Eigentümergemeinschaft - Verlegung der Heizungsrohre im Keller
Hallo, ich besitze ein Ladengeschäft im Erdgeschoß eines Mehrfamilienhauses und brauche eine neue Heizanlage. Eine Therme kann ich leicht in meiner Einheit installieren, allerdings ist es mir nicht möglich, ohne mein komplettes Geschäft für 2 Wochen stillzulegen die Rohre zu verlegen. Daher wollte ich die Rohre an der Kellerdecke verlegen. Ein Teil ist Gemeinschaftseigentum und ein Teil Kellereinheiten einer anderen Partei der 80% des Hauses gehören. Aus Jedem Zimmer meiner Einheit gehen Abwasserrohre in den Keller und an der Decke entlang. Diese sind beim Bau des Objektes installiert worden, für die vielseitige Benutzung dieses Geschäftes. Der Miteigentümer möchte nicht dass ich die Heizungsrohre an der Kellerdecke verlege. Gibt es eine Möglichkeit seinen Einspruch zu umgehen, wenigstens im Gemeinschaftseigentum? Vielen Dank im Voraus Kay
4 Antworten
Nein, in deinem Fall wohl eher nicht.
Anders wäre die Situation, wenn es keine Möglichkeit gäbe, die Rohre durch dein Geschäft zu verlegen, da könntest du auf Zustimmung klagen. Eine kleine Möglichkeit besteht zwar auch dadurch, dass es nur auf die Zustimmung derjenigen ankommt, die nachteilig von dieser Maßnahme betroffen sind, aber das ist ein sehr schmaler und steiler Pfad und sollte in jedem Fall von einem Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht begleitet werden. Denn hier kommt es auf Teilungserklärung und örtliche Gegebenheiten und einiges mehr an, die wir hier nicht kennen.
Nein. Im Gemeinschaftseigentum wäre ein Mehrheitsbeschluss zwar ausreichend, aber den wirst Du nie erreichen, wenn der Miteigentümer 80% der Anteile besitzt.
Warum brauchst Du überhaupt neue Rohre? Normalerweise tauscht man nur die Therme. Oder sind da bisher nur Nachtspeicheröfen installiert?
Da hilft nichts - entweder in den Ferien (Weihnachten/Silvester) umbauen, oder alternativ Elektroheizungen aufstellen. Bei entsprechender Planung (und vertraglich geregelter Konventionalstrafe bei Terminüberschretung) kann man das auch über die Weihnachtsfeiertage erledigen. Zumal bei Aufputzrohren. Sollen die Rohre allerdings in Wände/Fußböden eingearbeitet werden, vergiss es. Das ist so teuer, davon kannst Du die nächsten 15 bis 20 Jahre die Elektroheizung zahlen.
nein, auch da nicht, wenn er 80% der anteile repräsentiert
Glaube ich nicht, bin aber kein Fachanwalt.
Es sind Gaseinzelöfen momentan installiert und eine neue Heizanlage ist dringend notwendig. Das Dumme ist das ich mein Geschäft fast komplett ausräumen müßte um die Rohre in den Zimmern zu verlegen. Das kann ich mir Kundentechnisch nicht leisten.