Kann das Jugendamt entschieden, ob wir nicht umziehen dürfen?
Hey lieber Leser,
Kleine Backstory:
Meine Exfreundin und ich haben 2014 ein gemeinsames Kind bekommen. Nach der Trennung wohnte unsere Tochter bei ihr. Sie bekam nach kürzerer Zeit 4 weitere Kinder dazu. 2019 kam es dann dazu, dass das Jugendamt ihr durch Drogenmisbrauch und Vernachlässigung alle Kinder aus ihrer Familie nahm und sie in Pflegefamilien brachten. Meine Tochter habe ich natürlich aufgenommen. (Ich musste zuvor um Umgang kämpfen) Meine Tochter wohnt nun bei mir, meiner Verlobten und anderen 2 weiteren Kindern und bald auch ein neues Geschwisterchin. Meine Tochter ist durch die Vergangenheit sehr auffällig geworden...Bindungsstörung, frühe Depressionen, schwache Bipolarestörung und Adhs. Ihre Mama hat sich sehr lange nicht mehr gemeldet gehabt, gab vor dem Jugendamt mir die Schuld. Jetzt hatte ich letztes Jahr im Juni mit dem Jugendamt regelmäßige Treffen vereinbart, in dem unsere Tochte ihre Mutter sehen kann. Wir haben gemeinsames Sorgerecht.
Die Situation jetzt:
Unsere Wohnung wurde von den Vermietern gekündigt und wir haben in einem anderen Ort und Bundesland ein Haus gefunden, was 200 qm mehr und einen Garten besitzt. Der Ort bietet für meine Tochter sowohl Reittherapie und andere Angebote die wir wahrnehmen können. Alles in allem hätte unsere Tochter sowieso mehr Vorteile durch den Umzug. Sie findet das Haus super und wollte bei der Besichtigung am liebsten da bleiben. Aber ich weiß genau, dass meine Exfreundin dem Umzug nicht zustimmen wird, da es 350qm entfernt von ihr ist. Wie kann ich am besten vorgehen. Darf sie uns den Umzug verbieten? Darf das Jugendamt uns den Umzug verbieten? Das Problem ist, dass wir Ende März schon dort einziehen würden und nicht mehr viel Zeit haben.
Wir haben die Idee gehabt, dass wir ihn 1 mal im Monat zu ihr bringen und sie 1 mal im Monat zu uns kommen kann (allerdings mit Zug) und wir sie auf halberstrecke abholen.
4 Antworten
Das Jugendamt "darf" gar nichts entscheiden in dem Zusammenhang.
ABER: die Mutter könnte einen Eilantrag beim Familiengericht stellen um dir zu untersagen einfach mal mit dem Kind wegzuziehen und ihr dadurch den Umgang zu erschweren. Ob die Klage erfolgreich wäre, sei mal dahin gestellt.
Aber mit gemeinsamen Sorgerecht kannst du nicht einfach umziehen wie es beliebt, da der andere Elternteil natürlich demzufolge einen erschwerten Umgang hat.
Das ihr das Kind da vorbeifahren wollt einmal im Monat ist ja nett, aber irrelevant!
Also redest du als erstes mit der Kindsmutter! Lässt dir schriftlich bestätigen (vielleicht auch gemeinsam beim Jugendamt), dass es ihr recht ist, dass das Kind mit umzieht. Dann vereinbart ihr auch gleich mal entsprechende und mögliche Umgangszeiten.
Will sie nicht, dann solltest du dich an einen Anwalt für Familienrecht wenden, der sich um das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für dich kümmert.
Ziehst du einfach so mit dem Kind um ohne Wissen und Zustimmung der Mutter, dann läufst du Gefahr das Sorgerecht zu verlieren. Also davon würde ich dringend abraten! Egal was mal im Vorwege gewesen ist mit der Mutter.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehört zur elterlichen Sorge und wird genauso geteilt, wie alle anderen Bereiche auch.
Das gemeinsame Sorgerecht umfasst auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Es kann allerdings auf Antrag herausgelöst werden und auf einen Elternteil übertragen werden. Ansonsten müssen die Eltern GEMEINSAM den Wohnort des Kindes bestimmen. Da kann man dann auch nicht einfach mal 350 km weg ziehen, wenn der andere Elternteil seine Zustimmung verweigert.
das Jugendamt kann nur beraten, verbieten dürfen sie das nicht. Die Mutter dagegen hat beim gemeinsamen Sorgerecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit dir gemeinsam. Somit kann sie natürlich die Zustimmung verweigern. Wenn ihr euch nicht einigen könnt muss ein Gericht entscheiden. In der Zwischenzeit kannst du aber umziehen, denn in der aktuellen Wohnung kannst du ja nicht bleiben (und das kannst du auch beweisen). Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Gericht dir den Umzug verbieten würde. Aber der Umgang mit der Mutter muss weiter möglich sein. Und dann kann es sein, dass du die Entfernung überbrücken musst, da du ja die Entscheidung getroffen hast so weit weg zu ziehen.
Das Jugendamt hat gar nichts zu entscheiden und deine Exfreundin noch weniger. Wenn das Familiengericht zu dem Schluss kommt, dass ihr das Umgangsrecht deiner Exfreundin bewusst sabotiert, hat das natürlich Konsequenzen für euch.
Aber so sieht es nicht aus. Ihr müsst sowieso umziehen, da euch gekündigt worden ist, die Argumente für eure neue Bleibe sind schlüssig und ihr wirkt kompromiss-bereit, wenn es darum geht, den Umgang in der neuen Umgebung sicherzustellen.
Ich sehe also kein Problem. Im Zweifelsfall geht in die Offensive und sprecht transparent mit dem Jugendamt, das kommt immer gut. 😉
ich würde das so machen:
Personalausweis und Papiere in einen kleinen Rucksack stecken, dann - ohne ein Wort irgendwem zu sagen - zum neuen Wohnort fahren und mich da neu anmelden.
Sobald du die Anmeldung im Personalausweis hast, umziehen .
Möglichst ohne wen was zu erzählen.
Dann nach erfolgtem Umzug ihr einen SMS schicken: wir sind umgezogen.
Das wars dann.
Dumme fragen vorher .... die dümmsten reden zu viel.
Das wäre das dümmste was man machen kann, denn wenn es dann vor Gericht geht sieht es für den Vater schlecht aus, denn er hat nicht versucht eine Einigung herbeizuführen.
Das kann dem Elternteil das Sorgerecht kosten.
Das funktioniert solange, bis man an den Falschen gerät...
Kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht überhaupt geteilt sein?