Psycholgisches Gutachten Familiengericht?
Habe eine kurze Frage. Unsere Kinder sind vor 2 Monaten in Obhut genommen wurden wegen angeblicher Kindeswohlgefährdung. Letzte Woche hat das Familiengericht entschieden das die Kinder bis zum 22.12. zu uns zurück kommen dürfen. Gott sei Dank.
Das Jugendamt wollte es zwar anders aber wir konnten die Richterin das wir keine schlechten Eltern sind.
Trotzdem will das Jugendamt noch ein Gutachten erstellen, wir fragen uns wofür noch. Hat jemand eine Idee. Danke für eine Antwort.
7 Antworten
das jugendamt ist mit dem urteil nicht einverstanden und beantragt ein gutachten um prüfen zu lassen ob ihr erziehungsfähig seit und in wie weit euer verhalten das kindeswohl schädigt. ich würde an deiner stelle erstmal nicht davon ausgehen, dass die kinder am 22.12. wieder bei euch sind.
Hat das JA berechtigte Zweifel muss nichts- es geht hier ausschließlich um das Kindswohl, du solltest jederzeit deinen Willen zur Kooperation signalisieren.
Tun wir von Anfang an, grenzt schon halbwegs an Unmündigkeit, was das JA sich herausnimmt.
Ohne Fakten können und dürfen Unbeteiligte das wohl nicht einschätzen, interessant wären hier die Ansichten des JA.
Es mag zwar sein, dass das Jugendamt sich für die Einholung eines psychologischen Gutachtens ausgesprochen hat, letztlich hat aber das Gericht die Einholung des Gutachtens beschlossen und wird das auch in Auftrag geben.
Das Familiengericht holt ein Gutachten immer dann ein, wenn es eine Frage nicht selbst klären kann, weil ihm dazu die Expertise fehlt. Denn ein Familiengericht hat zwar Erfahrung in Kindschaftsfällen und ist juristisch geschult, oft ist aber eine psychologische Bewertung des persönlichen Verhältnisses zwischen Kind und Eltern sowie über die Erziehungsfähigkeit der Elternteile notwendig.
Offenbar geht das Familiengericht davon aus, dass das Gutachten vor dem 22.12.2018 vorliegt und bei positivem Ausgang die Kinder wieder in Eure Obhut verbracht werden können. Wäre das Gericht restlos von Eurer Erziehungsfähigkeit überzeugt, ja dann wäre es unzulässig, wenn man Euch die Kinder noch weitere 3 Wochen vorenthält. Oder siehst Du das anders ? .
Du kannst die Begutachtung auch ablehnen. Lasse dich von einem Anwalt hierüber beraten. Ich persönlich habe der Begutachtung während des Scheidungsverfahrens zugestimmt. Mein Ex-Mann hat bei der Begutachtung nur gelogen, was aber gut ankam. Die Kosten beliefen sich auf 12.000 Euro, die ich zur Hälfte in hohen Raten abzahlen musste. Den Aussagen der Kinder im Gutachten wurde kaum Glauben geschenkt, wichtige Tatsachen wurden so ganz beiläufig ganz vergessen. Auflagen im Gutachten wurden von meinem Ex-Mann nicht erfüllt, interessiert hat das niemanden. Gutachten dieser Art sind ein Teufelskreis, unsere Gutachterin forderte eine Schweigepflichtsentbindung für die Lehrer der Kinder.
Der Richter ist Jurist und kein Kinderpsychologe. Das Jugendamt will vermutlich den Richterspruch nicht so einfach hinnehmen und hat deswegen ein Gutachten beantragt. Ob der Richter das dann aber auch so sieht, wird sich zeigen. Es kann auch sein, dass der Richter sagt: "nein, die Eltern haben mich überzeugt, ein Gutachten ist unnötig." Das kostet ja auch eine Kleinigkeit/ein Schweinegeld und ist bis zum 22.12. übrigens auch nicht fertig.
Wenn es aber ein Gutachten geben sollte, braucht ihr davor keine Angst zu haben. Der oder die Gutachter ist kein Beamter des Jugendamtes, also auch nicht abhängig vom Jugendamt. Wenn eure Kinder nicht kindeswohlgefährdet sind, braucht ihr doch auch keine Angst davor zu haben. Es ist lediglich zeitlich aufwändig. Für euch und für den/die GutachterIn.
Und weil es zeitaufwändig ist, ist das am 22.12. nicht fertig. Wenn ihr vorher überhaupt Termine bekommt.
Aber es sieht ja so aus, als ob ihr die Kinder zumindest über Weihnachten bekommen könnt. Macht es euch also schön.
Naja, normalerweise ist Kindesentzug auch nur das allerletzte Mittel des Jugendamtes, insofern kann ich mir vorstellen, dass dort irgendetwas vorgefallen ist, was auf körperlichen Missbrauch oder ähnliches hätte hindeuten können.
Das Gutachten ist hier vermutlich der letzte Strohhalm nach dem das Jugendamt noch greifen kann. Wenn ein Gutachter sagt, dass was nicht stimmt, dann hat man wirklih eine fachlich relevante Meinung
Aber das Gericht hat beschlossen, das keine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Wurde aber per Gericht beschlossen letzte Woche. Also müssen die Kinder ja kommen.