Ex-Freundin will Schmerzensgeld wegen Beziehung mit 15-16 Jahren?
Guten Abend,
Meine Ex hat mich gerade angerufen, ihre beste Freundin will mit gefälschter Unterschrift eine Anzeige einreichen, um wegen diverser angeblicher Tatbestände ein Schmerzensgeld für psychische Schäden zu erwirken.
Mittlerweile sind wir beide 18, zum Zeitpunkt unserer einjährigen Beziehung waren wir 15-16. Ist daher aufgrund des Alters überhaupt eine Verandlung nach Erwachsenenstrafrecht möglich?
Kontext: Meine Ex hatte durch eine Vergewaltigung ein Trauma, von dem ich zum Zeitpunkt unserer Beziehung nichts wusste. Ihre psychischen Störungen haben sich durch einige Dinge, die ich definitiv bereue und zu keinem Zeitpunkt getan habe, um ihr vorsätzlich zu schaden, verschlimmert. Sie leidet unter einer immer schlimmer werdenden Form der Epilepsie, angeblich sorgen sich ihre Ärzte sogar um ihr Leben.
Sie selbst kann sich nicht vorstellen, dass eine Anzeige etwas bringt, daher drängt ihre Freundin/Mitbewohnerin darauf, eine Anzeige gegen mich aufzugeben. Dabei will sie die Unterschrift meiner Ex fälschen.
Ich behaupte, dass dies in der Forensik jedoch feststellbar wäre, meine Ex ist anderer Meinung.
Meine Frage ist nun, kann gegen mich erfolgreich ein Schmerzensgeld erwirkt werden, für einen von mir unbewusst und ohne Vorsatz hervorgerufenen psychischen Schaden, der aus einer Beziehung stammt, bei der wir beide erst 15 waren?
Vielen Dank und LG
10 Antworten
Lass es erst einmal auf Dich zukommen und bleib entspannt.
Willensaussagen oder geplante Dinge kommen meistens doch anders, als man meint.
Und das "Vorhaben" ist so grotesk wie bescheuert.
Dazu- Unterschrift fälschen ...ist ein Strafbestand. Du solltest daran sehen, dass sie nicht ganz dicht ist.
Eine rechtliche Würdigung -insbesondere in derartigen Fällen- kann nur schwer getroffen werden, wenn man nur eine Sichtweise kennt. Sollte tatsächlich Anzeige erstattet werden (was bei vielen Taten gerade im Sexualstrafrecht ausreichend ist) wird die Beurteilung der Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit letztlich dem Richter bzw. dem Staatsanwalt obliegen. Wenn du nichts verbotenes getan hast, brauchst du auch keine Angst zu haben.
Mach dir mal keinen Kopf, dir schießen 1000 Gedanken durch den Kopf für etwas was es nicht wert ist. An deiner Stelle würde mich das überhaupt nicht interessieren, du hast keine Straftat begangen, die einzige Person die eine Straftat begeht ist die Freundin deiner Ex wenn sie die Unterschrift fälscht (was sie warscheinlich nicht machen wird, wenn sie was im Kopf hat). Eine Haftstrafe wegen Dokumentenfälschung kommt bei keinem Arbeitgeber gut an
Eine Anzeige erstellen geht immer, was daraus wird ist eine andere Frage, die Geschichte sieht so aus, als wird daraus einfach nichts
Schalt einfach ab
Sollte da etwas kommen, solltest du zunächst der Polizei mitteilen, was du zu der angeblichen Unterschrift der Anzeige weißt. Dann werden sie deine Ex befragen- und die wird hoffentlich die Wahrheit sagen. Bei einem Unterschriftenvergleich wird dieses schon einmal schnell festgestellt werden.
Und wegen der Anzeige: ihr wart beide in einem Alter, in dem ihr untereinander machen konntest, was ihr wolltet, solange beide damit einverstanden waren. Ob ihr nur gefummelt, habt oder Sex hattet, es war nicht mehr verboten.
Hi, ich weiß zu wenig um eine detaillierte Einschätzung wagen zu können, daher halte ich mich an die Fakten.
Wenn Du Deiner Ex Gewalt angetan hast, könnte das strafrechtlich verfolgt werden - selbstverständlich nach Jugendstrafrecht, Du warst ja zum fraglichen Zeitpunkt Jugendlicher.
Prinzipiell kann auch Schmerzensgeld erwirkt werden, wobei das aber bei einem fahrlässig hervorgerufenen Schaden eher schwierig wird.
Das müsste schon eher was körperliches sein und auch dann stellt sich die Frage nach der Beweisbarkeit nach einem so langen Zeitraum.
Ich glaube, da kommt nicht viel bei rum.