Hauskauf - Zustimmung Betreuungsgericht
Hallo,
ich möchte ein Haus kaufen. Problem ist, dass von dem Ehepaar nur noch die Frau lebt und der Erbschein nicht erstellt wurde. Von den erbberechtigten drei Kindern (vom Teil des Vaters), ist eins verstorben (Tochter). Die Kinder von der verstorbenen Tochter und der noch lebende Ehemann stehen unter Betreuung.
Zu dem Hausverkauf haben alle Beteiligten (auch Betreuer ) zugestimmt. Der Notartermin (mit Betreuern) ist in zwei Wochen.
Problem ist, dass danach der Kaufvertrag noch zum Vormundschaftsgericht muss. Dies dauert wohl bis zu 8 Wochen. Ich stehe aber unter Zeitdruck und will zum 01.11 anfangen zu renovieren (ist ein altes Haus mit großen Renovierungsaufwand). An dem Kaufpreis kann das Gericht sicherlich nichts bemängeln, da dieser lt. Bank sehr hoch angesetzt ist.
Kann ich das dann schon machem oder muss ich um absolute Sicherheit zu haben die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts (Betreuungsgericht) abwarten? Was kann passieren, wenn ich schon früher anfange? Gibt es Dinge die da beachten muss? Was wäre, bei einer Ablehnung durch das Gericht mit dem bereits investierten Kapital (für die Renovierung) etc?
Wie gesagt, die Zustimmung aller Beteiligten erfolgt mit Kaufvertrag. Daher ist ja alles geregelt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Gruß
FK
1 Antwort
Dein Zeitdruck wird dir nichts nützen.
Ohne den formellen Übergang von Nutzen und Lasten und normalerweise der gleichzeitigen Bezahlung der Kaufsumme hast du nicht das Recht das Grundstück zu betreten.
Wenn ihr noch nicht einmal beim Notar ward, ist der 1.11. auch ohne Vormundschaftsgericht völlig utopisch. Alleine deine Bank würde mind. 2-3 Wochen vom Notartermin bis zur Überweisung brauchen.
Wenn du viel Glück hast, schaffst du den 1.12., aber auch Weihnachten ist nicht abwegig.
Hallo Bauteufel, wie lange hat das bei euch gedauert. Wir stecken jetzt auch in gleicher Situation.