Vergleichsangebot, Ohne Präjudiz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.?
Vergleichsangebot gestellt, Gegenvorschlag bekommen. Mit folgenem Satz: Zur Erledigung bieten wir ihnen daher einen Vergleich in Höhe XXX Euro zur Tilgung der Gesamtforderung an, ohne Präjudiz und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht. Dieses Angebot ist befristet bis 28.09.2011. Wenn ich jetzt die Summe XXX Euro bezahle, könnte der Gläubiger später erneut oder doch noch den Rest der Summe verlangen?? (Vergleichsangebot beträg 50% der Gesamtforderung) Oder zahl ich den Betrag XXX und die Sache ist erledigt? Ich möchte jetzt nur Verhindern das ich die Hälfte des Geldes mir zusammleihe bezahle und die schicken neue Forderung auf den Rest und zählen die Vergleichszahlung mal eben als Anzahlung bzw. Teilzahlung.
2 Antworten
Dies ist ein astreiner Vergleich. Hier kann nichts mehr daneben gehen. Also den Vergleichsbetrag mit dem Vermek "Vergleich vom ..........(Datum) als Verwendungszweck beim Überweisungsträger angeben. Somit dürfte alles erledigt sein. Darüber hinaus können Sie ja noch ein Erledigungsschreiben vom Gläubiger bzw. dessen Vertreter nach Bezahlung anfordern. Ein seriöser Laden wird Ihnen dieses gerne aushändigen.
Vielen Dank für den Stern :-)
Wie das rechtlich ist, kann ich leider nicht beurteilen. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Ich habe vor Zahlung damals darauf bestanden, dass ich nochmals schriftlich die definitive Aussage bekomme, dass mit Zahlung der Vergleichssumme die Angelegenheit erledigt ist und der Titel danach sofort ausgehändigt wird.! Ich nehme mal an, dass es sich auch hier um eine titulierte Forderung handelt.