Kann eine GmbH dem geschäftsführenden Gesellschafter ein Haus vermieten?
Wir nehmen mal an, der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH überlegt, ein Haus zu erwerben. Da die GmbH auch ein Zuhause benötigt und im gleichen Objekt angesiedelt sein soll, ergeben sich zwei mögliche Kostellationen: 1) Der Gesellschafter kauft das Haus und vermietet einen Teil an die GmbH 2) Die GmbH kauf das Haus und vermietet einen Teil an den Gesellschafter Über den zweiten Weg könnten die gesamten Schuldzinsen und die Abschreibung steuermindernd genutzt werden. Natürlich sind die Mietzahlungen gegenzurechnen. Ist so ein Konstrukt möglich oder wäre das Gestaltungsmissbrauch?
6 Antworten
...also, bei 1) kommen wir in die Betriebsaufspaltung und die umsatzsteuerliche Organschaft. Wegen der darin enthaltenen Haftungsrisiken würde ich mir das seeeeeehr genau überlegen und ausrechnen.
Und bei 2) ist wegen der vGA-Problematik der Fremdvergleich und die tatsächliche Durchführung zu beachten. Und nein, die Ehefrau hilft da im Zweifel auch nicht, da sie eine nahestehende Person ist.
DH, das ist korrekt!
Katastrophaler Fehler so ein Kauf durch die Gesellschaft! Stichworte: Betriebsaufspaltung; verdeckte Gewinnausschüttung. - Kauf durch die Ehefrau, sofern vorhanden, Absicherung des Ehegatten über einen separaten Vertrag. Vermietung der gewerblichen Bereiche an die Fa., dabei aber die Angemessenheit der Miete beachten.
...also, ich geb hier mal einen DH, obwohl die Panikmache nicht ganz angebracht ist. Aber immerhin hat hier jemand erkannt, dass es zu Problemen kommen kann.
Das geht. Zumindest ist die Version Privat kaufen an die Firma vermieten legitim.
Ist erlaubt. Er darf sogar sein eigener "Angestellter" sein, aber sicheren Rat gibt´s nur beim Rechtsverdreher Eures Vertrauens, der weiss auch mehr über die "Steuervorteile", die ich so klar nicht erkennen kann.
Natürlich kann die GMBH als Eigentümer gegbäude vermieten, das ist ohne weiteres möglich. Im Zweifelsfall gehört das aber zum Besitz der GMBH, mit dem sie auch haftet!