AKTENEINSICHT SEIT 6 MONATEN BEANTRAGT, IST DAS NORMAL?
Hallo Ihr lieben,
Mein sehr teueres Auto wurde von einer bekannten Person unterschlagen.
Beim Anwalt und bei der Polizei war ich vor ca. 5 Monaten und habe selbstverständlich Anzeige erstattet.
Bei dem Anwalt wurde eine Akteneinsicht vor ca 5 Monaten beantragt.
Nach langer Wartezeit erhielt ich von meinem Anwalt folgende E-Mail:
Sehr geehr(.....),
meine heutige telefonische Nachfrage bei dem Amtsgericht hat ergeben, dass die Ermittlungsakte sich momentan wieder bei der Staatsanwaltschaft befindet.
Sobald diese die Akte an das Amtsgericht zurückreicht, wird der Richter über unseren Akteneinsichtsgesuch entscheiden.
Diese E-Mail hat mich nun etwas verwirrt hat. Ich weiß jetzt nicht ein mal ob ich jemals die Akte zu sehen bekomme.
Ich wollte fragen ob dieses hin und her normal und ob diese Wartezeit nachvollziehbar ist?
Vielen Dank und VG
5 Antworten
Hallo, ich habe mal auf dejure.de recherchiert.
Scheinbar untersucht ein Staatsanwalt nach der Strafprozessordnung erst mal einen Fall und ist in dieser Zeit sehr sparsam mit Auskünften um eigene Ermittlungen nicht zu behindern.
Du redest zudem von Unterschlagung eines Autos und nicht von schwerem Raub. Da scheinen auch Rechte beim Unterschlagenden mitzuspielen.
Wenn das Auto nicht vollständig bezahlt ist sind Sie ohnehin nur Besitzer dieser Sache und nicht Eigentümer.
Der Grund ihrer Strafanzeige kann auch den zeitlichen Ablauf einer Untersuchung beeinflussen. Ist der angezeigte Vorfall von öffentlichem Interesse oder ist die Angelegenheit "bloß" von privatrechtlichem Interesse?
Der Staatsanwalt ist bei Straftaten mit öffentlichem Interesse zu Ermittlungen verpflichtet und liegen beim abarbeiten des Stapels beim Staatsanwalt ganz oben da hier oft auch Gefahr in Verzug besteht.
Eine gezielte Verschleppung / Behinderung der Akte nehme ich definitiv nicht an da nicht der Anwalt des Gegners in den aktuellen Prozess eingegriffen hat.
Eine andere Ursache im zeitlichem Ablauf kann die Motivation ihres Anwalts sein.
Er hat beim Gericht telefonisch angefragt und nicht schriftlich. Dies könnte jedoch auch pragmatische Gründe haben.
Wenn ein Staatsanwalt 20 Fälle mit öffentlichem Interesse und eine private Anzeige auf dem Tisch hat wird er die Fälle gewichtet abarbeiten.
Ich rate dir von mindestens einem großen Verlust bezüglich des Zeitwertes ihres Autos auszugehen.
Eventuell kann es förderlich sein einen Detektiv zu beauftragen welcher in der Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft proffessionell geübt ist und auch verhindert das du aus emotionalen Gründen Straftaten begehst, was sehr schnell geschehen könnte da uns nicht wirklich die rechtlichen Möglichkeiten geläufig sind.
Ich wünsche trotz Allem eine gute Zeit und lasse nicht zu das böse aggressive Schnulzbacken deine liebevolle und hilfsbereite Gedankenwelt vergiften.
Hallo ich arbeite bei einem Anwalt als rechtsanwaltsfachangestellte. Normal ist das nicht kann aber durchaus mal vorkommen. Dein Anwalt hat dir auch genau das richtige gesagt. Mach dir keine Sorgen die akte wird bestimmt bald bei deinem Anwalt sein.
Die Akteneinsicht für die Strafanzeige erfolgt, wenn 1) der Vorgang durch die Polizei endbearbeitet wurde. Dies kann mehrere Monate dauern, und auch vom Vorleben des Täters oder weiteren parallelen Anzeigen abhängig sein. 2) Danach wird die Akte durch die Staatsanwaltschaft gesichtet und weiter entschieden, ggfls. durch die Justiz dann an den Anwalt versandt.
Ja, das kann auch deutlich mehr als 5 Monate dauern.
Ob sich daraus zivilrechtliche Ansatzpunkte für eine Schadensregulierung ergeben ist ohnehin fraglich. Ich würde darauf nicht so viel geben. Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft prüfen den Strafanspruch des Staates gegen einen Straftäter und nicht ob der zukünftige Schuldner zahlungsfähig ist. Es ergeben sich zwar Personendaten und gegebenenfalls Ansätze für eine Pfändung aber ansonsten...
Viel Glück
Ruhig Blut - die Anzeige ist doch erst 5 Monate her - lassen Sie die Mühlen der Justiz erst einmal mahlen. Geduld gehört zum Leben.
Recht lange, die vergangene Zeit, aber nicht ungewöhnlich. Manchmal ziehen sich die Justizbehörden wie Gummi, wenn es darum geht, Akten oder deren Bestandteile rauszurücken.
Da hilft nur eins: dranbleiben und immer wieder die Akteneinsicht einfordern.