2 Häuser auf einem Grundstück, teilen ohne Vermessung

6 Antworten

Ihr könnt nicht hälftige Miteigentümer am gesamten Grundstück bleiben, die Häuser aber jeweils dem anderen Teil zum Alleineigentum überschreiben, da das Grundstück mit den daraufstehrnden Häusern eine Einheit bilder. Die einzige Ausnahme wäre Wohnungseigentum, was in dem Fall aber nicht zu empfehlen ist. Eine Teilung des Grundstücks mit anschließender Eigentumsübertragung wäre das beste in diesem Fall. Da ihr dafür ohnehin zum Notar müsst, kann auch dieser weitere Einzelheiten erläutern.

Wenn jeder offiziell "sein" eigenes Haus haben will, muss das notariell im Grundbuch eingetragen werden und dazu ist eine Vermessen nötig. Oder ihr lasst alles so wie es ist und zieht einen Zaun, dass jeder "seine" Seite hat.

Hallo,

es gibt zwei Lösungen: a) Teilung mit Vermessung, Notar, Grundbuch b) Teilung (wie Wohnungseigentum - ohne Vermessung aber mit Notar und Grundbuch)

Mir ist noch nicht klar, was das Ziel sein soll.

aloevera123 
Beitragsersteller
 23.01.2014, 20:59

Ziel sollte sein, das jeder sein "eigenes Haus" hat, aber nur das Grundstück gemeinsam gehört, da wir es auch gemeinsam nutzen. Eine andere Möglichkeit wäre, einer bekommt ein Haus, der Andere alles, wenn das ohne Vermessung möglich ist. Wir möchten das Grundstück ungern teilen, da es schon sehr lange in Familienbesitz und noch dazu leicht verwinkelt ist.

es gibt eine Vermessung am "grünen Tisch", also ohne Grenzsteine, die je richtig kosten. Die Alternative ist wesentlich günstiger, sie wird ebenfalls offiziell in die Flurstückkarte eingetragen. Der Vermesser setzt dann nur einen Holzpflock.

Im späteren Streitfall muss dann aber nachträglich der Grenzstein erfolgen, als Nachweis...

Seehausen  22.01.2014, 10:49

Das ist Unsinn. Eine Markierung der Grenzen vor Ort wird heute nur noch auf Antrag gemacht und ist in solchen Fällen nicht notwendig.

Aber:

Neue Grenzen müssen dem heutigen öffentlichen Baurecht entsprechen (Zufahrt, Grundstücksgrößen, Grenzabstände, Gebäudeabstände, Brandschutz etc.), was bei alter Bebauung nur schwierig erreicht werden kann.

NrSieben  22.01.2014, 10:56
@Seehausen

Sorry, aber wir haben es genauso gemacht. Also kein Unsinn.

NrSieben  22.01.2014, 11:05
@NrSieben

Ergänzung: Das Grundstück wurde geteilt, es gab eine neue Flurstücksnummer, aber eben ohne die aufwändige Vermessung mit Grenzsteinsetzung. Somit bleibt das Restrisiko im evtl. künftigen Streitfall.

Kaepsele  23.01.2014, 16:41
@NrSieben

In vielen Bundesländern gibt es ein Abmarkungsgesetz, das vorschreibt, dass Grenzpunkte in der Natur gekennzeichnet (abgemarkt) werden müssen. Was nützt ein Grenzpunkt auf dem Papier, der in der Natur nicht aufzufinden ist, weil er nur theoretisch auf Papier besteht. Die Aussendienstkosten der Vermesser sind leider nicht zu vermeiden. Bei einem Hausbau verzichtet man auch nicht aus Kostengründen auf die Maurer und läßt den Architekten das Haus auf dem Papier zeichnen. Zum Bewohnen ist das nicht!

NrSieben  24.01.2014, 10:39
@Kaepsele

Die "Außendienstkosten" ohne echte Grenzsteine betrugen 450 statt 2100 €, das ist schon ein Unterschied.

Nutzen: Die Flurstückstrennung, und damit nicht die lediglich symbolische Trennung, die einen Haufen Ärger z.B. im Falle von Ersatzvornahmen (Steuerschulden, Gebührenverzug, Räumpflichten u.ä.) nach sich ziehen kann.

Ist also Abwägungssache, geb ich zu. Wir hatten das so gemacht und dann einen festen Zaun installiert. dagegen muss Nachbar erstmal anstinken...

D.h. wenn der Nachbar die Grenzen nachträglich anzweifelt, soll er doch die erneute Vermessung beauftragen.

Comprende?

Kaepsele  25.01.2014, 18:57
@NrSieben

Si, ho capito!

Aber dein Nachbar möcht ich nicht sein.

Ohne Vermessung geht das nur nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz). Das wäre die eleganteste Lösung, da neue Grenzen dem heutigen öffentlichen Baurecht entsprechen müssen (Zufahrt, Grundstücksgrößen, Grenzabstände, Gebäudeabstände, Brandschutz etc.), was bei alter Bebauung nur schwierig erreicht werden kann.

aloevera123 
Beitragsersteller
 23.01.2014, 20:57

angenommen mein Bruder würde mir seinen Teil des Hauses, in dem ich wohne, überschreiben und ich würde ihm das gesamte Grundstück und meinen Teil seines Hauses überschreiben. So würde ich nur das Haus, aber nicht den Grund und Boden auf dem das Haus steht besitzen. (Einzelheiten zur Nutzung kann man auch beliebig festlegen.) Würde das funktionieren?

Seehausen  23.01.2014, 21:03
@aloevera123

Das geht wie gesagt nur nach denb Regeln des WEG.