Was unterscheidet Anwalt, Staatsanwalt und Richter?

6 Antworten

Was unterscheidet den Anwalt, den Staatsanwalt und den Richter in ihrem Bildungsweg, bzw. im Studium?

Nichts.

Sind das jeweils andere Prüfungen am Ende des Jurastudiums?

Nope.

Watchmenmen 
Beitragsersteller
 12.05.2020, 18:18

Kann man sich am Ende des Studiums einfach so aussuchen was man werden will?

VirageXO  12.05.2020, 18:19
@Watchmenmen
Kann man sich am Ende des Studiums einfach so aussuchen was man werden will?

Du kannst dich selbst nach fünf Jahren Tätigkeit als Anwalt dazu entscheiden, Richter zu werden; du kannst als Richter auch in den Anwaltsberuf wechseln, ...

Das ist der Sinn des "Einheitsjuristen", zu dem man im Studium und im Referendariat ausgebildet wird.

nanfxD  12.05.2020, 18:34
@VirageXO

muss man Anwalt gewesen sein um Richter zu werden?

VirageXO  12.05.2020, 18:36
@nanfxD
muss man Anwalt gewesen sein um Richter zu werden?

Nope; man kann direkt nach dem zweiten als Richter anfangen - so man denn den Job bekommt.

Das ist in meinen Augen auch eine äußerst bedenkliche Angelegenheit. In den USA haben die das besser gelöst.

nanfxD  12.05.2020, 18:37
@VirageXO

"Du kannst dich selbst nach fünf Jahren Tätigkeit als Anwalt dazu entscheiden, Richter zu werden; du kannst als Richter auch in den Anwaltsberuf wechseln, ..." war deswegen bisschen verwirrt^^

aber ja das finde ich besser am Rechtssystem der USA, so kann man auch mal beide Seiten kennenlernen und wahrscheinlich besser urteilen.

Lediglich die Tätigkeit und der rechtliche Status.

Für alle drei Berufe benötigt man die Befähigung zum Richteramt nach § 5 Abs. 1 DRiG (Volljurist).

Diese erlangt man wie es im Gesetz steht durch ein universitäres Studium der Rechtswissenschaften (Jura), welches mit beiden Staatsexamen und einem dazwischen liegenden Referendariat erfolgreich abgeschlossen werden muss.

Um überhaupt Chancen in einem dieser Berufe zu haben, sollte das Studium mit der Note "voll befriedigend" oder besser abgeschlossen werden.

Was den Bildungsweg angeht, gibt es keine Unterschiede. Die Berufe an sich unterscheiden sich aber schon in der Hinsicht, dass Rechtsanwälte zu der Gruppe der Freiberufler gehören und deutlich mehr verdienen können, während Richter und Staatsanwälte in öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnissen stehen und nach der Besoldungsordnung R der jeweiligen Besoldungsgesetze (Bund und Länder) bezahlt werden.

Staatsanwälte sind in Deutschland Beamte im höheren Justizdienst und somit dem jeweiligen Justizminister unterstellt und weisungsgebunden. Richter dagegen sind nicht weisungsgebunden und nur dem Gesetz und ihrem Gewissen unterworfen.

Richter sind demnach keine Beamte (genau wie Soldaten). Sie werden lediglich, was Besoldung und Versorgung angeht, beamtenähnlich behandelt.

Nach dem Studium kann man sich frei entscheiden, ob man Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt werden will. Die Justiz jedenfalls ist um jeden Bewerber froh, der sich für eine Laufbahn als Richter oder Staatsanwalt entscheidet.

VirageXO  12.05.2020, 19:36
Um überhaupt Chancen in einem dieser Berufe zu haben, sollte das Studium mit der Note "voll befriedigend" oder besser abgeschlossen werden.

Naja.

Du hast das selbe Studium für alle 3 Berufe.

Staatsanwalt und Richter sind dann Leute die beim Staat angestellt sind und in ein Beamtenverhältnis gehen.

Du kannst dich mit erfolgreichem 2. Staatsexamen in Jura auf diese beiden Berufe bewerben oder du kannst dann deine Anwaltszulassung beantragen.

YvonneM2508  12.05.2020, 18:40

Richter sind keine Beamte, genau wie Soldaten. Sie werden lediglich, was Besoldung und Versorgung angeht, beamtenähnlich behandelt.

Für alle drei Berufe ist ein Juratudium und das 1. und 2. Staatsexamen notwendig, das bis dahin für alle gleich ist.