Hartz 4 Betriebsnebenkosten Anhörung einer Überzahlung

5 Antworten

Also das dein Guthaben von 235 € aus den Betriebskosten auf die laufende Zahlung angerechnet wird,ist ja korrekt,aber warum es jetzt 600 € Forderung sind,kannst du nur persönlich mit der Leistungsabteilung klären !!! Wenn du also nicht mehr als diese 235 € Guthaben bekommen hast,könnte dir das Jobcenter auch nur diese in Rechnung stellen bzw. auf deine Leistungen anrechnen. Du würdest dann diese 350 € weniger überwiesen bekommen und müsstest diese von deinem Vermieter einfordern,weil er diese 350 € zu unrecht einbehalten hat,er hätte es dir überweisen müssen,denn er hat ja weiterhin die Mietzahlungen direkt vom Jobcenter in voller Höhe erhalten. Das hättest du dir alles sparen können,hättest du diese Betriebskostenabrechnung gleich beim Jobcenter eingereicht,was deine Pflicht gewesen wäre.

Naja, ist eigentlich logisch, die Überzahlung gilt als Einkommen und muss beim Jobcenter angegeben werden. Warum Du jetzt aber 600 Euro nachzahlen sollst, verstehe ich nicht ganz.

Glueckswurm1 
Beitragsersteller
 27.10.2013, 21:58

danke erstmal für deine Antwort:-) ja ich sehe da auch nicht recht durch bei der Kostenaufstellung vom Jobcenter, ich will morgen da gleich hin und werde mir einen Termin für die Leistungsabteilung geben lassen.

Hallo

Am besten du lässt dir im JC einen Termin geben.

Wenn der Termin dir bekannt ist ,nimmst du alle Unterlagen mit,

die mit den Kostenübernamen vom JC beinhalten.

Dort lässt du dich über Die Sachlage aufklären,

denn vor Ort lässt sich der Sachverhalt besser besprechen,

als wenn du mit ihnen telefonierst.

Und unterschreibe erst mal gar nichts , erstmal abwarten..

Viel Erfolg bei der Klärung . pw

Glueckswurm1 
Beitragsersteller
 27.10.2013, 22:03

Dankeschön ja so werde ich das machen....ich halte euch auf den laufenden...

Normal läßt man sich das Guthaben aufs Konto überweisen,deswegen denkt das JC bestimmt,du hast es ausgegeben,und mußt es nun zurück zahlen...

Glueckswurm1 
Beitragsersteller
 27.10.2013, 22:05

Danke ....

ich vermute, dadurch das meine Miete damals gesenkt wurde, und die trotzdem die alten Beträge weiter bezahlt haben, möchten die jetzt die Überzahlung die da statt gefunden hat erstattest haben.

eigene Dämlichkeit

timeless62  27.10.2013, 22:10
@Glueckswurm1

mag sein, dass du es versäumt hast die geminderte miete dem JC mitzuteilen. aber kassiert hat den überschuß ja die wohnungsgenossenschaft und nicht du! mir kommt das mit der betriebskosten- nachzahlung dann auch seltsam vor. einmal wegen der zuvielgezahlten miete....dann war noch das guthaben im "topf"...und trotzdem ne nachzahlung?

ExtraAktiv  28.10.2013, 05:21
@timeless62

genau..Theoretisch hätten die doch die Zahlungen sehen müssen auf dem Mietkonto..Oder hast du nur weniger Betriebskosten gezahlt??

da kann was mit der betriebskosten-abrechnung nicht stimmen s. meinen kommentar unten

Glueckswurm1 
Beitragsersteller
 27.10.2013, 22:20

vielen Dank für dein Kommentar, ja das ist wirklich komisch...ich ärgere mich das ich es nicht gleich angegeben habe......dann wäre dieser Mist erst garnicht entstanden.

wie gesagt, ich versuche morgen etwas zu klären......mehr als meine sachlage schildern kann ich aber auch nicht....gute Nacht ;-)