Haftantritt im anderen Bundesland?
Hallo wie wäre es rein theoretisch wenn ich bei Gericht war verurteilt werdet z.b. zu 3 Wochen Haft und ich auch schon einen Haftantritt bekomme in meinem Wohnsitz Hamburg und ich aber einfach nach Sachsen oder Thüringen gehe und da bleibe und mich die Polizei irgendwann erwischt in Sachsen oder Thüringen und sieht dass ein Haftbefehl gegen mich vorliegt werde ich denn in Sachsen oder Thüringen in Haft gehen oder machen die sich die Mühe mich nach Hamburg wieder zu bringen um dort meine Haft anzutreten?
4 Antworten
Dir wird anhand der Belegung der Strafanstalten die für dich zuständig sind ein Platz zugewiesen. Im Falle einer Verurteilung bekommst du ein schreiben mit dem genauen Datum und Ort deines Haftantritts. In dieser JVA hast du dich dann zu melden. Diese ist in der regel immer Recht nah an deinem Heimatort. Von dort aus erfolgt dann die Verlegung in die eigentliche JVA. Hierbei wird aber auch noch unterschieden wegen was du einsetzen musst. Bei mir in der Gegend gibt es einen Knast für Leute die wegen Betrugs, Steuerhinterziehung, Diebstahl usw sitzen und ein paar km weiter einen für die richtigen schweren Dinge
Diese "Ladungen zum Strafantritt" werden nach dem Vollstreckungsplan des jeweiligen Bundeslands erstellt.
Der formelle Ablauf ist dann der, dass man Dich in die nächstgelegene JVA einliefert und von dort aus die Verlegung in die zuständige Anstalt erfolgt. Dort wirst Du auch in der Regel bleiben sofern Du Deinen Wohnsitz in dem Zuständigkeitsbereich hast.
Solltest Du inzwischen umgezogen und umgemeldet sein, kannst Du direkt nach Einlieferung in der JVA die Verlegung in die JVA beantragen die nun für Dich zuständig ist.
Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit eine Verlegung dorthin zu beantragen wo Dein "Lebensmittelpunkt" ist. Das ist aber schon allein von der Begründung her nicht so einfach. Bis das klappt bist Du meist schon entlassen.
Die Verlegung erfolgt nur direkt in die zuständige JVA wenn dies möglich ist. Ansonsten geht es mit den normalen Sammeltransporten bis in die JVA Hamburg-Billstedt. Das ist die zuständige JVA und diese entscheidet dann über alles weitere. So eine Verlegung über mehrere Bundesländer kann schon mal ein paar Tage dauern.
Ok Danke 😀
Nein. Du musst in deinem Bundesland ins Gefängnis. Sonst müsste das Bundesland an das andere Bundesland Geld geben und es wäre zu teuer
Nein, du kommst dort zwar in eine JVA, wirst dann aber in "deine" Haftanstalt verlegt.
Wieso denn
Weil Du Dir die Haftanstalt nicht aussuchen kannst, die wird Dir vorgegeben.
Wieso kann man das nicht und warum machen die sich extra die Mühe mich 600 Kilometer wieder zurückzubringen in Thüringen und Sachsen gibt es ja genauso Gefängnis wie in Hamburg
Es wurde Dir erklärt, aber verstehen musst Du es schon selbst.
Danke, aber sie WILL es nicht verstehen
Also bedeutet das wenn ich z.b. ein Haftantritt in der JVA Hamburg Billstedt habe und dich aber in Thüringen bin in Erfurt und die Polizei mich dort sieht und sieht dass ich eigentlich im Gefängnis in Hamburg Billstedt sein müsste werde ich dann mit einem Gefangenen Transporter ins nächste Bundesland verlegt oder werde ich direkt in die JVA Hamburg-Billstedt verlegt oder in eine andere JVA in Hamburg?