Aufbewahrungsfrist Unterlagen private Krankenversicherung?
Ich erledige die ganzen Angelegenheiten für meine pflegebedürftige Schwiegermutter.
Meine Schwiegermutter ist bei der Postbeamtenkrankenkasse versichert, die ähnlich wie eine Private Krankenversicherung funktioniert. Man erhält eine Rechnung für Medikamente, Hilfsmittel, Pflegeheim usw., geht in Vorkasse und reicht diese Rechnung dann bei der Postbeamtenkrankenkasse ein.
Die meisten Rechnungen haben ein Duplikat, das ich hier zunächst in den eigenen Unterlagen belasse.
Bei der Auflösung ihres Hausstandes haben wir sämtliche Unterlagen zu uns genommen. Ordnerweise Duplikate bereits mit der Kasse abgerechneter Kosten und Belege, die bereits bei der Steuererklärung abgerechnet wurden.
Nun meine Frage: Wie lange muss ich diese Ausgabenbelege aufheben? Muss ich sie überhaupt aufheben? Oder reicht es aus, wenn ich die Erstattungsbelege der Kasse aufhebe? In den Unterlagen sind auch massenweise Belege von meinem Schwiegervater, der schon vor einigen Jahren verstorben ist. Könnte ich diese vernichten?
5 Antworten
Bezüglich der Krankenkasse kannst Du alle Rechnungen und Belege, die abgerechnet und an den Rechnungssteller bezahlt wurden, wegschmeissen. Es gibt da auch keine Aufbewahrungsfrist. Auch bei der Postbeamtenkrankenkasse braucht das keiner mehr.
Sollten die etwas zurückfordern wollen, müssen das sie nachweisen mit entsprechenden Belegen, nicht Du.
Außerdem kannst Du die eingereichten Unterlagen, falls Du sie mal brauchst, auch dort oder beim Rechnungssteller wieder anfordern. Auch das Finanzamt hat die eingereichten Belege in Kopie. Die haben nämlich alle eine Aufbewahrungspflicht.
Was Du aufbewahren solltest, sind Sachen, die noch eine dauerhafte Wirkung entfalten, wie Belege in Zusammenhang mit der Einstufung der Pflegestufe, Verträge mit Pflegediensten/-heimen etc., sowie etwaige Kontoauszüge als Nachweis für die getätigten Überweisungen.
Für private Dinge gilt in der Regel 5 Jahre.
Die Sachen von Deinem Schwiegervater, wenn es nicht amtliches ist (Geburtsurkunde, Immobilien etc.) kannst Du entsorgen.
Ruf doch mal bei der Kasse an. Die können dir sagen, wilange und eventuell wofür du die Duplikate aufbewahren sollst.
Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, hat hier riesige Vorteile: Chipkarte vorlegen und die ganzen Büroarbeiten erledigen der Arzt und die Krankenkasse. In der Apotheke gibt man sein Rezept ab und bezahlt die Zuzahlung! Ähnliches gilt für Hilfsmittel!
Alles was älter als 5 Jahre ist, würde ich schreddern und in der Papiertonne versenken!
Seit 6 … 8 Jahren habe ich angefangen, Rechnungen, Anfragen und Abrechnungen zu Scannen und die Belege sofort zu schreddern. Das spart einige Meter Aktenordner! Bisher kamen noch keine Rückfragen meiner privaten Kasse!
Alles was mit Versicherungen und Verträgen zu tun hat, sollte man 10 Jahre "Lagern" . Ist mir selber schon passiert. Nach 6 Jahren wollte man was zurückfordern, aber ich konnte noch alles nachweisen.
Ja und? Manche versuchen es halt. Wenn man dann vor Gericht ziehen will, ist es von großem Vorteil, Belege usw. zu haben.
Nach sechs Jahren? Und das, obwohl die Festsetzungsverjährung in Steuerangelegenheiten fünf Jahre beträgt und die normale Verjährungsfrist für Forderungen 3 Jahre?