Abrechnung von Nachtspeicherheizung über Stromkosten zulässig?
Ich wohne (zum Glück nur) vorrübergehend in einer Wohnung mit Nachtspeicherheizung. Auf das Vorhandensein dieser Heizung wurde im Angebot hingewiesen, aber im Mietvertrag wurde nichts erwähnt. Dort sind nur Miete und Nebenkosten angegeben und "Strom nach Verbrauch". Ich bin nun davon ausgegangen, dass Stromkosten nur Licht und alles, was ich in die Steckdose stecke ausmacht.
Nun haben aber die Nachtspeicherheizung und der Durchlauferhitzer keinen separaten Stromzähler, sondern werden mit über die Stromrechnung abgerechnet. Ich kenne es so, dass Heizkosten und Warmwasser über die Nebenkostenabrechnung laufen. Daher empfinde ich das als nicht zulässig, mir auch noch diese Kosten aufzudrücken.
Ich überlege nun, die Miete einzubehalten, bis ich eine Rechnung vom Stromanbieter erhalten habe und die meiner Meinung nach unzulässige Umlegung auf die Stromkosten antsprechend abziehen kann.
Ist das zulässig oder was sollte ich stattdessen tun?
7 Antworten
Auf das Vorhandensein dieser Heizung wurde im Angebot hingewiesen, aber im Mietvertrag wurde nichts erwähnt.
Im Mietvertrag muss da auch nichts stehen. Du hast das Angebot gelesen, die Wohnung besichtigt und den Zustand so hingenommen. Damit war Dir klar, dass die Wohnung beheizt werden kann und auch wie.
Dort sind nur Miete und Nebenkosten angegeben und "Strom nach Verbrauch"
Also, wie überall. Könnte es sein, dass es Dir aufgefallen ist, dass die Nebenkosten im Vergleich zu ähnlichen Wohnungen sehr niedrig ausgewiesen wurden?
Strom nach Verbrauch zeigt unmissverständlich auf, dass Du das zu bezahlen hast, was Du an Strom verbrauchst. Wofür, ist egal.
Ich bin nun davon ausgegangen, dass Stromkosten nur Licht und alles, was ich in die Steckdose stecke ausmacht.
Wie in den meisten Wohnungen, ist z. B. auch der Strom für den E-Herd, den Du wohl kaum selbst ansteckst, auch Bestandteil des Stromverbrauchs. Die Nachtspeicherheizungen sind auf ähnliche Weise mit dem Stromnetz verbunden, wie Dein E-Herd.
Ich kenne es so, dass Heizkosten und Warmwasser über die
Nebenkostenabrechnung laufen.
Du kennst es so. Andere kennen es durchaus auch anders. Z. B. all jene, die eine eigene Gastherme mit eigenem Gaszähler in der Wohnung haben oder alle diejenigen, die mit Holzeinzelöfen heizen. Die müssen auch selbst für den Brennstoff sorgen, selbst das Gas bezahlen, so wie Du selbst den Strom für die Heizung zahlen musst.
Daher empfinde ich das als nicht zulässig,
mir auch noch diese Kosten aufzudrücken.
Deine Empfindungen sind aber nicht Maßstab für Gesetz und Verträge und sich daraus ergebende Zahlungsverpflichtungen.
Ich überlege nun, die Miete einzubehalten, bis ich eine Rechnung vom
Stromanbieter erhalten habe und die meiner Meinung nach unzulässige
Umlegung auf die Stromkosten antsprechend abziehen kann.
Das ist keine gute Idee. Angenommen, der Stromversorger erstellt erst gegen Ende des Jahres die Abrechnung oder gar erst im nächsten Jahr, dann darfst Du spätestens Anfang Mai mit der fristlosen Kündigung und allen sich daraus ergebenden Konsequenzen rechnen.
Ist das zulässig oder was sollte ich stattdessen tun?
Ist es nicht (s. o.).
Was Du tun kannst? Der Frühling kommt. Heizung aus und stattdessen warm anziehen. Darüber hinaus möglichst bald eine andere Wohnung suchen und umziehen.
Und natürlich: Immer brav Miete und Strom bezahlen.
Der Bundestag hat sogar mal überlegt, diese komplett abzuschaffen, weil sie Stromfresser sind.
Aber er hat es dann doch gelassen, weil es im Altbaubestand vielfach wirtschaftlich nicht vertretbar ist, was anderes einzubauen. Solche Wohnungen würden dann massenhaft wegfallen.
Im Winter habe ich heizen müssen und die Wohnung war kaum über 20°C warm.
Also doch über 20 °C warm und damit ausreichend.
Das werde ich nun als Anlass nutzen, um die Miete zu kürzen. So habe ich immerhin etwas.
Ganz sicher wirst Du was haben:
Eine Menge Ärger!
Der Vermieter wird Dich deswegen abmahnen und die Nachzahlung ggf. per gerichtlichem Mahnbescheid einfordern.
