Schwerer Bewaffneter raubüberfäll beihilfe wie hoch wäre die strafe ca?

9 Antworten

Beihilfe ist etwa gleich zu bestrafen mit den Haupttätern ausser du wurdest zur Kooperation gezwungen beispielsweise durch eine Geiselnahme

LeonDerLustige  19.04.2017, 07:57

Danke für die Korrektur

smilenice  18.04.2017, 17:35

Deine Aussage steht im direkten Widerspruch zum entsprechendem Gesetzestext. 

§27, Absatz 2, Satz 2 besagt:

Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

Ergo ist der Gehilfe auch nicht "etwa" gleich zu bestrafen, der Strafrahmen variiert nämlich erheblich zwischen Milderung und keiner Milderung.

Hat Dir Dein Anwalt denn nicht sagen können, mit welcher Strafe Du rechnen musst? Er kann doch Deine Sitaution am besten einschätzen.

Wir können hier nichts anderes tun als im Internet nachzugucken, wie hoch das Strafmaß im Allgemeinen ist  - das kannst Du aber auch genauso gilt selber tun.

Wie speziell Dein Fall zu beurteilen ist, das wird Dein Anwalt jedenfalls besser wissen als wir.

Die Antwort von furbo sollte zur besten Antwort ausgezeichnet werden.

Hinzufügen möchte ich dennoch, dass du dir einen sehr guten Anwalt suchen solltest, der das Gericht von der Anwendung von Jugendstrafrecht überzeugt. Du und dein Anwalt sollten besonders darauf hinweisen, dass auf dich viel Gruppenzwang gewirkt hat und du einfach von so viel Geld überredet wurdest. Dann könnte man bei einem 19-Jährigen überlegen, dass der Grund, warum du dich an diesem Verbrechen beteiligst, doch in deiner jugendlich-doofen (Sorry, aber das ist noch nett ausgedrückt) Art liegt.

Ehrlich gesagt... Das war ein hartes Verbrechen und du solltest natürlich bestraft werden. Aber ich würde es dir gönnen, dass du mit 2 Jahren auf Bewährung davon kommst, wenn du damit nicht in die Kriminalität verfällst.

Diese Frage wird dir wohl nur dein Anwalt beantworten können. Bei dem Urteil spielen alle möglichen Faktoren eine Rolle.  Es kann sehr wohl zu einer Gefängnisstrafe kommen. Das Moralisieren  an diese Stelle lasse ich mal weg. Selbst wenn du mit Bewährung davon kommst, hast du einen Eintrag im Führungszeugnis.  Egal was passiert,  mach den Realschulabschluss, danach eine Ausbildung.  Such dir andere Freunde und gehe deinen Weg. Die Strafe wirst du erstmal bekommen ,  aber auch das ist mal vorbei. Alles Gute.

§ 250
Schwerer Raub

(1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn

1.der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

b) sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,

c) eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder

2.der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.

(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

1.bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,

2.in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 eine Waffe bei sich führt oder

3.eine andere Person

a)bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder

b)durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(3) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Hier trifft doch alles auf euch zu :)
1. Du warst bei der Tat Mitglied der Bande, demnach wirst du auch wegen schwerem Raub verurteilt.

2. Ihr hattet Waffen dabei? Cool, Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren :)

3. Möglicherweise kann es bei dir auf einen minderschweren Fall hinauslaufen da du an der Tat direkt nicht beteiligt warst, dann bekommst du eine Strafe zwischen einem und 10 Jahren Haft.

Alles ohne Bewährung! Und das ist auch gut so.

Zum Glück verstehen Richter bei sowas keinen Spaß :)