Hauptforderung von Vodafone beglichen. Inkasso-Büro infoscore nicht bezahlt, jetzt Rechtsanwalt Haas eingeschaltet. Wie weiter vorgehen?
Hallo,
hier also die Fortsetzung meiner vorigen Frage/n, zu finden unter:
Kurzer Abriss: Die Hauptforderung sowie alle Gebühren für Lastschriftrückläufer und Mahnungen wurden direkt an Vodafone bezahlt. Der Erhalt und das nun ausgeglichene Kundenkonto wurden seitens Vodafone schriftlich per E-Mail bestätigt. Ebenso wurde von Vodafone per E-Mail mitgeteilt, dass keine weiteren Forderungen ihrerseits mehr bestünden. Die Inkasso-Schreiben, die in der Zwischenzeit reinflatterten, habe ich wie empfohlen ignoriert. Nun wurde die Sache an Rechtsanwalt Haas aus Baden-Baden (ist ja scheinbar ein alter Bekannter in dem Metier) weitergegeben, der nun die Forderungen aus dem Anhang stellt.
Ich weiß, ich muss das nicht beantworten, aber mir stellt sich die Frage: Wäre ein kurzes und prägnantes Schreiben, indem man auf die rechtlichen Unstimmigkeiten (Zinseszins, Inkasso- und Anwaltskosten zugleich, etc.) eingeht, sinnvoll? Oder soll ich die Schreiben wieder als tote Bäume abheften und auf den dann evtl. eintrudelnden Mahnbescheid warten?
Wie wahrscheinlich seht Ihr nun, dass die Geschichte weiterverfolgt wird (mit Erfolg)?
Danke und Grüße
5 Antworten
Wie Kevin hier schon schrieb und wie vorher geschrieben wurde: Das ist Quatsch.
Wenn du nachtreten willst, empfehle ich folgendes Vorgehen: Schreibe eine Beschwerde ans fürs Inkasso zuständige Aufsichtsgericht und die zuständige Anwaltskammer. Dort beschweren, dass hier sogar dreifach abgerechnet wurde (zwei mal Inkassokosten und einmal Anwaltskosten) für dieselbe Sache (außergerichtliche Vertretung).
Ich würde jeweils fordern, denen mal endgültig und wirksam zu verbieten, diese illegale Kostentreiberei zu betreiben.
Oder man ignoriert diesen Blödsinn einfach. Ich würde zu 100% wetten, dass maximal ein Mahnbescheid kommt. Dem widerspricht man dann. Mit einer Klage trauen die sich mit so etwas garantiert nicht vor Gericht.
Auch denkbar könnte wegen der sogar dreifachen Gebührenforderung fast schon eine Strafanzeige sein. Nötigung. Gebührenübererhebung...
Zur Polizei gehen und sagen, dass man Strafanzeige erstatten will. §352 StGB. Inkassobüros sind "sonstige Rechtsbeistände" im Sinne des Gesetzes.
Und die mehrfache Abrechnung von Inkassogebühren ist Unfug. Im RVG ist klar geregelt, dass es nur eine einzige Kostennote gibt für alles, was in der außergerichtlichen Vertretung anfällt. Auch egal, ob nun ein Anwalt und ein Inkasso nacheinander eingeschaltet werden.
Strafanzeige gegen die Geschäftsführer und Sachbearbeiter des Inkassos und gegen den Anwalt.
Auch wenn nichts dabei raus kommt, ist das ein Signal und der Gläubiger bzw. das Inkasso wissen, dass sie jedenfalls diesen verbotenen Unfug mit der Gebührendopplung/-dreifachung lassen sollten.
Welchen Teil aus meiner Antwort zum ursprünglichen Beitrag von dir:
So lange es keinen Mahnbescheid gibt ändert sich nichts, auch wenn jetzt irgendein Anwalt schreibt.
hast du jetzt nicht verstanden?
Es ist doch genau das jetzt eingetreten, was dir prophezeit wurde.
Übrigens die verlinkte Frage ist auch schon eine Folgefrage. Zu dem Thema ist ALLES gesagt.
Es ist keine Gerichtspost, es hat daher rechtlich keine Relevanz. Du hast deinen Willen erklärt den Gläubiger darauf hingewiesen, dass er dich bitte verklagen soll, wenn er meint ihm stünde noch Geld zu.
Hat er nicht gemacht, also ist für den die Sache gegessen.
