Geld geliehen. Diebstahl?
Hallo ich habe eine Frage. Ich habe meinem ehemaligen Freund während der Beziehung über die Zeit über 70€ geliehen. Da ich noch Schüler bin, bin ich auf das Geld natürlich angewiesen. Nun hatten wir ausgemacht, er zahlt mir 10€ pro Monat. An diese Abmachung hält er sich nun nicht mehr. Ich habe auch Fotos (Screenshots von Whatsapp) als wir über das Thema geredet haben. Nun auf meine Warnung hin, er soll mir das Geld bis gestern geben, oder ich gehe zur Polizei hat ihn nicht interessiert.
Also meine Frage, was sind meine Möglichkeiten? Anwalt usw. ist eigentlich ungünstig, da ich noch Schülerin bin und keine festen Einnahmen habe. Hoffe auf hilfreiche Antworten!
Liebe grüße..
8 Antworten
Nein, das ist kein Diebstahl. Maximal Betrug, aber das lässt sich auch nicht nachweisen. Einen Anspruch auf Rückzahlung hast du dennoch (hier könnte eine etwaige Minderjährigkeit noch eine Rolle spielen). Die Beauftragung eines Anwalts macht bei dieser Summe natürlich keinen Sinn und auch zur Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens würde dir wohl keiner raten, auch wenn das theoretisch möglich wäre. Es sieht also eher schlecht aus.
zur Polizei gehen wäre doch übertrieben! Versuch nochmal mit ihm zu reden vielleicht klärt sich dann warum er es dir grade nicht geben kann oder so...
Das sieht leider nicht gut aus.
Dein Freund hat dich nicht bestohlen, da du ihm freiwillig das Geld gegeben/geliehen hast. Es liegt also keine Straftat vor. Die Polizei kann dir da nicht helfen. Deswegen prallt wohl auch deine Warnung zur Polizei zu gehen an ihm ab.
Es bleibt dir also nur der Weg über das Zivilrecht.
Da mußt du dann nachweisen, daß der Freund sich das Geld bei dir geliehen hat und sich verpflichtet hat, es zurückzuzahlen.
Dafür braucht man allerdings einen Rechtsanwalt, wenn der Freund genau das bestreitet (z.B. sagt du hast ihm das Geld geschenkt) bzw. den Zahlungsanspruch von dir bestreitet.
Wenn du keine guten Beweise hast, z.B. einen unterschrieben Kreditvertrag ist das Kostenrisiko für den Rechtsstreit hoch (bedeutet du verlierst möglicherweise nicht nur die 70 Euro, sondern mußt auch noch die Kosten für Rechtsanwalt und Mahnbescheid selber zahlen).
Also so ärgerlich das ist würde ich in der Situation auf die 70 Euro verzichten. Ein Rechtsstreit lohnt sich bei einer so geringen Summe unter diesen Umständen wohl nicht.
Wenn nicht beantrage doch erst einmal Beratungshilfe und lass dich von einem Rechtsanwalt beraten. Ich denke in deiner wirtschaftlichen Lage bekommst du einen Berechtigungsschein mit dem du dich kostenlos vom Anwalt beraten lassen kannst (der Anwalt kann aber auf eine Einmalgebühr von 15 Euro bestehen).
http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf
Einfach ausfüllen und zum örtlich zuständigen Amtsgericht senden.
Das Problem ist, dass du ihm das Geld freiwillig geliehen hast. Was er macht ist natürlich echt mist. Aber was willst du tun? Er scheint ja nach deinen Schilderungen nicht daran zu denken, sich an die Abmachung zu halten. Entweder du redest nochmal mit ihm oder du lässt es und verbuchst es unter Lehrgeld.