Darf Jugendamt erneut Drogentest machen obwohl 2 Tests bereits negativ waren?
Hallo, ich habe in Sachen Drogen schon eine Vorgeschichte auf dem Jugendamt. Kinder wurden in Obhut genommen. Habe dann Langzeittherapie gemacht&meine Kids wieder bekommen. Auf Grund von negativen Gerede seitens meines Ex-Fraundes und anderen kam das Jugendamt bereits schon 2mal unangekündigt und verlangte einen Drogentest. Beide Tests waren negativ. Gründe, für eine Kindeswohlgefährdung gibt es nicht. Darf das Jugendamt jetzt erneut UNANGEKÜNDIGT einen Drogentest bei mir machen auf? Oder kann ich den diesmal verweigern? Was passiert dann wenn ich den Test verweiger? Dürfen die mir meine Kinder weg nehmen weil ich mich weiger? In meinen Augen Grenzt das langsam an Schikane.
Wer weiß da genaueres?
5 Antworten
Wenn ein Anlass dazu besteht, dürfen sie das natürlich. Sie müssen ja sicher gehen, dass das Wohl der Kinder gesichert ist. Du sagst ja selbst, dass du eine negative Vorgeschichte hast. Solange du keine Dorgen konsumierst, hast du ja auch nichts zu befürchten. Bei allen weiteren Problemen kann dir ein Rechtsanwalt weiterhelfen.
Würde ich Unterstützen, wenn ein Verdacht besteht und eine konkrete Vorgeschichte. So wie in diesem Fall mit Drogen. Verdachtsunabhängig natürlich nicht. Aber wenn man mal auffällig geworden ist, wäre ich dafür.
Anlass dazu besteht nicht. Die Wohnung ist sauber, Kühlschrank ist voll und seitens der Kita gibt es auch keine beanstandung was das Kinderwohl in irgendeiner Weise gefährdet.
Du sagst doch, dass die Ex dich angeschwärzt hat. Das nimmt das Jugendamt natürlich ernst, eben wegen deiner Vorgeschichte. Weißt du wie hoch die Rückfallrate ist? Sie müssen sich da absichern, dass es den Kindern gut geht.
Wenn ein Verdacht wegen Drogenkonsum besteht , können Sie sogar hergehen und diesen Test bei dir Wöchentlich durchführen lassen. Wenn du Verweigerst besteht der Verdacht des Mißbrauches und dadurch können Sie dir dann auch wieder das Erziehungsrecht der Kinder nehmen. Ich würde diese Tests durchführen lassen. Wenn du nichts zu Befürchten hast kannst du auch ruhig die Sache angehen lassen. Solltest Rückfällig werden solltest besser einen Therapeuten oder Psychologen aufsuchen der dir bei der Sache evtl. Helfen kann.
Ich hoffe nur für dich das du nicht Rückfällig wirst und dein Leben in den Griff bekommst.
Die Weigerung, einen Test abzugeben, wird bei ehemaligen Drogenkonsumentinnen natürlich (vermutlich) als "Rückfall" betrachtet.
Andererseits: Wenn Du clean bist, hast Du nichts zu befürchten.
Warum also einen Aufstand machen? Nur, weil Du vom Test "genervt" bist?
Du könntest den Mitarbeitern, die einen Test verlangen, auch eine Kackprobe aushändigen, denn die Nachweisbarkeit von Drogenkonsum ist auch über Stuhlproben möglich.
Ja eigentlich dürfen die das. Es kommt aber drauf an wie lange man die Drogen nimmt und welche. Bzw genommen hat.
hat das jugendamt einen amtlichen gerichtsbeschluss dazu?
."Solange du keine Dorgen konsumierst, hast du ja auch nichts zu befürchten."
Mit der selben Begründung könnte man doch dann auch einfach jede Wohnung in Deutschland nach Waffen durchsuchen. Wer nichts zu befürchten hat, der hat halt nichts zu befürchten.