Kann das Jugendamt entschieden, ob wir nicht umziehen dürfen?

4 Antworten

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Das Jugendamt "darf" gar nichts entscheiden in dem Zusammenhang.

ABER: die Mutter könnte einen Eilantrag beim Familiengericht stellen um dir zu untersagen einfach mal mit dem Kind wegzuziehen und ihr dadurch den Umgang zu erschweren. Ob die Klage erfolgreich wäre, sei mal dahin gestellt.

Aber mit gemeinsamen Sorgerecht kannst du nicht einfach umziehen wie es beliebt, da der andere Elternteil natürlich demzufolge einen erschwerten Umgang hat.

Das ihr das Kind da vorbeifahren wollt einmal im Monat ist ja nett, aber irrelevant!

Also redest du als erstes mit der Kindsmutter! Lässt dir schriftlich bestätigen (vielleicht auch gemeinsam beim Jugendamt), dass es ihr recht ist, dass das Kind mit umzieht. Dann vereinbart ihr auch gleich mal entsprechende und mögliche Umgangszeiten.

Will sie nicht, dann solltest du dich an einen Anwalt für Familienrecht wenden, der sich um das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für dich kümmert.

Ziehst du einfach so mit dem Kind um ohne Wissen und Zustimmung der Mutter, dann läufst du Gefahr das Sorgerecht zu verlieren. Also davon würde ich dringend abraten! Egal was mal im Vorwege gewesen ist mit der Mutter.

Hacker48  16.02.2022, 19:31

Kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht überhaupt geteilt sein?

SkR1997  16.02.2022, 20:41
@Hacker48

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehört zur elterlichen Sorge und wird genauso geteilt, wie alle anderen Bereiche auch.

Kessie1  16.02.2022, 22:57
@Hacker48

Das gemeinsame Sorgerecht umfasst auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Es kann allerdings auf Antrag herausgelöst werden und auf einen Elternteil übertragen werden. Ansonsten müssen die Eltern GEMEINSAM den Wohnort des Kindes bestimmen. Da kann man dann auch nicht einfach mal 350 km weg ziehen, wenn der andere Elternteil seine Zustimmung verweigert.

das Jugendamt kann nur beraten, verbieten dürfen sie das nicht. Die Mutter dagegen hat beim gemeinsamen Sorgerecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit dir gemeinsam. Somit kann sie natürlich die Zustimmung verweigern. Wenn ihr euch nicht einigen könnt muss ein Gericht entscheiden. In der Zwischenzeit kannst du aber umziehen, denn in der aktuellen Wohnung kannst du ja nicht bleiben (und das kannst du auch beweisen). Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Gericht dir den Umzug verbieten würde. Aber der Umgang mit der Mutter muss weiter möglich sein. Und dann kann es sein, dass du die Entfernung überbrücken musst, da du ja die Entscheidung getroffen hast so weit weg zu ziehen.

Das Jugendamt hat gar nichts zu entscheiden und deine Exfreundin noch weniger. Wenn das Familiengericht zu dem Schluss kommt, dass ihr das Umgangsrecht deiner Exfreundin bewusst sabotiert, hat das natürlich Konsequenzen für euch.

Aber so sieht es nicht aus. Ihr müsst sowieso umziehen, da euch gekündigt worden ist, die Argumente für eure neue Bleibe sind schlüssig und ihr wirkt kompromiss-bereit, wenn es darum geht, den Umgang in der neuen Umgebung sicherzustellen.

Ich sehe also kein Problem. Im Zweifelsfall geht in die Offensive und sprecht transparent mit dem Jugendamt, das kommt immer gut. 😉

ich würde das so machen:

Personalausweis und Papiere in einen kleinen Rucksack stecken, dann - ohne ein Wort irgendwem zu sagen - zum neuen Wohnort fahren und mich da neu anmelden.

Sobald du die Anmeldung im Personalausweis hast, umziehen .

Möglichst ohne wen was zu erzählen.

Dann nach erfolgtem Umzug ihr einen SMS schicken: wir sind umgezogen.

Das wars dann.

Dumme fragen vorher .... die dümmsten reden zu viel.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Sanja2  16.02.2022, 19:32

Das wäre das dümmste was man machen kann, denn wenn es dann vor Gericht geht sieht es für den Vater schlecht aus, denn er hat nicht versucht eine Einigung herbeizuführen.

Kessie1  16.02.2022, 22:58

Das kann dem Elternteil das Sorgerecht kosten.

Hacker48  16.02.2022, 19:23

Das funktioniert solange, bis man an den Falschen gerät...