Was kann ich gegen eine Unrechtmässige Pfändung einer Gerichtskasse tun?
Gestern hat die Gerichtskasse Kassel einfach 172€ von meinem Konto abgebucht. Verwendungszweck war Sicherstellung Pfändung. Ich weis aber von keiner Pfändung noch habe ich Irgendwo Schulden zwecks Bußgeldern oder so. Habe auch nie Pfändungsbescheide bekommen. Was kann ich tun um das Geld zurück zu bekommen, den zurückbuchen geht leider nicht. Kann ich eine Anzeige wegen Diebstahls gegen eine Gerichtskasse machen? Oder soll ich einen Anwalt einschalten? Wird sowas von der Verkehrshaftpflicht getragen???
5 Antworten
Was hat denn die verkehrshaftpflicht damit zutun? Bei dem verwendungszweck war sicher auch eine fall nummer oder sowas dabei. Dann rufst du am montag, vorher wird da niemand da sein, auf dem fuer deinen kreis zustaendigen gericht an, laesst dich zur pfaendungsstelle durchstellen, gibst dennen die daten von deinem kontoauszug und dann wirst du schon erfahren wie und warum, und wenn das ein fehler war bekommst du das auch sicher zurueck. Wenn das nichts bringt wuerde ich mich an einen anwalt wenden und beraten lassen. Viel glueck
Rufe am Montag bei der Gerichtskasse an und frage nach um was es sich eigentlich handelt. Dazu benoetigst du genauere Angaben, wie Aktenzeichen oder eine sonstige Nummer von deinem Kontoauszug.
Erst wenn du telefonisch nicht zurechtkommst, dann kannst du das auch schriftlich machen. Sollte sich dann immer noch nichts ergeben, dann kannst du einen Rechtsanwalt einschalten.
Einfach mal nachfragen.. Die können dir ja bestimmt sagen um was es da geht.. Wenn die das nicht können, dann würde ich über einen Anwalt nachdenken. Vorher sicher nicht. Gruß
Das ist keine Pfändung, sondern ein Einzug im Lastschriftverfahren. Du wirst deine Bankverbindung also irgendwo angegeben haben oder sie wurde missbraucht.
Nein ist es nicht. Eine Normale Lastschrift könnt ich wieder zurückbuchen. Diese aber nicht
wenn das urteil volsltreckt ist ist es rechtmäßig du hättest dich viel früher darum kümmern müssen jetzt ist es zu spät
Das hat überhaupt nichts mit irgendeinem Urteil zu tun. Vor allem bucht die Gerichtskasse ganz sicher kein Geld für die obsiegende Partei bei der unterliegenden vom Konto ab.
rechnungen mahnungen und dan geht es vor das gericht anschließend dei pfändung, da musst du aber eine menge post nicht erhalten
aber keien post bekommen zieht nicht vor gericht egal ob es wierklich stimmt
ist eh für alles zu spät das urteil wurde bereits vollstreckt und ist rechtskräftig
wenn du wegen den 170€ geldprobleme hast zb weil du arbeitslos bist oder wenig verdienst kannst du zum gericht gehen und dir das geld widerholen einkommen unter 900€ (ungefär) oder so ist nicht pfändbar
Hast Du dir das den durchgelesen? Ich schrieb das ich nie einen bescheid von irgend einem Gericht bekommen habe. Soweit ich weis müssen die einem vorher einen Bescheid schicken um einem die Möglichkeit zu geben eine Pfändung zu verhindern. Diesen gab es aber nie.