Darf mein Mitbewohner sein Eigentum bei einer Pfändung die gegen gegen mich gerichtet ist verstecken?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Sein Eigentum darf natürlich bei einer Pfändung gegen Dich nicht verwendet werden, daher kann er seine Sachen selbstverständlich lagern, wo immer er will.

Eine Rechtsberatung kann und darf hier nicht erfolgen.

Dein Mitbewohner muß nur glaubhaft darstellen können, was sein Eigentum ist.

Verstecken braucht er da nichts, darf er aber m.M.n. nach, wenn er nicht der Schuldner ist.

ArnoNym91 
Beitragsersteller
 12.12.2021, 09:28

Ja.. würde ich auch sagen aber es ist halt so das GV einfach erstmal alles pfänden darf was in der wohnung ist. Mein Mitbewohner könnte halt nicht beweisen das es ihm gehört durch fehlende rechnungen. Verstecken wird wohl das beste sein...

ArnoNym91 
Beitragsersteller
 12.12.2021, 10:14
@DasOrakel

Ja für die drittwiderspruchsklage benötigt man ja Beweise... Diese fehlen aber...

DasOrakel  12.12.2021, 10:18
@ArnoNym91

Es stellt sich immer die Frage, was von den Gerichten als Beweis gewertet wird.

Das muß nicht zwingend eine gedruckte Rechnung o.Ä. sein.

ArnoNym91 
Beitragsersteller
 12.12.2021, 10:35
@DasOrakel

Naja... Es gibt eben KEINE beweise. Und meine frage war ja nur ob das jetz illegal ist oder nicht. Weil tun werden wir das wohl auf alle fälle. Weil die Chance eben verdammt groß ist, das das Gericht nicht verstehen wird wieso eine Person 3 PCs braucht und alle ihm gehören. Aber danke schonmal für ihre Meinung. Is wohl etwas komplizierter als gedacht das ganze...

DasOrakel  12.12.2021, 10:45
@ArnoNym91
Es gibt eben KEINE beweise.

Du hast nicht(s) verstanden, und manche Dinge sind so kompliziert, wie man selbst sie macht.

Ich bin jetzt raus - Ciao

Da sich die Pfändung nicht gegen deinen Mitbewohner richtet darf sein Eigentum nicht angetastet werden, auch wenn es offen in der Wohnung herumsteht. Ob er es nun versteckt oder nicht spielt keine Rolle.

NonNam  12.12.2021, 09:19

Ähm. Das stimmt glaube ich so eher nicht. Der GV wird im Zweifel alles mit nehmen, was im Zugriff des Schuldners liegt. Eine Eigentumsprüfung erfolgt da in aller Regel nicht.

Der Mitbewohner könnte das dann bestenfalls im Rahmen der Drittwiderspruchsklage herausverlangen.