Darf man Badezimmeraccessoires, wie Seifenspender etc. beim Hausverkauf mitnehmen?

9 Antworten

Nach meinem Verständnis gehört das zum Inventar, was man auch mitnehmen kann, wenn es nicht mitverkauft wurde. Bei einer Mietwohnung nimmt man das üblicherweise auch mit, wenn man es nach dem Einzug selbst montiert hat. Man lässt ja auch nicht die Bilder hängen, die mit Schraube oder Nagel an der Wand befestigt sind.

Badezimmer-Handtuchhalterungen und Toilettenspender nimmt man in der Regel nicht mit. Schließlich entstehen durch das abmontieren Löcher. Vielleicht habt ihr gar nicht freiwillig verkauft, sondern die Immobile ist zwangsversteigert worden.Dann noch schnell etwas demontieren, wäre schwach.

cmatthaei 
Beitragsersteller
 02.09.2008, 20:56

So ist es nicht. Wir haben unser Haus ohne Inventar verkauft. Und jeden den wir vorher gefragt haben ob man die Sachen mit nimmmt oder nicht hat gesagt, Ihr seid bekloppt wenn ihr die Sachen da lasst. Im übrigen finde ich es ünverschämt zu behaupten wir hätten unser Haus nicht freiwillig verkauft.

Grundsätzlcih wird ein Grundstück mit allen Rechten, Bestandteilen und Zubehör erworben. Alles, was mit dem Gebäude fest verbunden ist, gehört zum Haus. Oder anders: alles was von der Gebäudeversicherung (Feuer, Sturm, Hagel etc.) abgedeckt ist, gehört zum Haus. Da im Brandfall der Handtuchhalter nicht von der Hausratversicherung bezahlt wird, gehört er zum Haus. Spiegel und Badezimmerschrank werden im Schadensfall von der Hausratversicherung bezahlt, gehören somit nicht zum Haus (Ausnahme: Einbauschränke).

Wenn Ihr in Eurem Kaufvertrag nur die Immobilie beannt habt, dann ist auch nur das Haus ohne die beweglichen Gegenstände gemeint. Habt Ihr bei der Besichtigung möglicherweise angedeutet, dass die Badeinrichtung dabei sei?

Was meinst du hier mit Bademöbel ? Badewanne, Waschbecken, auf dem Wand befestigtes Spiegel, Dusche und Duschbecken ? Die sollen feste Einrichtungen sein und gehören zum Haus. Und wie ist es mit dem Handtuchhalter, Toilettenrollenhalter und Seifenspender ? Wenn sie auf dem Wand geschraubt oder sonst befestigt sind gehören sie nach meiner Meinung auch zum Haus.

cmatthaei 
Beitragsersteller
 02.09.2008, 21:03

Damit habe ich Handtuchhalter Toilettenrollenhalter,Ersatzrollenhalter Seifenspender und Zahnputzbecker gemeint. Der Spiegel in unserem alten Badezimmer gehört zu unseren Schränken die wir auch im Bad aufgehängt hatten. Diese Sachen waren ja auch nicht vorhanden als wir das Haus gekauft haben.