Menschen die berechtigte Forderungen gegen dich haben und auch wissen diese durchsetzen zu können, die fackeln nicht rum mit irgendwelchen Inkassobüros oder 28 Rechtsanwaltbriefen.
Da kommt einmal Post mit dem Inhalt: Zahlen oder Mahnbescheid/Klage und wenn dann keine Kohle kommt, kriegst du Gerichtspost und Gerichtspost ist die einzige die wirklich mit rechtsverbindlichen Fristen daherkommt und auch Konsequenzen, wenn man die Fristen versäumt.
Hi Kevin,
ich habe das schon verstanden, keine Sorge. Es ging mir auch darum Schritte gegen RA Haas und infoscore zu sondieren, vgl. mepeisen's Antwort (zugegeben: Evtl. war das nicht deutlich genug formuliert).
Heute (am 25.10.2017 und damit zwei Tage vor Ablauf der Zahlungsfrist aus dem Schreiben oben) kam ein weiteres Schreiben mit der Aufforderung zur Zahlung bis zum 16.10.2017 (also Zahlungsfrist bereits 6 Tage vor Erhalt des Schreibens selber abgelaufen!).
Es wird zwar bei Nichtzahlung der Mahnbescheid angedroht, aber ich werde darauf nicht antworten. Ich nehme stark an, dass einer halbwegs seriösen Forderung nicht solche Fehler beiwohnen würden.
Interessant wäre aber trotzdem, ob man den Spieß nicht in irgend einer Form umdrehen könnte? Die Geschichte nimmt schließlich immer dreistere Züge an....
Das Nichts-Tun ist Strafe genug. Wenn sie Mahnbescheid beantragen, widerspricht man. Dann haben sie jedenfalls mindestens 32€ verbrannt. Das ist dann eine kleine Rache :-)
Witzigerweise drohen Sie im neuen Schreiben an, dass die besagten 32€ zu Lasten meiner Freundin gehen würden....
Ich finde es einfach unglaublich, dass Sie einfach vor Ablauf der Zahlungsfrist ein neues Schreiben (datiert auf den 09.10.2017!!!) aufsetzen. Was für Dilettanten sind das denn?!
Hauptschulabbrecher. Zumindest müsste man sich das denken.
Ich kann dir keine rechtsverbindliche Antwort geben,aber ich kann dir mitteilen,in meinen Schubladen schlafen 1/2 Dutzend Zahlungsaufforderungen von sogenannten "Inkasso-Unternehmen"(ca 4 Jahre schon und bisher unbeantwortet-mit keinem Wort).In Höhe von bis zu 300€ und darüber.Nicht drauf reagieren!!!Erst wenn ein offizielles Schreiben vom Gericht kommt,solltest du reagieren.Davor-nicht.Nicht Bange lassen vor noch so imposanten Inhalten(Rechtsanwalt/Gerichtszeichen/Aktenzeichen,Terminen oder eventuelle Erhöhungen von Vergütungen und und und.Zu 99% Fake.Wenn nicht wirst du es merken-durch ein offizielles Schreiben vom Gericht-ohne Nachteile für dich. Nicht reagieren-auch öffentlich ein Rat.
Naja also so perfekt ist die Antwort auch nicht. Wenn man von berechtigten Forderungen weiß und dieser Gläubiger ein Inkassobüro beauftragt, dann muss man auch dazu stehen. Zumal man rechtlich dann eh zahlen muss, es wird nur teurer.
Wenn allerdings natürlich Wische ohne Grundlage kommen, dann verstehe ich das.
Dass die Hauptforderung berechtigt ist, bedeutet noch lange nicht, dass es die Inkassokosten sind.
Ich bin verwirrt:..ausgeglichenes,von Vodafon bestätigtes Kunden- konto?Bestätigung von Vodafon,daß keine weiteren Forderungen bestehen?Worin bestehen dann etwaige Forderungen?
Das ist ja genau die Frage! Es dreht sich lediglich um Kosten, die dem Inkasso bzw. Rechtsanwalt entstanden (Rechnungskonto bei Vodafone ist per E-Mail bestätigt ausgeglichen) sind. Und da ist die Frage, ob diese wirklich von Vodafone beauftragt wurden. Denn Vodafone hat sogar bereits per Mail eine Kopie der Inksaso-Schreiben erbeten. Das würden die wohl kaum tun, wenn Inkasso und RA in ihrem Auftrag arbeiteten...
