ehemaliger Mitbewohner verweigert Ausgabe von post

9 Antworten

Auf deinen Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB hinweisen und mit Anzeige wegen Unterschlagung drohen.

Anzeige erstatten. Was er da macht ist Erpressung / Nötigung und hochgradig Illegal.

Anzeigen, denn er verstößt gegen das Postgeheimnis und nötigt dich!

Sind es Sendungen mit Nachgebühren, die er für dich ausgelegt hat, musst du ihm diese Gebühren natürlich ersetzen.

Dein "Freund" Geld kann von dir aber kein Geld erpressen, indem er Briefe, Päckchen, Pakete usw. zurückhält, die er für dich angenommen hat und die dir gehören/zustehen. Er hätte ja die Annahme verweigern können.

Sag deinem "Freund", dass du bei der Polizei Anzeige erstatten wirst, wenn er dir deine Postsendungen nicht sofort kostenlos aushändigt. - Den Worten sollten Taten folgen...

Zum Glück habe ich solche Auseinandersetzungen mit Freunden nicht. Aber mit Firmen und Behörden verfahre ich rigoros (die tun´s auch nicht anders): Zuerst setze ich schriftlich (per Brief, evtl. per Einschreiben) eine Frist mit fest gesetztem Datum, in dem ich die rechtlichen Konsequenzen ankündige. "Wenn Sie nicht bis zum xx.xx.xxxx, dasunddas tun, erstatte ich Anzeige bei ..." oder "...erhebe beim soundso-Gericht Klage auf xyz.

Meistens genügt schon die Drohung. Aber man muss sich seiner Sache sicher sein und sich ein bisschen auskennen.

Zur Polizei gehen das sind deine Briefe!! Er darf diese auch nicht aufmachen wegen dem Briefgeheimnis!

http://de.m.wikipedia.org/wiki/Postgeheimnis

Der macht sich strafbar mach dem das bewusst.man muss es ja nicht sinnlos aufbauschen