Pfändungs und Einziehungsverfügung vom Finanzamt - und nun?
Hallo zusammen,
Ich habe eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom Finanzamt erhalten.
Fragen zu diesem Thema gibt es schon reichlich, aber bestimmte Dinge habe ich noch nicht verstanden bzw. Mein Fall ist auch etwas verzwickt:
Die Pfändung kommt zustande durch das fehlen der Steuererklärung von 2014 und 2015.
Nun ist es aber so, dass ich die Steuererklärung 2014 bereits im April abgegeben habe, noch an meinem alten wohnort. Daraufhin wurden Belege nachgefordert, die ich Anfang Juli ebenfalls an das zuständige FA meines alten Wohnorts gegeben habe. Nun bin ich umgezogen, die Erklärung für 2015 soll nun an das neue zuständige FA erfolgen.
Die Pfändungsverfügung kommt vom neuen FA. Für 2015 und allerdings auch bezüglich 2014.
Das alte FA sagt sie hätten keine Daten mehr von mir, die wären alle ans neue FA übermittelt worden. Das neue FA scheint ja aber offensichtlich nichts davon zu wissen.
Der Pfändungsbetrag ist enorm hoch, da es sich hier ja um die geschätzten steuerbeträge des FA handelt. Das FA pfändet nun meinen Lohn direkt beim Arbeitgeber. Sehr peinlich und unangenehm. Aber wichtiger ist/sind jetzt meine Frage(n):
Kann ich Einspruch gegen die Pfändung erheben, da 2014 ja abgegeben wurde und es sich hier um einen Kommunikationsfehler zwischen den Ämtern handelt?
Angenommen der viel höher geschätzte steuerbetrag und somit der pfändungsbetrag wäre 5000 €. Ich reiche meine Erklärungen ein und am Ende soll ich zusammen 1000€ Steuer bezahlen....wird die Pfändung aufgehoben sobald die steuerbescheide durch und die 1000€ bezahlt sind? Oder muss ich am Ende so oder so tatsächlich die 5000€ bezahlen?!
4 Antworten
nachdem das Finanzamt eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Arbeitgeber erwirkt hat, MUSS eine vollstreckbare Schuld vorliegen.
Somit:
es MÜSSEN für 2014 und für 2015 Einkommensteuerbescheide vorliegen. die Einspruchsfrist ist, nachdem bereits gepfändet wird, bereits ABGELAUFEN. da das Finanzamt vor einer Pfändung eine Mahnung und eine Ankündigung der Vollstreckung schickt, liegen zwischen Pfändung und Bescheiddatum MIND. 6 Wochen ....
Den bisherigen Antworten ist wenig hinzuzufügen.
Ziemlich unerklärlich, dass Du es hast so weit kommen lassen, aber das ist ja jetzt nicht mehr zu ändern.
Ich würde schnellstens einen persönlichen Termin bei Deinem Finanzamt mit Deinem Sachbearbeiter resp. der Vollstreckungsstelle vereinbaren und dort alle Unterlagen, die Du zu dieser Angelegenheit hast, vorlegen.
Nur dort kannst Du klären, ob es sich wirklich um einen "Kommunikationsfehler" zwischen den Ämtern handelt und was Du zu einer Verbesserung der Situation beitragen kannst.
Eventuell solltest Du auch einen Steuerberater konsultieren. Der muss ja nicht unbedingt die ganze Sache für Dich erledigen, kann aber Deinen Fall nach Vorlage der Unterlagen besser beurteilen und Dir empfehlen, wie Du vorgehen solltest.
Das würde zwar zusätzliche Kosten verursachen, aber bei dieser Größenordnung könnte sich das lohnen und bringt auf jeden Fall mehr, als wenn wir hier ohne Details im Nebel herumstochern.
Eines vorweg: Wenn das Finanzamt schätzt, dann ergeht ein Steuerbescheid, und gegen den hättest du Einspruch einlegen können. Bevor gepfändet wird, gibt es außerdem mindestens zwei Mahnungen.
Mein Tipp: Setz dich mit der Vollstreckungs- bzw. Erhebungsstelle des Finanzamts in Verbindung ,erkläre dem Bearbeiter den Sachverhalt und reich die fehlenden Steuererklärungne schleunigst nach.
Wenn du bereits 2014 die Steuererklärung abgegeben hast, müsstest du ja schließlich Kopien davon haben.