GEZ, muss ich zahlen obwohl Partnerin befreit ist?

10 Antworten

Grundsätzlich wird ein Haushalt nur befreit wenn dort ALLE Personen einen Befreiungsanspruch haben und den hast du nicht als Azubi ohne BAB/BAFöG Bezug.

Ausnahmen gibt es eigentlich nur für Ehegatten.

§ 4 Abs. 3 RBStV.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
isomatte  21.08.2018, 08:48

Die Befreiung gilt auch dann für ihn, wenn sie eine BG - bilden, dafür muss man nicht verheiratet sein und / oder in einer eingetragen Lebenspartnerschaft leben !

kevin1905  21.08.2018, 11:10
@isomatte

Als BG wären sie ja auch beide bedürftig und hätten grundsätzlich Anspruch auf Leistungen und damit auch Befreiung.

isomatte  21.08.2018, 15:26
@kevin1905

Das sie eine BG - bilden geht ja aus seiner Frage hervor, da schreibt er ja das sie aufstockende Leistungen beziehen !

In einer BG - zwischen 2 Partner müssen nicht beide bedürftig sein, denn wenn er genug anrechenbares Einkommen hat um seinen eigenen Bedarf zu decken gehört er immer noch zur BG - und die Befreiung gilt für beide.

Erst wenn noch übersteigendes nicht mehr benötigtes anrechenbares Einkommen was er zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt übrig ist, wird dieses auf den Bedarf der Partnerin angerechnet und sie bekommt dementsprechend eine Aufstockung gezahlt.

Dennoch wird ja sein Einkommen zur Berechnung des Gesamtbedarfs herangezogen, deshalb muss die Befreiung im Fall einer BG - auch für ihn gelten.

Grundsätzlich muss jeder volljährige Bewohner einer Wohnung den Rundfunkbeitrag zahlen, aber er ist pro Wohnung nur einmal zu zahlen. Wird nun ein Bewohner von der Beitragspflicht befreit, dann muss eben der nächste - nicht befreite - Bewohner den Rundfunkbeitrag zahlen.

Die Befreiung eines Ehepartners wirkt allerdings auch für den anderen Ehepartner. Dies gilt aber nicht für unverheiratete Paare.

Allerdings regelt § 4 Abs. 3 Nr. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ausdrücklich, dass sich die Befreiung auch auf die Wohnungsinhaber erstreckt, deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung von ALG II mit berücksichtigt wurde. Wird also ALG II für euch beide gewährt, weil dein Einkommen und Vermögen im Bescheid mit berücksichtigt wurde (dann muss der Bescheid auch deinen Namen ausweisen), dann gilt die Befreiung auch für dich. Berufe dich dann auf die genannte Bestimmung.

Wenn ihr eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildet, dann gilt diese Befreiung auch für dich, ob das der Fall ist kann man leicht aus dem Bewilligungsbescheid entnehmen, steht da bei Leistungen für den Lebensunterhalt ein Bedarf von derzeit 374 €, dann bildet ihr eine BG !

Aus deinem Text entnehme ich, das du mit HARTZ IV aufstockst. Wenn ja, kannst du dich befreien lassen. Dazu ist bei deinem Bescheid ein entsprechendes Schreiben dabei, das du einschicken musst, das geht nicht automatisch und ist zeitlich begrenzt, weshalb du nach ablauf der Zeit, oder besser kurz davor, die Befreiung erneuern musst.

Wenn aber nur deine Freundin HARTZ IV- Leistungen bezieht und du nicht, ist sie zwar befreit, du aber nicht, weswegen euer Haushalt nicht befreit ist dementsprechend zahlen muss.

Natürlich gilt die Gebühr pro Haushalt. Aber wenn ein Mitglied dieses Haushaltes diese Gebühr aufbringen kann, dann dürfte doch klar sein, dass sie auch eingefordert wird. Sollten diese Voraussetzungen auch auf dich als Azubi zutreffen, (was ich nicht weiß) dann beantrage, befreit zu werden.