Was ist beim Hausverkauf ein bewegliches Objekt?

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Was Du aufzählst, ist bewegliches "Gebäudezubehör", das sind KEINE "Gebäudebestandteile". Insofern würde ich mir keine weiteren Sorgen machen.

Auch wenn diese Teile im Einzelfall mit dem Gebäude verbunden, weil verschraubt waren, sind sie dennoch nicht Gebäudebestandteil, weil keine Bauteile und nicht zur dauerhaften Nutzung des Gebäudes bestimmt.

Erst einmal würde ich vielleicht darüber nachdenken, wie ich das ganze ohne unnötigen Ärger über die Bühne bringen könnte. Zum Haus gehört nämlich alles, was irgendwie mittels Nägel, Schrauben, Verklebung etc. zugefügt wurde. Ob die verbraucht, abgenutzt, versifft sind spielt es erst einmal keine Rolle. Das gleiche gilt z.B. auch für eine Einbauküche, die kostet i.d.R. weit mehr als eine Klobürste :-).

Ich nehme mal an, dass alles was Inventar ist, bewegliche Objekt sind. Klopapier-, Handtuch- und Klobürstenhalter gehören zum Inventar.Haben nichts mit dem Haus zu tun. Türen sind zwar auch beweglich, gehören aber zur Funktion des Hauses.Wenn man Regale an die Wand schraubt, gehören die doch auch nicht zum Haus.

wenn diese Teile nicht explizit im Vertrag standen, gehören sie nicht dazu

das ist ja schon fast lachhaft, ein Haus kaufen und kein Geld für neue Bürsten und Halter. Also ich kann dazu nur sagen, ich wohne in einer Mietwohnung und habe eine neues Bad bekommen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet mir einen Clodeckel auf meine neue Toilette zu kaufen. Auch habe ich keinen Haltegriff für die Badewanne bekommen, damit ich besser aufstehen kann.