Betriebskostenabrechnung Dienstleistungsrechnung HK?
Hallo zusammen, in der Betriebskostenabrechnung eines Hauses werden auch die Heizkosten umgelegt. In der Heizkostenabrechnung sind immer auch die Kosten für die Erstellung als "Dienstleistungsrechnung" enthalten. Eine Mietpartei weigert sich nun zur Zahlung der Kosten, da diese nicht Bestandteil des Mietvertrages sind. Was nun?! Die Kosten sind Bestandteil der Heizkostenabrechnung und unseres Erachtens somit sehrwohl umlegbar auf die Mieter.
2 Antworten
Wenn die Heizkosten Bestandteil des Vertrages sind, sind es auch die Kosten der Erstellung der Abrechnung automatisch.
Dem Mieter der diese Kosten nicht tragen möchte den § 2 der BetriebskostenVO vorlegen, besonders den Punkt 4 a)
Die Kosten der Berechnung und Aufteilung sind im § 2 Pkt. 4a) Betriebskostenverordnung zu finden und müssen somit vom Mieter getragen werden.
Hierzu bedarf es dann keiner weiteren Vereinbarung im Mietvertrag. Der Mieter beruft sich bestimmt hierauf, dass die Erstellung der Betriebskostenabrechnung ein Verwaltungsaufwand ist und somit nicht umgelegt werden kann.
Bei der Heizkostenabrechnung sieht das aber anders aus.