Waschmaschinen Verbot, keine Anschlüße, stattdessen ein heruntergekommener Gemeinschafts-Wäscheraum.
Hi, wohne in einem 40qm Single-Apartment, ohne seperaten Waschmaschinen Anschluss und in meinen Mietvertrag steht das ich mir keine Waschmaschine in die Wohnung stellen darf. Stattdessen soll man seine Wäsche im Gemeinschafts-Wäscheraum waschen.
Dort stehen 5 Maschinen und 2 Trockner. Ganz früher funktionierten die Waschmaschinen nur mit Geld ... mit so Münzautomaten, die wurden allerdings vor über 5 Jahren aufgebrochen und seitdem laufen sie ohne Geld.
Jedenfalls herrschen in dem Waschraum unzumutbare Zustände. Ständig sind die Maschinen kaputt, weil andere Bewohner die Türen kaputt machen, indem sie die Hebel abbrechen oder die Knöpfe eindrücken. Es funktionieren also im durchschnitt nur 1-2 Maschinen. Hier wohnen allerdings ca. 150 Leute die ihre Wäschen waschen wollen. Manchmal hat man 3 Tage lang Pech und erwischt keine Maschine. Der nächste Waschsalon ist zu weit entfernt, daher ist das keine Option.
Langsam bin ich echt schon verzweifelt und überlege ob ich mir eine Waschmaschine in die Wohnung stelle. Leider sind auch keine Anschlüsse vorhanden, so das ich sie wohl provisorisch ans Waschbecken anschließen muss.
Mein Nachbar 2 Türen weiter hat 54qm , einen Waschmaschinenanschluss und darf dort seine Maschine betreiben...und ich in meiner 40qm Wohnung darf es nicht. Was soll ich jetzt machen? Der Vermieter schafft es seit über 4 Jahren nicht alle Maschinen zum laufen zu bringen,
ich habe echt die faxen dicke. Allerdings habe ich auch keine Rechtsschutzversicherung und Zeit & Nerven um Streit mit dem Vermieter anzufangen. Soll ich mir einfach meine eigene Maschine + provisorischen Anschluss hinbauen oder muss ich das weiter hinnehmen? Heraus finden würde er es sowieso nie, außer die Nachbarn würden sich beschweren, was ich allerdings stark bezweifel.
12 Antworten
Der Betrieb einer Waschmaschine gehört zum bestimmungsmäßigen Gebrauch einer Mietsache und darf auch im Formularmietvertrag nicht untersagt werden, selbst wenn ein Waschraum zur Verfügung steht (u.a. AG Köln, Urteil vom 11.01.2001, Az. 207 C 221/00).
Leider sind auch keine Anschlüsse vorhanden, so das ich sie wohl provisorisch ans Waschbecken anschließen muss.
Ein Provisorium würde ich nicht anbringen. Im Schadenfall haftest Du dann hierfür und auch die Haftpflichtversicherung wird nichts zahlen.
Du kannst aber einen Anschluss durch ein Fachunternehmen auf deine Kosten installieren lassen. Hiervon musst Du aber den Vermieter in Kenntnis setzen, da es sich hierbei um eine bauliche Veränderung der Mietsache handelt.
Ich würde dem Vermieter hier mit Nachdruck klar machen, dass sein Verbot unwirksam ist. Hilfsweise würde ich mit Mietminderung drohen, da die gestellten Maschinen nicht funktionieren.
Du solltest folgendes versuchen: Schreib dem Vermieter einen höflichen Brief und teile ihm darin mit, dass lt. geltendem Recht du einen Anspruch auf die Nutzung einer WM in deiner Wohnung hast. Das Verbot sei also widerrechtlich. Das Fehlen der Anschlüsse deshalb ein Mangel für dessen Beseitigung du ihm eine Frist von 15 Werktagen setzt. Bei Verfristung würdest du selbst einen Handwerker beauftragen und die Kosten mit der Miete ab übernächstem Monat aufrechnen. Ich weiß, dass diese Verfahrensweise hinkt, einen Versuch ist es aber wert. Wart ab, wie reagiert wird. Eine Alternative wäre u. U., dass im Rahmen einer Modernisierung die Anschlüsse nachgerüstet werden und der Vermieter dir 11% der Kosten auf die Jahresmiete aufschlägt (1/12 davon monatlich).
und in meinen Mietvertrag steht das ich mir keine Waschmaschine in die Wohnung stellen darf. Stattdessen soll man seine Wäsche im Gemeinschafts-Wäscheraum waschen.
Das kann und darf nicht verboten werdenn, hier steht es:
http://www.anwaltonline.com/info/PM/0041_mieter_darf_waschmaschine_in_der_wohnung_aufstellen.html
Jedenfalls herrschen in dem Waschraum unzumutbare Zustände.
Du bist nicht verpflichtet die Räume zu nutzen, siehe mein Link.
Hi, wohne in einem 40qm Single-Apartment, ohne seperaten Waschmaschinen Anschluss
Du kannst auf Deine Kosten einen Anschluss verlegen lassen, der Vermiter ist dazu in diesem Fall nicht verpflichtet.
:-)
Ein Verbot einer Waschmaschine ist nicht wirksam. Jedoch wirst du dich auf eine Kündigung einstellen müssen die du dann rechtlich anfechten musst wenn du eine aufstellst. Eher das Problem wird der fehlende Anschluss in der Wohnung sein - dann hat es sich eh erledigt.
Allerdings kannst du die Miete kürzen wenn der Vermieter/Eigentümer nicht für die funktion der Maschinen sorgt.
Die Aufstellung der WM ist ein Rechtsanspruch. Dessen Verwirklichung ist kein Kündigungsgrund, egal was im MV steht.
Moeglichkeit 1:) Geh zum Mieterschutzbund und besprich das mit denen, die koennen ordentlich Druck ausueben.
Moeglichkeit 2:) Wasch deine Waesche beim Nachbarn und bezahl ihn dafuer. Waehrend die Waesche waescht koennt ihr was zusammen unternehmen oder so.
Der Nachbar müsste ja auch die Maschinen im Keller nutzen.
Nein, laut Fragesteller hat er eine in der Wohnung.
Ich habe deinen Link zu spät gesehen - waren wir wohl gemeinsam unterwegs:-)