Kopiergeld bezahlen, darf man das? (NRW)?
Hallo, ich gehe auf einem staatlichen Berufskolleg und "soll" 20 Euro Kopiergeld zahlen, ich empfinde das als abzocke und habe auch schon gesagt, dass ich es nicht bezahlen würde. Im Internet habe ich zudem vernommen, dass es eine freiwillige Abgabe sei. Ich finde auch kein Gesetzt, dass es legal ist, solch ein Geld als "Muss" einzutreiben, ganz im Gegenteil, eigentlich habe ich nur vernommen, dass es nicht legal seie.
Kann mir vielleicht wer weiterhelfen, ich gehe zur Schulleitung und brauche ein paar Fakten bzw. eventuell ein Beschluss etc.
Mfg Chris
4 Antworten
Das Schulgesetz des Landes NRW gibt es her dass Geld bezahlt wird
§ 96
Lernmittelfreiheit
(1) Den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und
Ersatz-
schulen werden vom Schulträger nach Maßgabe eines Durchschnitts
be-
trages
abzüglich eines Eigenanteilsvon der Schule eingeführte
Lernmittel
gemäß § 30 zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen. I
n Aus- nahmefällen können ihnen, soweit dies wegen der Art der Lernmit tel erfor- derlich ist, diese zum dauernden Gebrauch übereignet werden.Und genau das ist hier der Fall, ihr müsst einen Eigenanteil bezahlen und euch werden die Kopien (Lernmittel) zum dauernden Gebrauch übereignet. Also ist es vollkommen legitim das Geld verlangt wird.
Genau Novo,
habe von dem Rektor auf meiner Schule eine Antwort erhalten, er hat mir zugestimmt, dass es freiwillig sei. Und ich auch recht habe, allerdings bräuchten sie das Geld für die Drucker. Als Option hat er uns gelassen, zu schauen wie man das Kopier-Geld senken kann.
Wenn du Alternative wäre sich alles selbst zu kopieren??
Evtl verhalten sie sich legal wenn sie dir die Option lassen sich nicht an dieser gruppenaktion zu beteiligen
Kopiergeld ist mittlerweile an allen Schulen üblich.
Dann bezahle es halt nicht und schaffe dir dafür die Bücher an, aus welchen die Kopien stammen oder schreibe die Kopien schnell im Unterricht ab.
Dann mach Fotos. Verlange aber nicht das du dann alle Handouts wie die anderen bekommst.
Dieser § kann hier nicht angewandt werden, weil im Lernmittelfreiheitsgesetz als Lernmittel klassifizierte Bücher zunächst auf der Ebene des Kultusminsiters zugelassen werden müssen. Gemeint sind hiermit Bücher aus Verlagen.
Bei den einzelnen kopierten Blättern liegt eine derartige vorherige Genehmigung nicht vor.
Tatsächlich ist die "Kopierabgabe" eine "freiwillige", die insbesondere bei jenen Schülern, die von Hartz IV leben müssen, eine besondere soziale Härte bedeutet und deshalb vom Sozialamt übernommen werden muss.