GEZ Befreiiung wenn man ausschliesslich von Pflegegeld lebt?
Hallo,
meine Mutter 100% Schwerbehindert lebt nun nach dem Tod meines Vaters bei mir Zuhause. Ich Pflege sie 24 Stunden und erhalte ausschliesslich das Pflegegeld von 728€ im Monat von Ihrer Pflegekasse. Die Befreiuung meiner Mutter bei der GEZ ist durchgegangen, allerdings wird mein Grund nicht anerkannt, obwohl ich das hier gefunden habe (Spalte 6: Empfänger von ..................................... oder von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften.
Somit falle ich doch dort mit rein, oder hab ich da was verkehrt verstanden?
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen!
Gruß Gina
3 Antworten
Das Pflegegeld deiner Mutter ist nicht zur Sicherung deines Lebensunterhaltes gedacht, sondern zur Sicherstellung der Pflege deiner Mutter.
Von was lebst du dann wenn deine Mutter verstirbt? Mache dir darüber jetzt schon mal gedanken.
Zur Berfeiung der Rundfunk u. TV Gebühren.
Die GEZ gibt es schon lange nicht mehr.
Das nennt sich jetzt ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice.
Da du NICHT der rechtliche Empfänger des Pflegegeldes bist, sondern rechtlich ist deine Mutter der Empfänger des Pflegegeldes, steht dir keine Beitragsbefreiung nach dieser Reglung zu. ( Deine Mutter reicht dir das Pflegegeld weiter, auch wenn es die Pflegekasse direkt auf dein eigenes Konto zahlen würde)
Dann gibt es schon lange nicht mehr die pro Kopfgeldbeiträge, sondern es wird nach Wohneinheiten abverlangt. Egal wieviel Personen in einer eigenen abgeschlossenen Wohnung leben.
Somit zahlst du weiter die Beiträge, es sei denn du bist blind und taub.
Es kann bei einem Pflegefall auch nur einen Empfänger von Pflegegeld geben. Da der Pflegefall bei deiner Mutter vorliegt, ist sie auch die Empfängerin des Pflegegelds, auch wenn es an dich ausgezahlt wird. Daher wurde auch deine Mutter nach § 4 Abs. 1 Nr. 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) von der Beitragspflicht befreit. Nach § 4 Abs. 3 RBStV erstreckt sich diese Befreiung dann nur auf den Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner und auf die Wohnungsinhaber, die mit dem Befreiten eine Einsatzgemeinschaft bilden. Unter diese Voraussetzungen fällt das pflegende Kind nicht. Daher bleibst du für deine Wohnung beitragspflichtig und hast keinen Anspruch auf Befreiung.
m.E wird das pflegegeld deiner Mutter ausgezahlt und die händigt dir es jeden Monat aus. Somit hast du gar kein Einkommen welches du angeben musst und somit auch Anspruch auf Beitragsbefreiung oder nicht?
Rechtlich steht deiner Mutter das Pflegegeld zu und nicht dir.
Auf welches Konto das Pflegegeld gezahlt wird ist daher völlig irrelevant.
Jein. Das Pflegegeld erhalte ich direkt von ihrer Pflegekasse, wird aber nicht als Einkommen bezeichnet. Es ist generell eine Aufwandsentschädigung und wird nirgendwo berücksichtigt.