Heizung ohne Messgerät?
Hallo,
hier ein paar Infos:
1 Zimmer Wohnung mit Pantry Küche, 1 Badezimmer, Terrasse ; Etagenwohnung
Wohnfläche: 20m2
Befeuerung: Gas
Heizungsart: Zentralheizung
Baujahr: 1993
Endenergieverbrauch: 145,10 kWh/ (m2a) ; Energieverbrauch für Warmwasser enthalten
Nebenkosten: 80€ , zzgl. Heizkosten
Ich habe folgendes Problem: Bald habe ich meinen Termin zur Mietvertragsunterzeichnung. In der Wohnung gibt es nur eine Heizung. Als ich bei dem Besichtigungstermin war habe ich gesehen, dass die Heizung kein Messgerät hat. Jetzt mache ich mir sorgen wegen den Heizkosten.
Meine Frage:
1.) Ist es überhaupt möglich, dass man Messgeräte dran macht? Wenn ja übernimmt die Kosten für die Messgeräte Installation der Vermieter oder der Mieter?
2.) Gibt es Heizkostenabrechnungen nur bei einem Mietvertrag mit Nebenkostenvorschuss oder auch bei NK-Pauschale ?
3.) Wenn die Nebenkosten 80€ sind und Heizkosten dazukommen- ist das nicht ein bisschen viel? Mit wie viel Heizkosten kann ich monatlich rechnen?
4.) Sind die Heizkosten in meinem Fall verbrauchsabhängig?
5.) Wenn an meiner Heizung kein Messgerät gibt, kann es sein , dass im Keller für jeden Haushalt so ein Zähler ist?
Danke im Voraus!!!
5 Antworten
Wo eine Messeinrichtung für deine Mietsache ein- oder angebaut ist, kann dir nur dein Vermieter sagen und / oder zeigen.
Fakt ist, dass in deinem Fall eine Messung des Wärmeverbrauches in deiner Mietsache laut Heizkostenverordnung zwingend vorgeschrieben ist. Gibt es keine Messeinrichtungen für deine Wohnung, dann kannst du von den in Rechnung gestellten Heizkosten einer Abrechnungsperiode 15% einbehalten.
Sollte eigentlich im Mietvertrag zu lesen sein, wie Heizungskosten abgerechnet werden.
Üblich sind zwei gängige Arten, wobei von einer Art keine Messgeräte nötig sind. Bei dieser Art wird ein gewisser Prozentsatz der Heizkosten auf die m² der Wohnfläche verrechnet, der restliche Prozentsatz auf die Mieteranteile umgelegt.
So gesehen sind keine Messgeräte nötig, die Anzahl der Mieter und deren Wohnungsgrößen sind bekannt.
Suche doch einfach mal nach Abrechnungsarten, Abrechnungsregeln für Heizkosten mit Suchmaschinen, dann bekommst du eine Übersicht was möglich ist, und was in Mietverträgen zu stehen hat.
Der Unterschied von mir zu Dir ist der folgende: Du benutzt einzig dein Gehör, ich meinen Verstand!
Was nützt eine Verordnung, die nichts anderes als eine Empfehlung sein kann? Glaubst du ernsthaft, an eine Verordnung hat sich jeder Vermieter zu halten?
Keine Regel ohne Ausnahmen, das hast du eh nicht verstanden, geht in dein Gehirn nicht rein. Es sind Empfehlungen, die mehrere Verrechnungsmöglichkeiten anbieten.
Wenn du das Prinzip von Angeboten wenigstens verstanden hättest, wüsstest du Angebote muss man nicht annehmen, man kann diese auch ablehnen, unbeachtet lassen. Selbst Verträge, also sinngemäße Abkommen benötigen nicht immer die schriftform. Und selbst was per Schriftform geregelt ist, kann jederzeit abgeändert werden.
Regeln, Empfehlungen, Verordnungen Gesetze dienen einzig einer bevorzugten Interessenseite. Sie gelten für beide Seiten nur, wenn sich beide Seiten darauf einlassen und keine höhere Instanz die Fassung einer Verordnung, Regelung, Gesetz prüft.
Soll ich dir mal aufzählen, wieviele Gesetze es nicht mehr in der ursprünglichen Verfassung gibt, wieviele Gesetze geändert, abgewandelt wurden?
Begreife du zuerst mal die Welt etwas realistischer, dann reden wir miteinander.
die Zentral-Heizung ist ja 25 Jahre alt da wüde ich nicht einziehen wer zahlt dann eventuell eine Neue du oder der Vermieter ????
Nur eine Heizung? Du meinst bestimmt, nur einen sichtbaren Heizkörper. So eine Wohnung haben wir auch im Bestand. Lediglich im Bad gibt es einen Wandheizkörper, um diesen zu nutzen, muss man am Heizkreisverteiler der Fußbodenheizung ein Ventil aufdrehen.
