Wer hat Hausrecht?
Hallo,
ich habe folgende Frage: Wir wohnen in einem relativ großen Mehrfamilienhaus, welches einen Wäschekeller hat. Wenn ich normalerweise durch das Treppenhaus in den Keller gehe, ziehe ich mir nicht extra Schuhe an. Gestern habe ich dann auf dem Weg den Hausmeister getroffen, welchen man eigentlich nicht so regelmäßig sieht, weil er nicht im Haus wohnt, sondern von einer externen Firma beschäftigt wird, weshalb er nur ab und zu da ist, um zu kontrollieren. Er hat mich dann allerdings, ziemlich unfreundlich, darauf hingewiesen, dass er nicht erlauben würde, dass jemand barfuß durch das Treppenhaus und über die Flure läuft, solange er für das Objekt zuständig ist. Wenn das Teil der Hausordnung wäre, würde ich mich natürlich auch daran halten, jedoch gibt es weder im Mietvertrag, noch in der Hausordnung irgendeinen Satz, der das so vorsieht.
Deshalb ist für mich jetzt die Frage, ob der Hausmeister das Hausrecht ausübt und auch selbst über solche Regeln entscheiden kann oder ob ich das ignorieren kann, weil es ja nirgendwo festgehalten wurde? Ich persönlich finde es auch ziemlich übertrieben und sehe keinen Grund dafür, aber wenn der Hausmeister so etwas vorschreiben darf, werde ich mich sicherlich daran halten.
Liebe Grüße, Elias.
12 Antworten
Ich denke nicht das er so abstruse Regeln aufstellen darf. Zumindest muss er sich vor dem/den Eigentümer(n) rechtfertigen im Zweifelsfall die Dich dann deswegen ermahnen müssen.
Er hat schon ein gewisses Hausrecht wenn er etwa Leute die dort nichts zu suchen haben rausschickt oder sowas oder schaut das die Hausordnung eingehalten wird, aber viel mehr auch nicht.
Also ich würde mich nicht dran halten.
Worauf er aber vermutlich hinaus möchte ist das Du niemanden Haftbar machen kannst wenn Du in eine Scherbe oder sowas reintrittst. Er hat es Dir gesagt und wenn Du ihm sagst das Du es auf Deine Kappe nimmst, sollte es gut sein.
Danke!
Es gibt kein Gesetz, das das Barfußlaufen - wo auch immer - verbietet. Allerdings kannst du dann auch nicht gegen den Vermieter klagen, wenn du auf z. B. nassen Fliesen ausrutschen und dir den Hals brechen solltest. Auch hast du keinen Anspruch, wenn du in eine Glasscherbe treten solltest. Alles in allem finde ich dein Verhalten leicht fragwürdig, außer du bist ein permanenter Barfußgänger, dessen Fußsohlen darauf trainiert sind.
In so einem Treppenhaus sind die Fliesen/der Marmor/Granit meistens so gestaltet, dass man nicht jeden Fleck gleich sieht. Und genau da ist die Gefahr: eine Scherbe kann man nicht sofort erkennen und auch nicht eine feuchte Stelle. Je nach Flüssigkeit kann das eine schlimme Rutschgefahr sein, man verliert den Halt, stürzt die Treppe runter .... Ich würde das nicht machen, obwohl ich in meiner Wohnung immer nur barfuß laufe.
Und wie ist das mit der Rutschgefahr bei glatten Schuhsohlen? Sollten die dann auch verboten werden?
Auf nassen Fliesen kann man auch ausrutschen, wenn man Schuhe trägt. Deshalb gibt es diese wunderschönen Aufsteller. Soweit barfuß laufen die Gefahr für Ausrutschen erhöht, wäre ein Mitverschulden anzurechnen. Was Glasscherben angeht: Diese dringen - entsprechende Größe vorausgesetzt - auch durch einfache Schuhsohlen - auch diese bieten keinen vollständigen Schutz. Der Fragesteller wird sich trotzdem darüber bewusst sein, dass Barfußlaufen mit einer möglicherweise erhöhten Verletzungsgefahr einhergeht.
Die Frage ist allerdings: hat der Vermieter (!) denn die Pflicht, seinen Hausflur ständig auf Nässe und Glasscherben zu kontrollieren, sodass er derjenige ist, gegen den eine Klage erfolgreich wäre? Wohl kaum.
Viel eher wäre derjenige Anspruchsgegner, der die Gefahr verursacht hat. ;-)
Das Verhalten des Fragestellers ist im Übrigen völlig sozialadäquat.
Auf nassen Fliesen kann man auch ausrutschen, wenn man Schuhe trägt.
Ich möchte sogar behaupten dass man mit Schuhen sogar eher ausrutschen kann. Das sehe ich als gewohnter Barfüßer so muss aber keinesfalls auf den FS zutreffen.
