Was darf man beim Hausverkauf eigentlich alles mitnehmen?
Wir haben unser Haus verkauft und fragen uns gerade, was man eigentlich alles mitnehmen kann? Was gehört zum 'beweglichen' Inventar, auch z. B. Lampen und Spiegel? Muß ich da vertraglich etwas vereinbaren?
10 Antworten
Alles, was fest mit dem Grunstück verbunden ist, muss verbleiben: Pflanzen!!!, technische Ausstattung wie Heizung und Elektrik, Einbauschränke, Teppichboden. Accessoires wie Klorollenhalter und Haken lässt man kulanterweise dort. Die Einbauküche und das Gartenhaus müssen ausdrücklich als nicht mitverkauft aufgeführt werden, sonst gehören sie zum verkauften Inventar.
Grundsätzlich darf man alles mitnehmen. Was fest mit dem Gebäude verbunden ist, sollte aber mit dem Käufer abgestimmt werden. Fest mit dem Gebäude verbundene Gegenstände müssen im gebäude verbleiben. Heizöl z. B. gehört zum Gebäude und darf nicht abgezapft werden.
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
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Alles was nicht verbaut ist kannst du mitnehmen. Lampen und Spiegel sind nicht verbaut.
du darfst sogar deine Frau mitnehmen sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Es reicht wenn ein Fassung mit Birne in einem Raum ist, damit man sieht das die Elektrick funktioniert.
It´s not a trick...