Vergleichsangebot, Ohne Präjudiz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.?

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Dies ist ein astreiner Vergleich. Hier kann nichts mehr daneben gehen. Also den Vergleichsbetrag mit dem Vermek "Vergleich vom ..........(Datum) als Verwendungszweck beim Überweisungsträger angeben. Somit dürfte alles erledigt sein. Darüber hinaus können Sie ja noch ein Erledigungsschreiben vom Gläubiger bzw. dessen Vertreter nach Bezahlung anfordern. Ein seriöser Laden wird Ihnen dieses gerne aushändigen.

Inkasso  13.03.2012, 08:00

Vielen Dank für den Stern :-)

Wie das rechtlich ist, kann ich leider nicht beurteilen. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Ich habe vor Zahlung damals darauf bestanden, dass ich nochmals schriftlich die definitive Aussage bekomme, dass mit Zahlung der Vergleichssumme die Angelegenheit erledigt ist und der Titel danach sofort ausgehändigt wird.! Ich nehme mal an, dass es sich auch hier um eine titulierte Forderung handelt.