Gesetzlicher Betreuer und Handyvertrag?

5 Antworten

Wenn die Einwilligung der Betreuerin notwendig ist, dann ist die von dir gemachte Verlängerung des Vertrags 'schwebend unwirksam', das heißt, sie kann ihn rückgängig machen.


Serverdown  10.02.2017, 07:59

wenn er nicht geschäftsfähig ist, ist der nicht schwebend unwirksam, sondern direkt nichtig, da ratenverpflichtung

die können nur voll geschäftsfähige eingehen

sandaslay 
Beitragsersteller
 10.02.2017, 08:06
@Serverdown

Also kann sie nix machen richtig 

Tamtamy  10.02.2017, 08:06
@Serverdown

Siehe meinen neuen Beitrag mit den Erläuterungen der AWO.

Tamtamy  10.02.2017, 08:09
@sandaslay

Wenn sie Einwillungsvorbehalt hat, kann sie das rückgängig machen. Auch, wenn dir das nicht gefällt.

sandaslay 
Beitragsersteller
 10.02.2017, 08:10
@Tamtamy

Sie kann nix machen der liegt nicht vor 

Tamtamy  10.02.2017, 08:11
@sandaslay

Wenn kein EV vorliegt, kann sie nichts machen. Richtig.

sandaslay 
Beitragsersteller
 10.02.2017, 08:14
@Tamtamy

Da ist jetzt noch eine Frage wen sie  deswegen ein EV bekommt läuft  da der Vertrag dennoch die 2 Jahre das Handy was dazu war benutz ich ja und Saturn wird es nicht zurück nehmen 

sandaslay 
Beitragsersteller
 10.02.2017, 07:59

Der liegt nicht vor und ich dachte das geht nur wen er vorliegt ich Fan Verträge  mach 

Wenn du schon einen Betreuer für behördliche Angelegenheiten und für Vermögens Sachen  hast, bist du nicht voll geschäftsfähig und darfst gar keine Verträge machen. Also darf sie auch deine Vertrag kündigen.

sandaslay 
Beitragsersteller
 10.02.2017, 08:00

Ich musste die Kündigung unterschreiben  dann habe ich eine bankarte 

Nachtrag:
Ich habe hier einen Text (von der AWO), der das ganz gut erläutert:

Was ist ein Einwilligungsvorbehalt?

Ein Betreuter ist grundsätzlich noch geschäftsfähig. Wenn jedoch ein
Einwilligungsvorbehalt für einen (oder mehrere) Aufgabenkreise
angeordnet wurde, ist in diesem Bereich die Einwilligung des Betreuers
erforderlich, damit der durch den Betreuten abgeschlossene Vertrag
wirksam wird.
Das heißt im Klartext: Eine Betreuung umfasst z. B.
einen Einwilligungsvorbehalt für die Vermögenssorge bei Geschäften, die
einen Wert von 25,- € überschreiten. Dann kann der Betreute ohne die
Einwilligung des Betreuers keinen Vertrag abschließen, der einen Wert
von mehr als 25,- € hat. Beispielsweise einen Mobilfunkvertrag mit einer
Grundgebühr von 10,- € monatlich und 24 Monaten Laufzeit. Hier ist zwar
der monatliche Betrag niedriger als 25,- € jedoch durch die Laufzeit
von 2 Jahren wird der Betrag deutlich überschritten.
Der Betreuer kann den Vertrag ohne weiteres für ungültig erklären. Wenn die Ausgabe durch den Betreuer gebilligt wird, beispielsweise, der Betreute kauft
eine CD für 30,- € kann der Betreuer die Genehmigung auch im Nachhinein
erteilen. Sollte der Betreuer anderer Ansicht sein und erteilt diese
Genehmigung nicht, muss der Händler die CD zurücknehmen.

http://www.fachverband-betreuung.de/Was-ist-ein-Einwilligungsvorbehalt.1593.0.html

Wenn die Betreuungspunkte so gesetzt sind,das Vermögenssorge im Betreuerausweis Deines Betreuers drin steht,dann ist der Betreuer sogar verpflichtet so zu handeln.Selbst wenn das Geld vorhanden wäre,aber der Betreuer der begründbaren Auffassung ist,das es wo anders eingesetzt gehört,so wird er den Vertrag kündigen.Völlig davon abgesehen,ist Prepaid einfach empfehlenswert.Freier,übersichtlicher,flexibler.Ich denke ,dies ist auch kein Fall,wo Du die Sozialstelle oder das Betreuungsgericht anrufen solltest.Dein Betreuer handelt vernünftig .Liebe Grüße

sandaslay 
Beitragsersteller
 10.02.2017, 08:04

Kla  erstens besitze ich meine bankarte 2. Müsste ich die Kündigung  unterschreiben 

ja sicher kann sie das

weil du gar nciht geschäftsfähig bist, sondern eben der betreuer für dich

der vertrag ist nichtig, da du keine geschäfstsfähigkeit besitzt, der muss gar nicht gecancelt werden, der ist direkt nichtig

du bist genau so geschäftsfähig, wie ein 7 jähriges kind

sandaslay 
Beitragsersteller
 10.02.2017, 07:57

Nein weil ich die bankarte habe und Kein EV vorliegt da würde  die in Saturn strafbar machen 

Serverdown  10.02.2017, 07:58
@sandaslay

red nicht, wovon du keine ahnung hast

das ist völlig belanglos und strafbar macht sich auch niemand

das berührt überhaupt kein strafrecht

sandaslay 
Beitragsersteller
 10.02.2017, 08:01
@Serverdown

Doch weil die in Saturn  das prüfen müsste sie  es sehen das da EV ist

 Und das ich ne bankarte egal ich kann Geld holen junge Rede kein Mist 

Serverdown  10.02.2017, 08:06
@sandaslay

nein, müssen sie nicht prüfen

außerdem ist das keine EV, du bist schlicht nicht geschäftsfähig, das ist ein unterschied

und strafbar wäre es immer noch nicht

und du kannst dich auch auf den kopf stellen, deine betreuerin wird es canceln

und nenne mich nicht junge, nicht geschäftsfähiger, ich bin voll geschäftsfähig, du nicht, also bist du der junge

sandaslay 
Beitragsersteller
 10.02.2017, 08:08
@Serverdown

Ich weiß nicht ob du deutsch verstehst ICH HABE DIE KÜNDIGUNG  VON VERTRAG SELBER UNTERSCHREIBEN  DES WEITERWN KANN ICH WEN ICH EINEN EV HAB KEIN GELD VON BANK HOLEN KEIN VERTRAG MACHEN 

sandaslay 
Beitragsersteller
 10.02.2017, 08:15
@sandaslay

Und hi junge xd

sandaslay 
Beitragsersteller
 10.02.2017, 10:09
@Serverdown

Wen du nicht so b e s c h e u e r t  wärst  wüsstest  du das ich voll geschäftsfähig  bin da kein EV vorliegt lern du erstmal Gesetze   du Hosen         s c h e i ß e r  2. Warum kann ich dann Handy kaufen Geld abheben  Verträge abschließen   weil ich geschgeschäftsfähig  bin