Ansonsten gehen von diesem Verteiler mehrere Heizschlangen im Boden durch die Ein-Zimmer-Wohnung (Bad, Wohnzimmer außen, Wohnzimmer innen, Küche). Am Heizkreisverteiler ist das Messgerät angebracht, um die Wärmemenge zu ermitteln, die für die Beheizung der gesamten Wohnung gebraucht wurde.
Der Heizkreisverteiler ist in eine Wand eingelassen und man erkennt nur an einer Blechklappe, dass dahinter was sein muss.
Vielleicht ist es bei Deiner neuen Wohnung ganz ähnlich. Frag doch einfach mal nach.
Für 20 m² Wohnfläche erscheinen 80 € relativ viel. Kommt auch darauf an, wa alles enthalten ist. Wir verlangen z. B. für die oben beschriebene Wohnung 150 € monatlich. Da sind aber dann auch die Heizkosten inbegriffen, sowie 25 € für Internet und rund 25 € pro Monat für Strom.
Wenn nun das Haus, wo Deine Wohnung drin ist,
einen Lift hat,
einen Hausmeisterservice,
einen Putzservice, der sich um die Allgemeinräume kümmert,
sowie zudem noch aufwändige Außenanlage, die von einem Gärtner gepflegt werden
und einen externen Winterdienst,
dann hast Du allen Komfort, den man sich von einer guten Wohnanlage gerne vorstellt, aber auch erhöhte Kosten, die dann durchaus 80 € ohne Heizung erreichen können.
Wie wird eigentlich der Wasserverbrauch ermittelt und umgelegt? Vielleicht ist dieser ebenfalls in der Pauschale enthalten.
Noch was zur Heizkostenermittlung:
Für Häuser mit mindestens zwei vermieteten Wohneinheiten gilt grundsätzlich die Heizkostenverordnung. Also getrennte Verbrauchserfassung für jede Wohneinheit. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn aufgrund der Bauweise die getrennte Erfassung zu aufwändig wäre. Trifft bei Dir zu, dass die Heizkostenverordnung angewandt werden muss, kannst Du diese mal googeln und nachsehen, was da alles vorgeschrieben ist. Das verschafft Dir auch etwas Klarheit.
Ich danke Ihnen vielmals für die sehr ausführliche Antwort!!! Es ist ein Haus mit Keller, EG, 1. Etage und 2. Etage Dachboden und Garten mit mehreren Mietern - vorwiegend Studenten - sprich hier gilt die Heizkostenverordnung mit getrennter Verbrauchserfassung für jede Wohneinheit? Aber wie machen die das, wenn man kein Messgerät an dem Heizkörper hat? D.h. dass es sich in meinem Fall dann um die Ausnahme handeln könnte? Wie ich es bisher verstanden habe ist in den 80€ Strom drin Internet und Heizkosten noch nicht. Was würden Sie schätzen wie viel die Heizkosten betragen könnten? Ja, in meiner Wohnung ist ein sichtbarer Heizkörper aber der steht vor der Tür/Fenster zur Terrasse. Nicht, dass die NK die Kaltmiete übersteigen :)
Vielleicht hat jede Wohnung einen eigenen Heizkreis. Der Verteiler in einer Der Wohnungen oder im Flur oder wirklich im Keller und dann hat vielleicht jede Wohneinheit dort einen eigenen Zähler.
Ein Zähler muss nicht unbedingt am Heizkörper angebracht sein, er kann auch an einem Verteiler angebracht sein. Somit würde ein Zähler pro Wohnung ausreichen.
An Deiner Stelle würde ich das einfach nochmal nachfragen:
"Auf welche Weise wird der Heizenergieverbrauch ermittelt? Ich konnte keines der üblichen Messgeräte am Heizkörper entdecken."
Darauf wird man Dir sicher eine gute Antwort geben können.
Wie hoch die Heizkosten sein können?
Wir haben im Bestand Wohnungen mit 55 m², die alle unter 20 € im Schnitt pro Monat haben und andere, bei denen das Dreifache, also rund 60 € pro Monat verbraucht wird. Unterschiedliche Häuser, unterschiedliche Heizungen und unterschiedliches Nutzerverhalten. Hat man Dir keinen Energieausweis gezeigt?
Ein solcher Ausweis gibt normalerweise den üblichen Heizenergieverbrauch an. Dabei gilt im Wesentlichen: Wert unter 100 sehr gut. 100 - 200 mittelmäßig und über 200 ziemlich schlecht bis katastrophal.
Du kannst Deinen Vermieter noch nach dem Energieausweis fragen und vielleicht kann er Dir auch Erfahrungswerte mit vorherigen Mietern nennen.
Was wird durch die "Befeuerung Gas" befeuert?
Danke für Ihre Antwort! Das stand so im Exposé. Ich glaube die Warmwasseraufbereitung :O Ich weiß es ehrlich gesagt nicht ich kenne mich auch gar nicht damit aus.
Du hast noch nichts von der Heizkostenverordnung in Deutschland gehört?