Was kann ich gegen eine Unrechtmässige Pfändung einer Gerichtskasse tun?

5 Antworten

Was hat denn die verkehrshaftpflicht damit zutun? Bei dem verwendungszweck war sicher auch eine fall nummer oder sowas dabei. Dann rufst du am montag, vorher wird da niemand da sein, auf dem fuer deinen kreis zustaendigen gericht an, laesst dich zur pfaendungsstelle durchstellen, gibst dennen die daten von deinem kontoauszug und dann wirst du schon erfahren wie und warum, und wenn das ein fehler war bekommst du das auch sicher zurueck. Wenn das nichts bringt wuerde ich mich an einen anwalt wenden und beraten lassen. Viel glueck

Rufe am Montag bei der Gerichtskasse an und frage nach um was es sich eigentlich handelt. Dazu benoetigst du genauere Angaben, wie Aktenzeichen oder eine sonstige Nummer von deinem Kontoauszug.

Erst wenn du telefonisch nicht zurechtkommst, dann kannst du das auch schriftlich machen. Sollte sich dann immer noch nichts ergeben, dann kannst du einen Rechtsanwalt einschalten.

Einfach mal nachfragen.. Die können dir ja bestimmt sagen um was es da geht.. Wenn die das nicht können, dann würde ich über einen Anwalt nachdenken. Vorher sicher nicht. Gruß

Das ist keine Pfändung, sondern ein Einzug im Lastschriftverfahren. Du wirst deine Bankverbindung also irgendwo angegeben haben oder sie wurde missbraucht.

Esi1984 
Beitragsersteller
 01.01.2015, 22:12

Nein ist es nicht. Eine Normale Lastschrift könnt ich wieder zurückbuchen. Diese aber nicht

wenn das urteil volsltreckt ist ist es rechtmäßig du hättest dich viel früher darum kümmern müssen jetzt ist es zu spät

Ronox  01.01.2015, 05:59

Das hat überhaupt nichts mit irgendeinem Urteil zu tun. Vor allem bucht die Gerichtskasse ganz sicher kein Geld für die obsiegende Partei bei der unterliegenden vom Konto ab.

Esi1984 
Beitragsersteller
 01.01.2015, 05:17

Hast Du dir das den durchgelesen? Ich schrieb das ich nie einen bescheid von irgend einem Gericht bekommen habe. Soweit ich weis müssen die einem vorher einen Bescheid schicken um einem die Möglichkeit zu geben eine Pfändung zu verhindern. Diesen gab es aber nie.

kelzinc0  01.01.2015, 05:20
@Esi1984

rechnungen mahnungen und dan geht es vor das gericht anschließend dei pfändung, da musst du aber eine menge post nicht erhalten

aber keien post bekommen zieht nicht vor gericht egal ob es wierklich stimmt

ist eh für alles zu spät das urteil wurde bereits vollstreckt und ist rechtskräftig

kelzinc0  01.01.2015, 05:24
@kelzinc0

wenn du wegen den 170€ geldprobleme hast zb weil du arbeitslos bist oder wenig verdienst kannst du zum gericht gehen und dir das geld widerholen einkommen unter 900€ (ungefär) oder so ist nicht pfändbar