Verlinkt doch mal anonymisiert das ra / Inkasso schreiben
Entstandene Kosten-durch wen?Mein Rat-ignorieren.Wenn du dir nicht sicher bist-Verbraucherzentrale.
Noch was:Wenn du dir absolut nicht sicher bist:Suche eine Verbraucherzentrale auf und daß dich dort für "schmales Geld" beraten-verbindlich!
Hallo.
Ich habe etwa 8-10 solcher Schreiben zu Hause. zum Teil 4 Jahre alt.
Mein Rat währe nichts zu machen,
oder ebend so wie Kewin schreibt mit dem Nachtreten.
Weder der RA noch das Inkassobüro können dir eine Vollmacht vorlegen von Vodafon, da die Forderung bezahlt ist.
Mit Gruß
Bley 1914
Das Nachtreten hat ja mepeisen empfohlen, nicht Kevin.
Weder der RA noch das Inkassobüro können dir eine Vollmacht vorlegen von Vodafon, da die Forderung bezahlt ist.
Korrekt, aber vom RA hab ich das, da ich noch garnicht auf die Schreiben geantwortet habe, auch garnicht verlangt.
Werde aber dennoch nichts unternehmen, sowieso nach dem dreisten Schreiben heute (vgl. Kommentar unter Kevin's Antwort).
Dann habe ich mich vertan, Entschuldigung.
Die Kosten von Anwalt und Inkassobüro müssen gezahlt werden, zudem ist ein Säumniszins auch zulässig.
Die Höhe ist natürlich eine ganz andere Frage, aber ich hätte die offenen Forderungen so früh wie möglich beglichen, um diese Kosten zu vermeiden.
Ich würde zahlen.
Inkasso Gebühren UND Ra Gebühren ( beides zusammen) sind grundsätzlich nicht durchsetzbar. Natürlich sollte der Schuldner dies wissen. Erlaubt ist es trotzdem.Das Inkasso bzw der RA "darf" es halt versuchen und hoffen das der Schuldner nicht informiert ist. Böse Welt ;)
Bitte gerade in Gelddingen keine Falschinfos mehr verbreiten. Danke. Kevin hat alles geschrieben, was es dazu zu wissen gibt. Dass diese Falschinfos verbreitet werden, dass Kostenverdopplung oder hier sogar Verdreifachung richtig wären, ist einfach nur arm.
Die Kosten von Anwalt und Inkassobüro müssen gezahlt werden, zudem ist ein Säumniszins auch zulässig.
Es ist nicht zulässig in der gleichen Sache auf Kosten des Schuldners zwei Rechtsdienstleister zu beauftragen. Entweder Rechtsanwalt oder Inkassobüro (Urteil BGH VII ZB 53/05).
Unterm Strich lieber RA bezahlen, denn dessen Kosten sind ggf. einklagbar, Inkassokosten ehr nicht so, zumindest nicht im Massengeschäft.
Der Gläubiger ist verpflichtend den für den Schuldner (nicht für sich selber) günstigsten und zielführensten Weg der Forderungsbetreibung zu wählen, wenn dem Grunde nach ein Erstattungsanspruch gegen den Schuldner begründet werden soll.
Nein!!!!!!!!!!!!!!!
Hab ich ja nicht gesagt, über die Höhe hab ich nichts gesagt.
Du hast bereits die Kostendopplung für korrekt erklärt. Das ist aber schon grundlegend falsch. Und nein, die Inkassokosten sind trotzdem nicht automatisch durchsetzbar.
Damit Inkassokosten durchsetzbar sind, muss sehr viel zusammen kommen. Vor allem muss jemals ein Schaden entstehen. Üblicherweise arbeiten die Masseninkassos aber so, dass sie dem Auftraggeber garantieren, niemals eine Rechnung zu schicken. Wo aber der Auftraggeber das Inkassobüro für 0,00€ engagiert, da entsteht nie ein Schaden, ergo auch keine Pflicht für Schadensersatz.
Das bin ich nach dem Erhalt des heutigen Schreibens in der Tat am Überlegen: Es werden nicht nur doppelt Inkassogebühren erhoben, sondern auch zusätzlich Anwaltskosten sowie bei Nichtzahlung und Erwirkung des Mahnbescheids on top weitere Anwaltskosten in Höhe von 54€. Das schlägt meiner Meinung nach dem Faß schon fast den Boden aus...
Wäre nur interessant, wie man das mit der Strafanzeige dann angehen würde.