In Ausbildung wegziehen jobcenter?
Wenn ich 650€ netto Ausbildungsvergütung hab muss ich ein drittel von unserer miete also 230€ zahlen, wenn ich aber ausziehe muss meine familie (mutter und bruder) nur 100€ miete aus eigener tasche (oder ich würds bezahlen weil ist dann ja sozusagen meine schuld wenn ich ausziehen will) bezahlen weil das jobcenter für 2 Personen 600€ warmmiete zahlt und unsere wohnung 700€ warm kostet. Also wäre es finanziell besser wenn ich ausziehen würde.
Wenn ich jetzt dem jobcenter sage das ich zu meinem freund ziehe der die miete alleine bezahlt oder ne eigentumswohnung hat und mich kostenlos verpflegt, würde das jobcenter irgendeinen nachweis haben wollen? Wenn ja, welchen genau? Nur eine Anmeldung?
5 Antworten
du musst dich bei deienr mutter abmeldung und zu deinem freund ummelden. du lässt dir dann das kindergeld umleiten und gut ist. vermutlich muss mutti dann umziehen.
Wenn Du 18 bist musst Du dem Jobcenter gar nichts erklären, außer das deine Eltern deinen Auszug durch eine schriftliche Veränderungsmitteilung angeben und durch Abmeldung beim Einwohnermeldeamt später auch nachweisen müssen.
Die Veränderungsmitteilungen findet man im Internet zum Ausdrucken.
Nach deinem Auszug steht dir dein Kindergeld von derzeit min. 219 Euro zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.
Wenn das deine betriebliche Erstausbildung ist, kannst Du dann bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf BAB - stellen, dafür benötigst Du aber einen Mietvertrag, ein Untermietvertrag vom Freund geht auch.
Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für das BAB.
Den Differenzbetrag müssen deine Eltern dann aus ihrem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zahlen.
Würdest Du ihnen das Geld überweisen oder geben, dann wäre das anrechenbares Einkommen und würde entsprechend auf den Bedarf der Eltern angerechnet.
Nach deinem Auszug muss das Jobcenter auch die dann ggf.nicht mehr angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete im Regelfall erst einmal min.weitere 6 Monate zahlen.
Sie würden dann zumindest schriftlich zur Kostensenkung aufgefordert, sie könnten sich also in dieser Übergangszeit eine passende Wohnung suchen, oder halt weiter da wohnen bleiben und dann den Differenzbetrag selber zuzahlen.
Wenn dein derzeitiger Anteil der Warmmiete bei 230 Euro liegt und Du min. 18 aber unter 25 bist, dann kämen derzeit min.noch 357 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu.
Dein Bedarf bei den Eltern würde dann bei min. 587 Euro liegen.
Bei 650 Euro Netto solltest Du um die 800 Euro Brutto haben, darauf stünden dir 240 Euro Freibetrag zu, nach Abzug vom Netto blieben dann voraussichtlich max.um die 410 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen.
Dazu das Kindergeld, ergibt dann voraussichtlich um die 629 Euro anrechenbares Einkommen und dein Bedarf liegt bei min. 587 Euro.
Du hättest also derzeit angenommen um die 42 Euro, die Du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest und die werden deinem Kindergeld zugerechnet und werden wieder zum Einkommen der Eltern und entsprechend mindernd auf ihren Bedarf angerechnet.
Wenn z.B.deine Mutter das Kindergeld bekommt und nicht schon Freibeträge berücksichtigt werden, dann kann sie min. 30 Euro Versicherungspauschale geltend machen, so würden dann angenommen nur 12 Euro zum abrechnen bleiben.
Der würde dir nur etwas bringen, wenn Du eine eigene Wohnung suchen würdest und nicht so viel Einkommen hättest.
Einen Antrag kann man immer stellen.
Ich verstehe Dein Problem nicht.
Falls Du durch Deine Ausbildungsvergütung aus der Bedarfsgemeinschaft herausfällst, dann ist das halt so. Die meisten jungen Menschen freuen sich eher darüber.
Tricksereien mit vorgetäuschten Auszügen funktionieren nicht und sind u.U. sogar strafbar.
Wenn Du zu Deinem Freund ziehen willst, dann mußt Du das schon tatsächlich auch tun. Mit allen dazu erforderlichen Formalitäten und mit dem Risiko, daß Mutter und Bruder dann in eine preiswertere Wohnung umziehen müssen.
Klar kannst du ausziehen. Melde dich bei deiner Mutter ab. Du bekommst dann auch das Kindergeld.
Du bist 18, du kannst hinziehen wo du willst. Melde dich an der neuen Adresse an und beantrage BAB. Dein Freund sollte dir einen untermietvertrag über etwa die Hälfte der Miete geben.
Darauf wirst du mit Sicherheit Anspruch haben
Damit ist dein mietanteil für die elterliche Wohnung nicht mehr abzuziehen
Braucht man für bab nur eine Anmeldung an einer adresse oder auch den Mietvertrag und die mietkosten von der wohnung wo man gerade wohnt?
Erst einmal brauchst du natürlich eine eigene Wohnung jenseits der Eltern. Du kannst damit auch das kindergeld auf dein Konto überweisen lassen.
Ich würde auf jeden Fall einen untermietvertrag machen, damit hättest du dann Anspruch auf einen mietanteil.
Bei 650€ netto und 219 Kindergeld hast du keinen weiter Anspruch auf BAB.
Das hängt unter anderem von den fahrtkosten ab, die wir nicht kennen
Kindergeld ist kein anrechenbares Einkommen beim BAB.
Weißt du eventuell ob ich einen WBS beantragen kann?