Welche Strafe kann mich bei "Diebstahl" einer Baustellenlampe erwarten?
Hallo,
leider schein ich angetrunken etwas wagemutig zu sein und wollte vergangenes Wochenende nach einer Party so einen rot-weißen Aufseller mit Lampe oben drauf mit nach hause nehmen. Meine Mitbewohnerin nahm sich ebenfalls so einen, nur ohne Lampe. Natürlich kam es wie es kommen musste und die Polizei hielt uns an und nahm unsere Daten auf. Daraufhin sollten wir die Teile wieder zurück dahin bringen, wo wir sie hernahmen. Allerdings waren wir angetrunken, wenn nicht sogar betrunken und hielten es für eine gute Idee, die Teile einfach vor eine Garage zu stellen und so zu tun, als hätten wir sie daher genommen. Natürlich glaubte uns die Polizistin nicht, aber fuhr daraufhin auch weiter. In unserem Zustand fanden wir, dass es die beste Idee wäre, einfach so zu tun als wüssten wir nichts mehr von der Aktion, da wir ja viel Alkohol getrunken hatten :D Diese Idee habe ich nüchtern allerdings auch schnell wieder verworfen. Ein paar Tage später kam dann auch schon der Brief, in dem wir zur Stellungnahme aufgefordert wurden. Jetzt meine Frage: Welche Strafe kann uns erwarten? Vielleicht noch zusätzlich gesagt, das Teil welches ich (22) mitnehmen wollte, stand tatsächlich nicht an einer Baustelle, sondern gegen eine Hauswand gelehnt. Das Teil meiner Mitbewohnerin (19) allerdings schon, sie hat es aus einem dieser "Steine" gezogen.
6 Antworten
Anzeige wegen Diebstahl, versuchten Diebstahl oder wegen Geringfügigkeit eingestellt. Hausfriedensbruch evtl, wegend er Baustelle. Aber eher unwahrscheinlich da die Sachen ja wieder zurück sind.
Das Verfahren wurde übrigens ohne Weiteres eingestellt :)
Der Diebstahl ist in dem Fall zu vernachlässigen.... Da kommt nicht besonders viel.
ABER:
die viel gravierendere Sache könnte "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" sein.
Und falls wegen der fehlenden Baustellenabsperrung ein Unfall passiert ist, müsst ihr auch für die entstandenen Personen- und Sachschäden haften.
Ich hoffe die Bake und die Lampe fehten an einer Stelle an der ohnehin nicht viel passieren kann.
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich denke, dazu müsstet Ihr den Beweis führen..... Wer mit Diebesgut erwischt wird, der wird es schwer haben glaubhaft zu beweisen, dass er es nicht da geklaut hatte wo es eigentlich hingehört
Strafanzeige wg. Diebstahls nach StGB §242: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
Falls es sich zusätzlich um eine Baustelle im Bereich des Straßenverkehrs gehandelt haben, kommt ggfs. noch Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nach StGB §315c Abs. 1 hinzu: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
Falls durch die fehlende Warnbake jemand schwer an der Geschundheit geschädigt wurde (z.B. weil er die Bustelle nicht erkennen konnte und in ein Loch fällt), verschärft sich das Strafmaß nach StGB §315b Abs. 3 auf mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe.
Kurz: Saublöde Idee.
um gegen §315c StGB verstoßen zu können, müssten die beiden schon ein Kfz benutzt haben. Aber es bleibt ein Verstoß gegen §315 b Starafgesetzbuch (=StGB) wie Du ganz richtig gesagt hast.
UUUpsie, freudscher Tippfehler. In beiden Fällen natürlich §315b StGB.
Danke für die Verbesserung.
Diebstahl einer Baustellenlampe kann mit Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren belegt werden.
Nachzulesen §187 - 189 StGB
Viel Erfolg und Glück im Gefängnis :(
verleumdung und üble nachrede??
Du hast gegoogled, made my day xD
Du hast gecheckt, dass er gegoogelt hat - made my day xD
Du hast gecheckt, dass ich gecheckt hab, dass er gegoogelt hat - made my day xD
check :-) have a nice day, bro! :)
Wie gesagt, die Baustellenlampe lehnte nur an einer Hauswand. Die Frage ist halt, ob man mir das glaubt, da ja dann vermutlich jemand anderes diese Lampe vor mir von der Baustelle entwendet hat..