Was ist beim Hausverkauf ein bewegliches Objekt?
Hallo!
Ich hab da mal ne "blöde" Frage. Ich hab mein Haus verkauft, vor ein paar Tagen war die Übergabe. Beim Auszug habe ich die Klobürsten abgeschraubt, da ich mir dachte, dass der neue Besitzer sicher nicht meine alten Dinger hernehmen will, sondern sich eh neue kauft. Und da die Klopapierhalter auch dazu gehören, hab ich die halt auch abgeschraubt. Jetzt ruft mich der neue Besitzer an und meint, er will die Teile wieder haben, da sie fest zum Haus gehört haben und kein bewegliches Objekt waren, welches ich hätte mitnehmen dürfen. ??? Hätte ich beim Notar das festhalten müssen, dass ich die Halter auch mitnehme? Ich will jetzt nicht um die vier Teile streiten, nur das Problem ist das, dass ich sie schon weggeworfen hab (sie waren wirklich schon sehr gebraucht...) und jetzt müsste ich ja wieder neue kaufen, und das sehe ich gar nicht ein. Die Lampen sind ja auch angebohrt und ich "darf" sie trotzdem mitnehmen. Der neue Besitzer ärgert sich halt jetzt über die Löcher in den Fliesen, in die evtl neue Halter nicht mehr reinpassen. Welche Rechte hab ich? Danke für Eure Antworten!
15 Antworten
Was Du aufzählst, ist bewegliches "Gebäudezubehör", das sind KEINE "Gebäudebestandteile". Insofern würde ich mir keine weiteren Sorgen machen.
Auch wenn diese Teile im Einzelfall mit dem Gebäude verbunden, weil verschraubt waren, sind sie dennoch nicht Gebäudebestandteil, weil keine Bauteile und nicht zur dauerhaften Nutzung des Gebäudes bestimmt.
Erst einmal würde ich vielleicht darüber nachdenken, wie ich das ganze ohne unnötigen Ärger über die Bühne bringen könnte. Zum Haus gehört nämlich alles, was irgendwie mittels Nägel, Schrauben, Verklebung etc. zugefügt wurde. Ob die verbraucht, abgenutzt, versifft sind spielt es erst einmal keine Rolle. Das gleiche gilt z.B. auch für eine Einbauküche, die kostet i.d.R. weit mehr als eine Klobürste :-).
Ich nehme mal an, dass alles was Inventar ist, bewegliche Objekt sind. Klopapier-, Handtuch- und Klobürstenhalter gehören zum Inventar.Haben nichts mit dem Haus zu tun. Türen sind zwar auch beweglich, gehören aber zur Funktion des Hauses.Wenn man Regale an die Wand schraubt, gehören die doch auch nicht zum Haus.
Denken wir mal ganz lgoisch. Er will auch gar nicht die alte Klobürste zurück, sondern von Dir Geld.
Nee nee, der wollte tatsächlich die Klobürste. Beim Anruf hab ich noch nicht gewusst, dass sie mein Mann schon weggeworfen hat. Ich sagte zum Käufer, dass wir sie noch haben. Da meinte er, wir sollen sie ihm bringen... Erst als ich meinem Mann von dem Anruf erzählte, meinte er, er hätte die versifften Teile schon weggeworfen. :-(
wenn diese Teile nicht explizit im Vertrag standen, gehören sie nicht dazu
das ist ja schon fast lachhaft, ein Haus kaufen und kein Geld für neue Bürsten und Halter. Also ich kann dazu nur sagen, ich wohne in einer Mietwohnung und habe eine neues Bad bekommen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet mir einen Clodeckel auf meine neue Toilette zu kaufen. Auch habe ich keinen Haltegriff für die Badewanne bekommen, damit ich besser aufstehen kann.
Das hab ich mir auch gedacht, wie gesagt, die Lampen "darf" ich ja auch mitnehmen. Die Begründung, dass die Klobürsten bereits eklig waren, hab ich ihm eh genannt, aber er meinte, das wäre ihm egal gewesen.... :-/