Hartz 4 Nutzungsentschädigung Wohnung?

9 Antworten

Warum hat denn der Mieter nicht gezahlt und wieviele Monatsmieten stehen aus?

Du kannst Schadensersatz bzw. Nutzungsentschädigung verlangen. Ich glaube jedoch nicht, daß Dir ein Gericht derartiges Geld zusprechen würde.

Das Jobcenter ist nur dazu verpflichtet, dem Mieter die tatsächliche Warmmiete, soweit sie angemessen ist, (mtl. vorab) zu erstatten.

In Ausnahmefällen überweisen die Jobcenter auch direkt an den Vermieter. Diesem muß der Mieter jedoch vorher zustimmen.

Eine neue Wohnung sei nicht zu finden, sagte mir der Mieter.

Was will uns der Dichter jetzt damit sagen? Will der Mieter die Wohnung nicht verlassen?

 Ich kann die Wohnung für wesentlich mehr Geld vermieten und möchte deshalb Schadenersatz bzw. Nutzungsentschädigung verlangen.

Nutzungsentschädigung/Schadenersatz für was? Wenn der Mieter nicht gezahlt hat, dann hast Du eben Anspruch auf diese nicht gezahlte Miete und kannst ggf. Verzugszinsen in Rechnung stellen.

Dein Vertragspartner und alleiniger Ansprechpartner ist der Mieter.

Eine neue Wohnung sei nicht zu finden, sagte mir der Mieter.

Wenn Du gekündigt hast und der Mieter zieht nicht aus, bleibt nur die Räumungsklage.

Sehe ich nicht, weil es diesen neuen Mietvertrag gar nicht gibt, und ein Job-Center wird nicht Dein Vertragspartner sein.

Auch ich kenne viele, die glauben, sie können mehr bekommen, vergessen aber die rd. 10.000 EUR für die Schönheitsreparaturen, die zuvor reingesteckt werden müssen in jede Wohnung.

Es steht Dir bestimmt zu, die Räumung gerichtlich durchzusetzen, also ran und viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dem Vermieter steht nichts vom Jobcenter zu sondern nur vom Mieter.

Hallo, ich habe eine Wohnung vermietet. Diese wurde wegen Nichtzahlen der Miete gekündigt.
Die Miete kam vom Jobcenter weiß aber nicht warum diese jetzt nicht gekommen ist.

Tipp für die Zukunft: Solltest du noch mal an H4-Mieter vermieten, bestehe darauf, dass das Jobcenter die Miete direkt an dich als Vermieter überweist. Dann kann der Mieter nicht "vergessen", die Miete weiterzuleiten.

ChristianLE  12.05.2022, 10:16
Dann kann der Mieter nicht "vergessen", die Miete weiterzuleiten.

Der Mieter kann aber vergessen, Folgeanträge zu stellen, bzw. seiner generellen Mitwirkungspflicht nachzukommen ;-)

DaKaBo  12.05.2022, 10:45
@ChristianLE

Richtig. Dann hat man aber zumindest das erst mal in trockenen Tüchern. Dass da ansonsten noch jede Menge schiefgehen kann im Laufe der Zeit, weiß ich.

Gebranntes Kind scheut das Feuer, deshalb vermieten wir grundsätzlich nicht mehr an H4-Mieter.

Und ich sage ja auch "falls der FS an H4-Mieter vermietet".

ChristianLE  12.05.2022, 12:57
@DaKaBo
Gebranntes Kind scheut das Feuer, deshalb vermieten wir grundsätzlich nicht mehr an H4-Mieter.

Geht mir ähnlich, wenn ich es aussuchen kann. Das ist bei uns aber etwas schwierig.

DasOrakel  12.05.2022, 10:07

Der Mieter schuldet den Mietzins und nicht die Jobcenter. Mietzinsüberweisungen von Jobcentern an Vermieter werden nur in begründeten Ausnahmefällen vorgenommen.

Man braucht auf nichts zu bestehen, da kein entsprechender Anspruch da ist.

Zudem gibt es auch keinerlei Garantie darauf, daß die Jobcenter (pünktlich) zahlen.

Dein "Tipp" ist also für den Allerwertesten :)

DaKaBo  12.05.2022, 11:03
@DasOrakel

Ich habe andere Erfahrungen mit dem Jobcenter unseres H4-Mieters gemacht. Die waren da zu unseren Gunsten sofort sehr kooperativ. Wir bekommen die Mietzahlungen seit 2005 direkt vom Jobcenter überwiesen. Vielleicht liegt es auch am jeweiligen Jobcenter. Unsere Ansage war damals nach 2 vom Mieter "vergessenen" Mietzahlungen Abtretung oder fristlose Kündigung. Und seitdem fließen die Zahlungen.

Dass da ansonsten auch noch viel schiefgelaufen kann, ist mir bewusst. Deshalb betone ich auch "falls der FS wieder an H4-Mieter vermietet"