Pfändungs und Einziehungsverfügung vom Finanzamt - und nun?

4 Antworten

nachdem das Finanzamt eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Arbeitgeber erwirkt hat, MUSS eine vollstreckbare Schuld vorliegen.

Somit:

es MÜSSEN für 2014 und für 2015 Einkommensteuerbescheide vorliegen. die Einspruchsfrist ist, nachdem bereits gepfändet wird, bereits ABGELAUFEN. da das Finanzamt vor einer Pfändung eine Mahnung und eine Ankündigung der Vollstreckung schickt, liegen zwischen Pfändung und Bescheiddatum MIND. 6 Wochen ....

Den bisherigen Antworten ist wenig hinzuzufügen.

Ziemlich unerklärlich, dass Du es hast so weit kommen lassen, aber das ist ja jetzt nicht mehr zu ändern.

Ich würde schnellstens einen persönlichen Termin bei Deinem Finanzamt mit Deinem Sachbearbeiter resp. der Vollstreckungsstelle vereinbaren und dort alle Unterlagen, die Du zu dieser Angelegenheit hast, vorlegen.

Nur dort kannst Du klären, ob es sich wirklich um einen "Kommunikationsfehler" zwischen den Ämtern handelt und was Du zu einer Verbesserung der Situation beitragen kannst.

Eventuell solltest Du auch einen Steuerberater konsultieren. Der muss ja nicht unbedingt die ganze Sache für Dich erledigen, kann aber Deinen Fall nach Vorlage der Unterlagen besser beurteilen und Dir empfehlen, wie Du vorgehen solltest.

Das würde zwar zusätzliche Kosten verursachen, aber bei dieser Größenordnung könnte sich das lohnen und bringt auf jeden Fall mehr, als wenn wir hier ohne Details im Nebel herumstochern.

Eines vorweg: Wenn das Finanzamt schätzt, dann ergeht ein Steuerbescheid, und gegen den hättest du Einspruch einlegen können. Bevor gepfändet wird, gibt es außerdem mindestens zwei Mahnungen.

Mein Tipp: Setz dich mit der Vollstreckungs- bzw. Erhebungsstelle des Finanzamts in Verbindung ,erkläre dem Bearbeiter den Sachverhalt und reich die fehlenden Steuererklärungne schleunigst nach.

Wenn du bereits 2014 die Steuererklärung abgegeben hast, müsstest du ja schließlich Kopien davon haben.