Was darf der Zoll / Polizei bei einer Verkehrskontrolle?
Hallöle
Mal so Interesse halber würde mich das sehr Interessen.
Ich war mit ein paar Freunden vor einer Woche auf ein Festival und auf den hinweg kamen wir in eine riesige verkehrskontrolle! (Waren bestimmt 2-300 Polizisten/Zöllner die fast alles rausgezogen haben)
Mal abgesehen davon das die sich benommen haben unter aller Kanone und mit einer solchen Unfreundlichkeit agierten das man sich schon selbst gefragt hat warum man wie ein verbrecher behandelt wird
Ging das dann los:
Aussteigen alle hinsetzen auf Bänken, spürhund und die Karre zerlegt
Natürlich haben die nichts gefunden weil wir nichts dabei haben und nehmen
Trotzdem sah die Karre danach aus wie ein Trümmerfeld und alles auf den Boden liegen lassen was zerpflückt wurde und nichts zurückgeräumt
Zudem sind einem Beamten meine Äpfel runtergefallen die dann zermanscht sind
Jetzt die eigentlichen Fragen :
Muss man sich das alles gefallen lassen ? Hätten die das wieder einräumen müssen ? Was ist meinen Äpfeln ? (In den Moment hatte ich keine Lust mehr die waren sowieso ja das bin plus ultra man sollte mal dankbar sein bla bla bla)
Ich weiß es sind bloß Äpfel aber hier Geht mir das ums Prinzip was man da machen kann Bzw wie man sich verteidigen darf
Mit freundlichen Grüßen
10 Antworten
Es ist fast egal was die machen. Letztlich dürfen die fast immer alles.
https://youtube.com/watch?v=AKl0kNXef-4
„Es gibt klare Regeln, die festlegen, was Polizisten während einer Verkehrskontrolle überprüfen dürfen. Dazu zählen die Feststellung der Identität des Fahrers, die Überprüfung von Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten, die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sowie die Fahrtauglichkeit des Fahrzeugführers", erläutert Mathias Voigt, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV).
Der Blick in den Kofferraum, in das Handschuhfach oder gar in mitgeführte Gepäckstücke ist Polizisten ohne Durchsuchungsbefehl hingegen nicht erlaubt!
Dazu ist – ähnlich wie bei einer Wohnung – ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss nötig. Ausnahmen gelten auch hier bei Gefahr im Verzug:
„Wenn die Beamten einen begründeten Verdacht für eine Straftat haben, dürfen Sie unter Umständen auch ohne richterlichen Beschluss durchsuchen“, sagt Rechtsanwalt Jörg Elsner. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Fahrzeug nach Cannabis riecht.
https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/verkehr/402/polizeikontrolle-das-sind-ihre-rechte
Ohne sogenannten „Anfangsverdacht“ ist eine weitere Untersuchung des Fahrzeugs jedoch nicht erlaubt. Beispiel: Fiel der Fahrer den Polizisten auf und verlief ein Drogentest positiv, können die Beamten das Fahrzeug
http://www.focus.de/auto/experten/winter/achtung-kontrolle-was-die-polizei-darf-und-was-nicht_id_3808289.html
Und dann wird hinterher vielleicht festgestellt, dass es rechtswidrig war. Das wird aber selten vorkommen, da es viele Kollegen hat, die gehört haben wie man mit der Durchsuchung einverstanden war.
Wir müssen uns als Gesellschaft entscheiden, was wir wollen:Freiheit oder Sicherheit. Ich würde mich sehr gerne für die Freiheitentscheiden. Leider ist die Welt nicht so, wie wir sie uns wünschen und sie istin den letzten Jahren unsicherer geworden. Wenn wir unsere Freiheit behaltenwollen, müssen wir sie absichern.
Sicherheit kann die Polizei erzeugen, wenn kriminelle Handlungen im Vorfelderkannt und verhindert werden können. Dazu muss sie Situationen kontrollierenkönnen und dafür auch die rechtliche Handhabe haben. Das ist der Fall. Immer wenn etwas wirklich Schlimmes passiertist – wie der Anschlag in Berlin – wird gefragt, wann und wo die Polizei etwasfalsch gemacht hat.
Wir müssen als Gesellschaft, die Arbeit der Polizeiunterstützen und Kontrollen zügig zulassen. An dieser Stelle die Arbeit derPolizei behindern und juristische Halbwahrheiten von sich geben, führt zuweniger Sicherheit und schadet damit uns allen.
Wir haben in Deutschland und Europa aktuell einSicherheitsproblem. Wäre doch nett, wenn du die Polizeiihre Arbeit machen lässt. Dieses ewige "dürfen die das?" bringt nichtmehr SicherheitWenn die Polizei ein Auto durchsucht und dabei Schaden am Fahrzeug oder Waren in dem Fahrzeug entstehen haftet deren Versicherung, du kannst dafür eine Schadensersatzforderung stellen. Das wird dann durch einen Gutachter geprüft und du erhältst die Entschädigung.
Wird ein Auto bei der Durchsuchung ausgeräumt ist die Polizei nicht verpflichtet das Zeug auch wieder einzuräumen, sie können dir dabei helfen aber sie müssen es nicht tun.
Wie die Polizei sich verhalten hat kann man von hier kaum beurteilen, aber für gewöhnlich wird das Verhalten der Polizei schlecht geredet wenn man durch die Polizei benachteiligt wurde. Wie euer Verhalten war und das der Polizei bleibt mal im Raum stehen, das kann man von hier nicht beurteilen aber euer Verhalten hat auch starken Einfluss auf das Verhalten der Polizei.
Der Zoll darf immer dein Auto durchsuchen und deine Personalien kontrollieren, dich aber nicht festnehmen. Die Polizei darf dein Auto nur durchsuchen wenn ein Verdacht besteht.
Hallo.
Wenn die Polizei ein Auto durchsucht oder sonst was, muss sie es auch einräumen. Macht sie auch.
Ich fahre seit 1965 Auto, Ich habe schon öfter mal eine Kontrolle gehabt, aber die haben alles eingeräumt.