Gesetzlicher Betreuer und Handyvertrag?
Hi Ich seh in den Gesetzen von gesetzlichen betreuer nicht mehr durch Meine Frage ist ich hab ein Handy Vertrag verlängert wo meine betreuerin dagegen ist und vereinbart war das er gekündigt wird war er auch ich hab ihn nun verlängert sie hat bei mir die Behörde Angelegenheiten dann vermögung Fürsorge
Sie hat kein Einwilligung Vorbehalt Kann sie den Vertrag aufheben auch wen ich jetzt ein bekommen würde oder ist er 2 Jahre bindent
5 Antworten
Wenn die Einwilligung der Betreuerin notwendig ist, dann ist die von dir gemachte Verlängerung des Vertrags 'schwebend unwirksam', das heißt, sie kann ihn rückgängig machen.
Also kann sie nix machen richtig
Siehe meinen neuen Beitrag mit den Erläuterungen der AWO.
Wenn sie Einwillungsvorbehalt hat, kann sie das rückgängig machen. Auch, wenn dir das nicht gefällt.
Sie kann nix machen der liegt nicht vor
Wenn kein EV vorliegt, kann sie nichts machen. Richtig.
Da ist jetzt noch eine Frage wen sie deswegen ein EV bekommt läuft da der Vertrag dennoch die 2 Jahre das Handy was dazu war benutz ich ja und Saturn wird es nicht zurück nehmen
Der liegt nicht vor und ich dachte das geht nur wen er vorliegt ich Fan Verträge mach
Wenn du schon einen Betreuer für behördliche Angelegenheiten und für Vermögens Sachen hast, bist du nicht voll geschäftsfähig und darfst gar keine Verträge machen. Also darf sie auch deine Vertrag kündigen.
Ich musste die Kündigung unterschreiben dann habe ich eine bankarte
Nachtrag:
Ich habe hier einen Text (von der AWO), der das ganz gut erläutert:
Ein Betreuter ist grundsätzlich noch geschäftsfähig. Wenn jedoch ein
Einwilligungsvorbehalt für einen (oder mehrere) Aufgabenkreise
angeordnet wurde, ist in diesem Bereich die Einwilligung des Betreuers
erforderlich, damit der durch den Betreuten abgeschlossene Vertrag
wirksam wird.
Das heißt im Klartext: Eine Betreuung umfasst z. B.
einen Einwilligungsvorbehalt für die Vermögenssorge bei Geschäften, die
einen Wert von 25,- € überschreiten. Dann kann der Betreute ohne die
Einwilligung des Betreuers keinen Vertrag abschließen, der einen Wert
von mehr als 25,- € hat. Beispielsweise einen Mobilfunkvertrag mit einer
Grundgebühr von 10,- € monatlich und 24 Monaten Laufzeit. Hier ist zwar
der monatliche Betrag niedriger als 25,- € jedoch durch die Laufzeit
von 2 Jahren wird der Betrag deutlich überschritten.
Der Betreuer kann den Vertrag ohne weiteres für ungültig erklären. Wenn die Ausgabe durch den Betreuer gebilligt wird, beispielsweise, der Betreute kauft
eine CD für 30,- € kann der Betreuer die Genehmigung auch im Nachhinein
erteilen. Sollte der Betreuer anderer Ansicht sein und erteilt diese
Genehmigung nicht, muss der Händler die CD zurücknehmen.
http://www.fachverband-betreuung.de/Was-ist-ein-Einwilligungsvorbehalt.1593.0.html
Wenn die Betreuungspunkte so gesetzt sind,das Vermögenssorge im Betreuerausweis Deines Betreuers drin steht,dann ist der Betreuer sogar verpflichtet so zu handeln.Selbst wenn das Geld vorhanden wäre,aber der Betreuer der begründbaren Auffassung ist,das es wo anders eingesetzt gehört,so wird er den Vertrag kündigen.Völlig davon abgesehen,ist Prepaid einfach empfehlenswert.Freier,übersichtlicher,flexibler.Ich denke ,dies ist auch kein Fall,wo Du die Sozialstelle oder das Betreuungsgericht anrufen solltest.Dein Betreuer handelt vernünftig .Liebe Grüße
Kla erstens besitze ich meine bankarte 2. Müsste ich die Kündigung unterschreiben
ja sicher kann sie das
weil du gar nciht geschäftsfähig bist, sondern eben der betreuer für dich
der vertrag ist nichtig, da du keine geschäfstsfähigkeit besitzt, der muss gar nicht gecancelt werden, der ist direkt nichtig
du bist genau so geschäftsfähig, wie ein 7 jähriges kind
Nein weil ich die bankarte habe und Kein EV vorliegt da würde die in Saturn strafbar machen
red nicht, wovon du keine ahnung hast
das ist völlig belanglos und strafbar macht sich auch niemand
das berührt überhaupt kein strafrecht
Doch weil die in Saturn das prüfen müsste sie es sehen das da EV ist
Und das ich ne bankarte egal ich kann Geld holen junge Rede kein Mist
nein, müssen sie nicht prüfen
außerdem ist das keine EV, du bist schlicht nicht geschäftsfähig, das ist ein unterschied
und strafbar wäre es immer noch nicht
und du kannst dich auch auf den kopf stellen, deine betreuerin wird es canceln
und nenne mich nicht junge, nicht geschäftsfähiger, ich bin voll geschäftsfähig, du nicht, also bist du der junge
Ich weiß nicht ob du deutsch verstehst ICH HABE DIE KÜNDIGUNG VON VERTRAG SELBER UNTERSCHREIBEN DES WEITERWN KANN ICH WEN ICH EINEN EV HAB KEIN GELD VON BANK HOLEN KEIN VERTRAG MACHEN
Und hi junge xd
Wen du nicht so b e s c h e u e r t wärst wüsstest du das ich voll geschäftsfähig bin da kein EV vorliegt lern du erstmal Gesetze du Hosen s c h e i ß e r 2. Warum kann ich dann Handy kaufen Geld abheben Verträge abschließen weil ich geschgeschäftsfähig bin
wenn er nicht geschäftsfähig ist, ist der nicht schwebend unwirksam, sondern direkt nichtig, da ratenverpflichtung
die können nur voll geschäftsfähige eingehen