Muss ich auch gez zahlen obwohl mein Mitbewohner befreit war durch Bafög ,wir leben in einer wg, bin ich dadurch jetzt auch befreit?
3 Antworten
Ist zwar schon älter der Beitrag, aber eine korrekte Antwort schadet nie!
bin ich dadurch jetzt auch befreit?
Nein, dann bist Du nicht automatisch befreit.
Zusammen wohnen – weniger zahlen. Es gilt: Eine Wohnung – ein Beitrag. Pro Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro (bis zum 31.03.2015: 17,98 Euro) pro Monat zu entrichten, egal wie viele Personen dort leben. Dies ist ein klarer Vorteil für Wohngemeinschaften.
Eine volljährige Bewohnerin oder ein volljähriger Bewohner der Wohngemeinschaft muss angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung zahlen. Wer das ist, entscheidet die Wohngemeinschaft selbst. Eine Befreiung innerhalb einer Wohngemeinschaft ist möglich, wenn alle Bewohner die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen. In diesem Fall ist es unerheblich, welcher Bewohner die Wohnung anmeldet und den Antrag auf Befreiung stellt.Erfüllt einer der Bewohner nicht die Voraussetzung für eine Befreiung, sondern nur für eine Ermäßigung, muss dieser die Wohnung auf seinen Namen anmelden und kann einen Antrag auf Ermäßigung stellen.
Ist für einen Bewohner weder eine Befreiung noch eine Ermäßigung möglich, muss sich dieser anmelden und den vollen Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlen.
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html
Die Frage habe ich hier schon mal beantwortet, fällt mir gerade auf :) unsere WG stand vor derselben Frage, und NEIN, meine Mitbewohnerin ist Bafög-befreit, und daher muss ich legalerweise auch nicht zahlen.
Ich wurde aber das letzte mal hier total angepflaumt, weil ich diese Antwort gegeben habe, offenbar schmeckt das manchen nicht. Es ist aber so, und es ist legal! Nur einer aus der Wohnung muss angemeldet sein, und ist dieser befreit, dann war's das. Vorausgesetzt, du lebst in einer Partnerschaft mit deinem Mitbewohner ;) und das tun wir ja alle selbstverständlich, oder?
Ansonsten kommt es darauf an, wer Hauptmieter ist. Untermieter müssen auch nicht zahlen.
Es ist aber so, und es ist legal!
Nein, das ist falsch!
Zusammen wohnen – weniger zahlen. Es gilt: Eine Wohnung – ein Beitrag. Pro Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro (bis zum 31.03.2015: 17,98 Euro) pro Monat zu entrichten, egal wie viele Personen dort leben. Dies ist ein klarer Vorteil für Wohngemeinschaften.
Eine volljährige Bewohnerin oder ein volljähriger Bewohner der Wohngemeinschaft muss angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung zahlen. Wer das ist, entscheidet die Wohngemeinschaft selbst. Eine Befreiung innerhalb einer Wohngemeinschaft ist möglich, wenn alle Bewohner die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen. In diesem Fall ist es unerheblich, welcher Bewohner die Wohnung anmeldet und den Antrag auf Befreiung stellt.Erfüllt einer der Bewohner nicht die Voraussetzung für eine Befreiung, sondern nur für eine Ermäßigung, muss dieser die Wohnung auf seinen Namen anmelden und kann einen Antrag auf Ermäßigung stellen.
Ist für einen Bewohner weder eine Befreiung noch eine Ermäßigung möglich, muss sich dieser anmelden und den vollen Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlen.
alles klar danke. so hab ich das nämlich auch gehört.
Jap, du musst zahlen wenn du zahlungspflichtig bist, auch wenn dein Mitbewohner befreit ist.