ehemaliger Mitbewohner verweigert Ausgabe von post
Hallo alle zusammen, Ich hab ein Problem und zwar bin ich vor 1 Monat aus einer wg mit meinem damaligen besten Kumpel ausgezogen.
Da die wg überhaupt nicht funktionierte Bin ich ausgezogen und zwar ohne Kündigungsfrist was Alles vom Vermieter und meinem damaligen Kumpel abgesegnet worden ist.
Da ich kein Unmensch bin hab ich mein Kumpel ein freundschaftsangebot gemacht dass ich ihn ein paar Monate finanziell unter die Arme helfe obwohl er mehr verdient als ich... Da er sich aber während und nach meines umzuges wie ein ar*** verhalten hat hab ich ihn die Freundschaft gekündigt. Nun zum Problem
Natürlich hab ich einen nachsendeantrag bei der deutschen Post beantragt. Das dauert aber ja immer ein paar tage somit ist noch ein bißchen Post (Rechnungen, Werbung, und auch mind 1 Mahnung ) bei ihm angekommen Er aber weigert sich mir diese auszuhändigen. . Nur gegen bares. .. Was kann ich Bitte tun???
9 Antworten
Auf deinen Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB hinweisen und mit Anzeige wegen Unterschlagung drohen.
Anzeige erstatten. Was er da macht ist Erpressung / Nötigung und hochgradig Illegal.
Anzeigen, denn er verstößt gegen das Postgeheimnis und nötigt dich!
Sind es Sendungen mit Nachgebühren, die er für dich ausgelegt hat, musst du ihm diese Gebühren natürlich ersetzen.
Dein "Freund" Geld kann von dir aber kein Geld erpressen, indem er Briefe, Päckchen, Pakete usw. zurückhält, die er für dich angenommen hat und die dir gehören/zustehen. Er hätte ja die Annahme verweigern können.
Sag deinem "Freund", dass du bei der Polizei Anzeige erstatten wirst, wenn er dir deine Postsendungen nicht sofort kostenlos aushändigt. - Den Worten sollten Taten folgen...
Zum Glück habe ich solche Auseinandersetzungen mit Freunden nicht. Aber mit Firmen und Behörden verfahre ich rigoros (die tun´s auch nicht anders): Zuerst setze ich schriftlich (per Brief, evtl. per Einschreiben) eine Frist mit fest gesetztem Datum, in dem ich die rechtlichen Konsequenzen ankündige. "Wenn Sie nicht bis zum xx.xx.xxxx, dasunddas tun, erstatte ich Anzeige bei ..." oder "...erhebe beim soundso-Gericht Klage auf xyz.
Meistens genügt schon die Drohung. Aber man muss sich seiner Sache sicher sein und sich ein bisschen auskennen.
Zur Polizei gehen das sind deine Briefe!! Er darf diese auch nicht aufmachen wegen dem Briefgeheimnis!
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Postgeheimnis
Der macht sich strafbar mach dem das bewusst.man muss es ja nicht sinnlos aufbauschen