Was heißt "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" beim Rundfunkbeitrag?
Habe eine Auseinandersetzung mit dem Rundfunkbeitrag gehabt, die darin geendet hat, dass sie ihre Forderungen "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" fallen lassen.
Soll das so eine Art Witz sein? Wenn keine Rechtspflicht bestünde, wieso würden sie die Forderungen nicht aufrecht erhalten?
Soll das heißen, sie können diese Forderungen jederzeit wieder aufgreifen?
Edit: Obwohl es nichts zur Sache tut, hier mal der Sachverhalt, weil so viele es genauer wissen wollten:
Ich habe mich aus gutgläubiger Dummheit selber angemeldet, weil ich nach Beendigung meines Studiums nicht mehr befreit bin vom Rundfunkbeitrag.
Daraufhin wollte der Beitragservice eine Nachzahlung über den gesamten (mehrere Jahre langen ) Zeitraum in dem ich schon in dieser Wohnung bin. Das war nicht korrekt, denn eine Zeit lang war ich Bafög Empfänger, eine Zeit lang hat ein anderer Mitbewohner gezahlt, der schon lange weg ist, und eine Zeit lang hat tatsächlich niemand aus der WG bezahlt. Was begründet war, habe ich bezahlt, aber den rest nicht. Jetzt denke ich, es besteht schon eine Rechtspflicht die Forderungen fallen zu lassen, denn es ist ja keine willkür, wer zahlen muss und wer nicht.
5 Antworten
Der Beitragsservice meint in deinem Fall keine Verpflichtung zu haben, dich rückwirkend abzumelden. Du meinst das offensichtlich schon. Was tatsächlich richtig und damit recht ist, kannst jedenfalls du nicht beurteilen. Dazu sind allein die Gerichte berufen. Der Beitragsservice hat nun, obwohl er mit seiner ganzen Erfahrung meint, dass dein Anspruch auf rückwirkende Abmeldung nicht besteht, nachgegeben, um einen evtl. Prozess vor Gericht zu vermeiden. Über dieses Nachgeben solltest du glücklich sein und dich nicht darüber aufregen. Mit der Formulierung will der Beitragsservice zweierlei erreichen: Zum einen will er daraus keine Verpflichtung abgeleitet wissen, in ähnlichen Fällen ebenso entscheiden zu müssen. Zum anderen will er damit jede Form von Schadenserstzforderung, die du vielleicht bei einem vollen Sieg noch gestellt hättest (z. B. für Kosten eines dich im Hintergrund beratenden Anwalts), ausschließen.
unter Vorbehalt
Von "unter Vorbehalt" spricht man, wenn jemand eine Handlung vornimmt, ohne damit rechtlich etwas anerkennen zu wollen.
Sie können die Forderung jederzeit wieder einfordern.
Lg
nö, dass heißt es nicht. dann stünde da unter vorbehalt.
nun du hast einen anderen beitragszahler angegeben und dich darum abgemeldet, dass rückwirkend. darum wurdest du aufgrund der prüfung durch das einwohnermeldeamt oder deiner abgabe der meldebescheinigung rückwirkend abgmeldet. vielleicht solltest du den vollen zusammenhang deines vorgangs beschreiben und nicht nur einen sinnentstellenden teil.
sie haben dich rückwirkend abgemeldet und haben deine forderung auf null gsetzt, obwohl sie rechtlich nicht verpflichtet sind das zu tun. heißt nur weil es für dich so ist, müssen sie es nicht bei anderen genauso handhaben.
nun da du editiert hast und angibst das ein mitbewohner zahlte, ergibt sich das von mir beschriebene bild. abmeldungen erfolgen in der regel immer zum folgemonat nach eingang der bitte um abmeldung. das ist die regel.
dich abzumelden rückwirkend ist nicht rechtspflicht des beitragsservice und auch nicht die rückwirkende befreiung. sie tun es, eben aus kulanz - aber nicht weil sie es müssen. wären deine angaben nicht schlüssig und die nachweiskette nicht vollständig, dann hättest du keine abmeldung und befreiung rückwirkend. in diesem zusammenhang steht der passus, den du teilweise zitiert hast
Für mich heißt das, dass Sie in Deinem Fall eben darauf verzichten, doch man diese Entscheidung nicht so werten kann, dass die auch auf andere, ähnlich gelagerte Fälle übertragbar ist und Du auch keine Schadenersatzansprüche geltend machen kannst. Nicht, dass Du noch auf die Idee kommst und sagst, dass Dich der Rechtsstreit dermaßen belastet hat, dass Du nun nicht mehr arbeitsfähig bist usw.
Dann eben gilt die Befreiung nur für den Zeitraum, in dem diese Beziehung besteht. Doch ich verstehe es nicht so ganz, zumal ja heute eh nur pro Haushalt und nicht pro Person gezahlt wird.
es ist keine befreiung, sondern eine abmeldung.
Aber nur solange Du in dem Haushalt von Deinem Freund lebst und er zahlt.
Genau das heißt es. Die Pflicht zu Zahlung ergibt sich aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der durch entsprechende Gesetze der Bundesländer Gesetzeskraft hat.
Genau mit diesen Gesetzten waren die Forderungen aber nicht konform, daher ja mein Widerspruch. Und wären sie konform, würden sie doch mit Sicherheit durchgesetzt. Kann mir nicht vorstellen, dass sie bei mir wegen dem guten Wetter eine Ausnahme gemacht haben.
Genau mit diesen Gesetzten waren die Forderungen aber nicht konform,
Es gibt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Rundfunkbeitrag nicht gegen die Verfassung verstösst. Wieso in deinem Fall der Beitrag nicht beigetrieben wird, ist mir nicht bekannt.
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=21
Wieso versuchst du es so dar zu stellen, als wollte ich mich um eine begründete Forderung zu drücken? Weder ist es Gegenstand meiner Frage ob die Forderung begründet ist, noch hast du irgend eine Ahnung von meinem speziellen Fall.
weil du nur einen teil dessen schreibst was vorgenommen wurde. somit versuchst du mit absicht den vorgang vom sinn her zu entstellen. das ist aber so nicht passiert. vielleicht machst du die sache einfach mal vollständig.
Habe die Frage Editiert.
Wieso versuchst du es so dar zu stellen, als wollte ich mich um eine begründete Forderung zu drücken?
Weil es hier genug Leute gibt, die genau das vorhaben. Tut mir leid, offensichtlich habe ich dich falsch eingestuft.
es gab keinen rechtsstreit^^. er hat einfach nur gemeldet, dass er mit einem anderen beitragszahler zusammenlebt und bat um rückwirkende abmeldung. die begründung des beitragsservice beinhaltet diesen satz als teilsatz. mehr ist es garnicht.