Rundfunkbeitrag GEZ anteilig zahlen?
Seit dem 16.05. läuft mein Mietvertrag; seit dem 21.05. bin ich dort wohnhaft und auch beim Einwohermeldeamt dort gemeldet (erste eigene Wohnung). So habe ich das auch bei der GEZ angegeben. Nun stellen diese mir aber die Rechnung seit dem 01.05. Dürfen sie das? Ich konnte zu dem Zeitpunkt die Leistung ja noch gar nicht beziehen und somit müsste ich doch eigentlich höchstens die Hälfte für den Monat Mai bezahlen, oder? Auf meine E-Mail an den Rundfunkservice habe ich keine Antwort erhalten.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder gibt es ein Formular?
8 Antworten
Dürfen sie das?
Die LRA dürfen alles! Ihr "Beitragsservice" (GEZ) erst recht.....
Ich konnte zu dem Zeitpunkt die Leistung ja noch gar nicht beziehen und
somit müsste ich doch eigentlich höchstens die Hälfte für den Monat Mai
bezahlen, oder?
Das ist dieser Organisation leider egal! Ihr Fokus ist auf eine Bereicherung ausgerichtet und daher wird auch auf 8,75 € auf gar keinen Fall verzichtet werden können!
Auf meine E-Mail an den Rundfunkservice habe ich keine Antwort erhalten
Das liegt daran, dass E-Mails nur beantwortet werden können, wenn es die Überlastungen auf Grund der angehäuften Klagen bezgl. den Volksbetrug zulassen.
In vielen Fällen erhält man erst eine Antwort, wenn man diese gar nicht mehr benötigt (man sitzt vllt schon im Knast?) - dann aber inhaltlich auch mit dem wichtigen Zusatz der allg. Ligitimität, um im Vorfeld sämtliche Zweifel der Legalität auszumerzen.
Zur Legalität werden dann später die Urteile der abgewiesenen Klagen einiger falsch angegangenen Kläger gemäß der untersten Gerichte aufgelistet ... (zum Wohl des Volkes - versteht sich ?!)
Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder gibt es ein Formular?
Ein jeder hat ähnliche Erfahrung gemacht - allerdings im Bereich Nötigungen, ungerechtfertigte Vollstreckung und weiteren Bedrohungen. Formulare um sich anzumelden sind hier gegenstandslos, da ein Jeder bisher sowieso gegen seinen Willen "angemeldet" wird!
Gemäß Deiner Situation
wäre es angebracht sich wieder umzumelden und abzuwarten bis die höchstrichterlichen Urteile (BverfG u. BverwG) zu Gunsten des Volkes verkündet werden. Wir rechnen damit dass dieses Mitte 2017 geschieht.
Ich bitte darum
mich nicht falsch zu verstehen oder meinen Beitrag als eine Art Hetze gegen Gesetz und Ordnung anzusehen. Aber gemäß unserer Verfassung ist es (nicht nur!) meine Pflicht, Unrecht gegen das Volk anzuzeigen und ebenso entsprechenden Widerstand zu leisten!
Dieses geht aus dem obersten Gesetz hervor: Dem Grundrecht (GG) ! In diesem steht zudem geschrieben, dass sich auch die Gesetzgebung an Recht und Ordnung zu halten hat.
LG
Das Gute an den Staatsvertrag ist lediglich, das dass Volk gar nicht merkt wie es über den Tisch gezogen wird! Leider zum Nachteil der nun "durchblickenden" Bevölkerung.
So etwas kann NUR erreicht werden, wenn das Volk - wie in diesem Fall - vorsätzlich unwissend gehalten wird - also manipuliert durch vorsätzliche fehlerhafte Urteile!
Und je mehr davon, um so glaubwürdiger erscheint einem diese Rechtsbeugung doch eher als verfassungsrechtlich konform!
Der User "gnarr" ist leider nur ein Beispiel von Vielen der durch eine solche Art der Wiederholungsmanipulationen getäuscht und auch abgeschreckt wird...
Er vertritt bereits jetzt schon - gemäß seines Kommentars - die Meinung, dass es grundrechtlich hinzunehmen sei, als freier Bürger den Rundfunk zu finanzieren, auch wenn für diesen gar kein Begehr besteht?!
Er wurde also u. a. dadurch überzeugt, weil angeblich bereits "Deutschlands oberstes Gericht" die verfassungsrechtlichen Missachtungen (durch den Staatsvertrag) als konform "bekannt" gegeben hat... Unwiderruflich!?
Interessant dabei ist die Tatsache, dass eine entsprechend gestellte und demnach bereits vorliegende Verfassungsbeschwerde (also keine Klage!) bisher noch gar keinen Termin bekam..
Ebenso interessant wäre nun ebenso zu erfahren welches (oberste) Gericht darüber etwas bekannt gab? Etwa ein BGH oder gar ein BverfGH aus dem Freistaat Bayern? Ging es da um den Komplex Steuern oder eher um Verwaltungsrecht?
Nicht nur vor Monaten wurde das Volk mit entsprechend ungültigen Urteilen - u. a. von niedrigeren Gerichten "unwissend" gehalten...
Das ist ein allgemein bekannter Hut!
Siehe alleine das langzeitige Gerücht über eine angebliche "unbefleckte Empfängnis" oder
das Bankwesen:
Kein Geld im Safe - aber Kredite mit virtuellem Geld verteilen und Zinsen für Nichts einstreichen...
LG
Der Beitrag fällt immer pro vollen Monat an.
Der Rundfunkbeitrag ist immer für den vollen Monat fällig!
Die GEZ gibt es schon lange nicht mehr. Deshalb wirst du auch dort keine Beiträge mehr zahlen.
Der Beitrag wird immer für den vollen Monat fällig.
Deine Rundfunk und TV Gebühren zahlst du mtl. an den ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice.
Ja, ich weiß schon, dass es nicht mehr die GEZ ist, aber es wird umgangssprachlich ja noch so genannt. Deswegen habe ich die Frage auch so getagged.
kein mensch bezeichnet es mehr so.
Die GEZ gibt es nicht mehr. Die Rundfunkgebühren sind immer für den vollen Monat fällig.
du redest einen haufen unsinn. und davon eine ganze mege. das der rundfunkbeitrag nicht verfassungswidrig ist, hat deutschlands oberstes gericht schon vor monaten bekannt gegeben. somit verstößt auch nichts gegen das grundgesetz.