Muß ich Miete zahlen, wenn das Haus mir zur Hälfte gehört?

8 Antworten

Wenn Du Deinem/Eurem StB schon nicht glaubst, warum fragst Du dann in einem Forum? Du bezahlst doch den StB. Etweder Du lässt es Dir von ihm erklären, oder Du wechselst den StB, wenn Du seinen Ausführungen nicht vertraust.

NB.: Der Stb hat vollkommen Recht.

Eigentlich sollst du keine miete zahlen, sondern Betriebskosten wenn ich das richtig verstehe. Diese kommen dann allen bewohnern des hauses zugute, auch dir, da davon allgemeine dinge gezahlt werden wie gärtner, lift, renovierung, usw.

Mondmaennchin 
Beitragsersteller
 18.01.2012, 08:33

Danke. Genau das dachte ich auch. Mit den Nebenkosten meinte ich die Betriebskosten, damit alles abgedeckt wird, wenn irgendwelche Kosten entstehen, die das Haus betreffen. (was man halt normal an Mieter umlegt) Das ist ja auch kein Problem. Sonstige Kosten, die nicht umlegbar sind, zahlt der/die Eigentümer, aber doch nicht durch die Miete, oder?

Der Steuerberater hat Recht. Du musst Miete zahlen. Es handelt sich um eine Erbengemeinschaft und nicht um dein alleiniges Eigentum.

DIR gehört weder das Haus noch die Wohnung. Es gehört alles der Erbengemeinschaft.

Du zahlst Miete an die Erbengemeinschaft und bekommst die Hälfte des Gewinns der Erbengemeinschaft wieder raus.

Warum glaubst du nicht deinem Steuerberater ???

Upjohn  18.01.2012, 08:52

Franzi, von Erbengemeinschaft ist da keine Rede. Das Haus gehört zwei verschiedenen Besitzern, die es geerbt hatten. Der Steuerberater liegt in meinen Augen nur dann richtig, wenn er die Miete als gewerbliche Ausgabe einbuchen kann. Das halte ich aber für unrealistisch. Ich halte seinen Rat für Blödsinn, zumal es IMHO ein Nullsummenspiel ist, ob ich volle Miete zahle und den Überschuss aus dem Besitzergemeinschaftskonto heraushole oder von Beginn an klare Unterteilungen zwischen Kaltmieten, Rückstelllungen und Überschuss aus Warmmiete mache.

franzi111  18.01.2012, 08:55
@Upjohn

Das Haus gehört zwei verschiedenen Besitzern, die es geerbt hatten.

Das ist eine Erbengemeinschaft

ich unterstelle, die Wohnungen sind jeweils gleich groß. De fakto gehören 1,5 Wohnungen Dir und 1,5 Wohnungen deinem Bruder. Du haftest demnach für die Hälfte aller Kosten des Hauses (Kreditkosten, Renovierungskosten, Kalt-Kosten für den Betrieb). Dafür muss Liquidität bereit gestellt werden. Ob man diese als "Miete" deklariert oder nicht, spielt IMHO keine Rolle. Sofern die anderen beiden Wohnungen vermietet sind (aber nicht an Dich oder Deinen Bruder), werden aus deren Kalt-/Warmmieten die entsprechenden Liquiditäten bereitgestellt. Ihr müsst genau berechnen, welche Kalt-Kosten das Haus hat (Grundsteuer A+B, Müll-, Strom-, Wasser-Anschlusskosten, Kaminkehrer, Hausmeister, Schneeräumen/Fegen, Versicherung, usw.). Diese Kosten müssen hälftig von den Besitzern getragen werden. De fakto verteilen sich diese Kaltkosten auf die drei Wohnungen zu je einem Drittel. Ergo musst Du für Deine Wohnung ein 1/3tel der Kaltkosten überweisen plus 1/6tel für die 2. Wohnung. Analog muss Dein Bruder handeln, der die Kaltkosten aus den Mieten der hälftigen 2. Wohnung und der 3. Wohnung bestreitet. Jetzt kommt man zum Problem der Rückstellungsbildung bzw. der Finanzierung einmaliger Kosten (Renovierung). Das muss normalerweise auf einer Eigentümerversammlung (n=2) beschlossen werden. Ihr müsst Euch einigen, wieviel Prozent der Warmmiete ihr in die Rückstellung steckt (IMHO sind 15-20% sinnvoll). Gehen wir mal davon aus, jede Wohnung bringt eine Warmmiete von 300 Euro. Dann wären das 60 Euro für jede Wohnung/Monat. Ergo müsstest Du 60 Euro für Deine Wohnung plus die Hälfte der 60 Euro für die 2. Wohnung tragen, während Dein Bruder ebenfalls 90 Euro einzahlt. Eine Mietzahlung im eigentlichen Sinne, wie sie der Steuerberater vorschlägt, halte ich nicht für sinnvoll. Es mag aber im Einzelfall steuerlich für Dich günstiger sein. Ich würde dies jedoch nicht tun. Der Sinn einer Eigentumswohnung ist es ja gerade, Miete einzusparen. Was bei der 3-Wohnungs-Immobilie bedacht werden sollte, ist, was Individualeigentum (nämlich die eigentliche Wohnung im Innenbereich) und was Gemeinschaftseigentum ist (z.B. Gartenanteil). Während innerhalb der Wohnung der Besitzer alleine entscheiden kann, was renoviert werden soll, ist beim Gemeinschaftseigentum für die Renovierung ein gemeinsamer Beschluss und eine hälftige Finanzierung erforderlich. Dafür müssen Rückstellungen gebildet werden, die ggf. höher liegen als 20% der Warmmiete.

franzi111  18.01.2012, 08:58

Der Sinn einer Eigentumswohnung

Von Eigentumswohnung kann ich da nichts erkennen

franzi111  18.01.2012, 08:52

De fakto gehören 1,5 Wohnungen Dir und 1,5 Wohnungen deinem Bruder.

FALSCH.