Da ich auch auf harten Untergründen wie Asphalt oder Beton barfuß gehen habe ich mir eine Gangart angewöhnt so dass es zu keinen Fersenschmerzen kommt: Ich setze die Füße unter meinem Körperschwerpunk flach mit dem Ballen zuerst auf. Der gemeine Schuhträger setzt (beim Treppensteigen macht er es aber auch nicht) setzt vor dem Körperschwerpunkt mit der Ferse auf. Auf der Ebene kann es besonders bei glatten Schuhsohlen kommen dass er auf den Allerwertesten fällt.
Was bei mir noch dazukommt ist ich merke es ja wenn ich ins nasse trete was der Schuhträger nur mitgekommt wenn er genau hinsieht
Hey, du hast hier ein paar saudämliche Antworten bekommen. ALLLSSSOOO:
Der Waschkeller und Rest sind dir wahrscheinlich im Mietvertrag zur Mitbenutzung überlassen. Zu diesem Gebrauch gehört auch das begehen. Wenn sich bei Auslegung des Mietvertrages ergibt, dass das Barfußlaufen eine Pflichtverletzung darstellt, dann soll dich der Vermieter abmahnen. Der Hausmeister hat dir erst einmal gar nichts zu sagen. Er soll, kommt darauf an was für eine Position er inne hat, dich schriftlich abmahnen. Wenn er es dir weiterhin verbietet, würde ich erst einmal die Miete mindern, weil dir der vetragsgemäße Gebrauch der Mietsache teilweise entzogen wird. Ohne Gewähr, gibt's beeesstimt Judicatur zu. Mache nur kein Mietrecht und bin gerade zu faul.
Im Übrige unterstütze ich das Barfußlaufen. Es beugt Rückenproblemen und Depression vor. Ignoriere den Typen einfach oder sag jaja, und Arschlecken denken.
Eigentlich könnte man ja den Spieß umdrehen: Den Hausmeister wegen Mobbing verklagen weil er durch seinen "Schuhzwang" den Mieter in die Depression führt
Klar warum nicht. Ich habe letzt ne Rick und Morty Folge geschaut, da ist Rick irgendwie in einer Faschistoid en Gesellschaft aus Hummern gelandet. Wie stellst du dir eine faschistoid Dystopie vor?
In meiner haben die Achsenmächte den 2. Weltkrieg gewonnen. Es wir so ähnlich wie in dem Buch das Orakel vom Berg. Ha, das sollte ich bei Gelegenheit wieder mal lesen. Das Ende war ziemlich erhellend, glaube ich. Ist lang her.
Habe ich noch nie gehört, dass man irgendwo nicht barfuss laufen dürfte.
Wahrscheinlich hat das Haus nicht einen Besitzer, sondern eine Eigentümergemeinschaft, diese beschliesst eine Hausordnung, normalerweise setzt diese eine Hausverwaltung ein, die wiederum einen Hausmeisterservice beauftragt.
Falls, was ich für äusserst unwahrscheinlich halte, nicht in der Hausordnung was von der im Treppenhaus vorgeschriebenen Fussbekleidung steht, würde ich einfach die Hausverwaltung anschreiben, und freundlich fragen, ob der Hausmeister da im Sinne der Eigentümergemeinschaft gehandelt hat.
Kopie an den eigenen Vermieter ... ich denke der Hausmeister bekommt dann einen Einlauf verpasst und wird die Sache nie mehr ansprechen.
Alles klar, danke!
Er kann dich nicht zwingen, Schuhe zu tragen. Aber dann musst du auch damit rechnen, dass dein Schadensersatzanspruch ins Leere geht, falls du im Flur in eine Glasscherbe trittst.
Der Hausbesitzer ist verkehrssicherungspflichtig. Diese Pflicht hat er auf den Hausmeister übertragen
Vielen Dank!
Der Eigentümer kann diese Verkehrssicherungspflicht nicht auf den Hausmeister übertragen.
Natürlich kann er das delegieren. Dafür bezahlt er den Hausmeister ja. Für einen Geschädigten ist es egal. Dieser kann seine Forderung an den Hausmeister, aber auch an den Eigentümer richten. Natürlich weiß man beim Eigentümer eher, dass etwas zu holen ist.
Die Verkehrssicherungspflicht ist eine dem Eigentümer auferlegte Pflicht, denn Eigentum verpflichtet ! Er kann Arbeiten zur Vekehrssicherung delegieren aber nicht die Pflicht.
Letztlich ist natürlich klar, dass der Geschädigte sich an den Eigentümer hält. Das ist ja mit der Schneeräumungspflicht das gleiche.
So ist es....
Danke! Nein, ich bin nicht permanent barfuß, aber ich denke, dass ein normaler Fliesenboden auch nicht so gefährlich sein wird.