Wenn ich jemanden Anzeigen möchte, welche Kosten kommen auf mich zu?
Wenn ich eine Person anzeigen möchte und ich sollte verlieren, muss ich seine Gerichtskosten bezahlen? Und wenn ich kein Geld habe, diese bezahlen zu können, was dann? Und brauche ich unbedingt einen Anwalt? Kann ich mich nicht selbst vertreten?
8 Antworten
Hallo GutteFragee,
zunächst mal fallen bei einer reinen Anzeige keine Kosten an - die Anzeige wird bei der Polizei aufgegeben und diese recherchiert dann auch. Sofern es sich um eine öffentlich-rechtliche Straftat handeln, wird hier auch die Staatsanwaltschaft mit ins Spiel gebracht. Es wäre hier interessant zu wissen um welche Sache es denn genau geht.
Wenn Sie einen Gerichtsprozess führen und diesen Verlieren werden Sie in aller Regel die gesamten Gerichtskosten, sowie ihre und die Anwaltskosten des Gegners tragen müssen. Es können hier natürlich Regelungen getroffen werden, nur sind diese in der Praxis recht selten.
Anwaltszwang herrscht ab dem Landgericht und in Familien-/Ehesachen. Für Verfahren vor dem Amtsgericht können Sie sich auch selbst vertreten, oder sich durch ein volljähriges Familienmitglied vertreten lassen.
Grundsätzlich können Sie - wenn sie sich aufgrund ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältniss - Prozesskostenhilfe (PKH), bzw. Verfahrenskostenhilfe (VKH) in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, bei dem Gericht beantragen, an dem der Rechtstreit anhängig ist.
Sie können als ersten Schritt zum Amtsgericht Ihres Wohnsitzes gehen und sich dort einen sog. Beratungsschein vom zuständigen Rechtspfleger ausstellen lassen. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass die Rechtssache Aussicht auf Erfolg haben muss, und Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse es Ihnen nicht ermöglichen einen Anwalt aus eigener Tasche zu bezahlen. Mit diesem Beratungsschein können Sie zum Anwalt Ihrer Wahl gehen und sich vertreten lassen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Es gibt an jedem Amtsgericht eine "gratis" Beratung.. Die würde ich dringend empfehlen: Rechtsberatung für Bürger. Wenn du / deine Eltern nicht so viel vedienen, kann man auch Prozesskostenhilfe beantragen.
Lass dich bitte beim Amtsgericht einfach mal beraten und stelle evtl. einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe. Hier in Frankfurt kostet das ca. 25-30 Euro (Gebühr) und dann kannst du kurz mit einem Anwalt sprechen. Der hört sich dein Fall an und gibt dir dann guten Rat!! Geh einfach zum Amtsgericht und Frage am Eingang nach der kostenlosen Rechtsberatung (steht auch im Internet). Man kann sich aber auch direkt an einen Anwalt wenden, das geht auch!
Die Fahrt- oder Telefonkosten um die Anzeige zu erstatten, evtl noch Tinte oder Druckkosten falls Du etwas scchriftlich einreichen möchtetst.... das ist alles
Wenn ich eine Person anzeigen möchte und ich sollte verlieren
Dabei kann man nicht gewinnnen oder verlieren... es sei denn Du zeigst eine Person wissentlich wegen falscher Tatsachen an. Dannkönnte die Staatsanwaltschaft Klage gegen Dich erheben.
Die weitere Fragestelleung lässt auf ein Zivilverfahren schließen, dabei wird keine Anzeige erstattet sondern eine Forderung durch Dich an den zu Beklagenden gerichtet. Diese Forderung wird dann nach Deinem Willen möglicherweise vor Gericht verhandelt und ja, in dem Fall musst Du die Gerichtskosten selbst tragen sofern der Beklagte vor Gericht nicht zur Zahlung der Verfahrenskosten verurteilt wird. Du hast aber die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen falls Du und der Fall die Vorraussetzungen erfüllt.
Und nein, niemand zwingt Dich einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Rechte zu beauftragen
Wozu solltest du einen Anwalt brauchen? Der Staat hat einen Anwalt und klagt den Angeklagten an. Nicht du. Also kannst du auch nicht verlieren.
Du solltest erstmal anzeigen von verklagen unterscheiden.
Anzeigen kannst du im Grunde jeden, wegen allem was deiner Meinung nach gegen das Gesetz verstösst. Ob dies dann berechtigt ist und weiter verfolgt wird entscheiden die Behörden. Kosten entstehen dabei nicht.
Willst du von jemandem Geld, dann musst du nach Zivilrecht eine Klage einreichen. Dafür solltest du schon ein Anwalt und Geld haben, um die Kosten mindestens in Vorleistung decken zu können.
Ja wenn derjenige einen Anwalt mit Akteneinsicht beauftragt. Entsprechend könnte er bei vermeintlich falscher Behauptung eine Gegenanzeige eröffnen.
Ja, sollte er, er bekommt ja Post von deinem Anwalt, oder vom Gericht, wo dann der Name der anzeigenden Person steht, entweder als Kläger oder als Zeuge.
Als Kläger wird da bestimmt nicht der Name des Fragestellers stehen.
Wenn es zu einem Prozess kommt, steht auch immer der Kläger dabei, spätestens wenn die Post vom Gericht kommt. Der Anwalt der Gegenseite kann auch Zeugen, Kläger, usw., alles einsehen..
Außer es besteht besonderer Zeugenschutz. Ansonsten ist Alles einsehbar. Wie soll auch sonst der Verteidiger an dem Fall arbeiten, wenn er keine Namen genannt bekommt?
Ich habe darauf hingewiesen, dass er bitte in die Rechtsberatung bei seinem Amtsgericht geht. Ich kann hier keinen Rechtsbeistand leisten.. Alles nur sporadisch
Und erfährt derjenige den ich anzeige, wen ihn angezeigt hat?