Wenn die Abmahnung nichts hilft, bekommst Du die fristlose Kündigung wegen fortgesetzter Verletzung der vertraglichen Vereinbarungen trotz Abmahnung.
Fristlost heisst, Du musst sofort raus, musst aber noch bis zum Ende der eigentlichen Mietzeit weiterhin die Miete zahlen. (Immerhin fallen dann die teuren Stromkosten weg.)
Angenommen, Du erhältst die fristlose Kündigung ca. Mitte Mai, müßtest Du auf jeden Fall noch bis Ende August Miete zahlen, obwohl Du schon im Mai auf der Straße stehst.
Alle Zahlungsrückstände wird er von Dir per gerichtlichem Mahnbescheid einfordern. Weigerst Du Dich, zu zahlen, geht es bis zum Vollstreckungsbescheid und spätestens dann bist Du in allen Auskunfteien als schlechter Zahler gelistet und wirst zukünftig große Schwierigkeiten haben, überhaupt noch eine neue Wohnung zu finden.
20 Grad sind doch ausreichend. Lediglich im Bad sollte es möglich sein 23 - 24 Grad zu erreichen. Folglich wäre nur für das Bad eine geringe Mietminderung möglich.
Aber nur wenn der Vermieter zeitnah über den Mangel informiert und zur Behebung aufgefordert wurde.
Eine fristlose Kündigung, vermute ich, käme Fragesteller recht;-)
So könnte man ja vielleicht doppelte Miete Sparen.
Aus einem Kommentar zu meiner Antwort:
Ich habe die Wohnung sowieso schon gekündigt
Im Bad ist gar keine Heizung, also war es da noch mal 3-4° Kälter. Den Boden im Bad konnte ich erst gar nicht betreten, da er so kalt war. Erst als ich mir nen Badvorleger gekauft habe, ging es.
Ja die Wohnung war sowieso nur für 3 Monate befristet. Da habe ich zum Glück mal richtig entschieden, wenn ich mir das so ansehe.
Was die Temperaturen angeht: Ich habe einige Fotos von nem Thermometer mit Uhrzeit gemacht, auf dem zu sehen ist, dass die Wohnung eben unter 20° warm war. Das ist schon ein Grund für Mietminderung.
Nein, diese Bilder taugen überhaupt nicht als Beweis. Wenn es so wäre, könnte jeder Mieter daher kommen, Fenster aufreissen, warten bis Thermometer unter 20 °C anzeigt, Foto machen und dann Fenster wieder schließen.
Wenn die 20 °C nicht erreicht werden, ruhig Fotos machen, Vermieter aber zeitnah informieren und er muss dann selbst kommen oder jemand schicken, der sich persönlich von der Misere überzeugt.
Wenn er das dann auch feststellt, dass seine Heizung nichts taugt, hättest Du die Möglichkeit, bis zur Behebung des Mangels die Miete zu mindern. Da Du aber regelmäßig knapp über 20 °C gekommen bist, hast Du auch da keine Chance.
Nicht einmal das ist ein Mangel, wenn man bei der Besichtigung unschwer feststellen konnte, dass alle Zimmer einen Nachtspeicherofen haben, aber das Bad nicht.
Hier wäre die Nachfrage angezeigt gewesen, wie denn das Bad beheizt wird.
Du hast aber die Wohnung wie besichtigt gemietet und somit darf der Vermieter davon ausgehen, dass Dir klar war, dass Du für die Beheizung des Bades selbst sorgen musst.
Da gibt es Heizlüfter, Elektroradiatoren, Handtuchhalter, die auch Heizkörper sind und einfach eingesteckt werden, IR-Heizstrahler und vieles mehr.
So, wie Du die Wohnung angemietet hast, hättest Du das also selbst beschaffen müssen.
Stell Dir vor: Es gibt Häuser, die völlig legal vermietet werden können und die außer einem Kamin im Hauptraum überhaupt keine Heizmöglichkeit haben. Das gibt's und die Mieter wissen selbst, was sie zu tun haben, damit sie im eisigen Winter nicht erfrieren, sondern es kuschelig warm haben.
In fast jeder anderen Wohnung wird man auch für einen DLH Stromkosten zahlen müssen (oder eben Gas oder Fernwärme für Heizung und WW)...
Ist das nicht egal, ob der Vermieter über die Nebenkosten eine Strompauschale für die Heizung erhebt, oder Du das gleich korrekt abgerechnet beim Stromanbieter bezahlst? Es läuft doch über den selben Zähler wie Dein anderer Strom. Wie soll der Vermieter das dann bitte nachhalten?
Das ist vollkommen normal so.
Die Besichtigung wurde vom Vormieter durchgeführt und da wurde ich nicht auf den Fakt hingewiesen, dass die Nachtspeicherheizung und der Durchlauferhitzer über die Stromrechnung abrechnet wird.
Weil der davon ausgegangern ist, dass das klar ist (jedem ist das klar).
Einzige Ausnahme: WG-Zimmer, Untervermietung
Du meinst genau so wie ich davon ausgehe, dass Heizkosten und WW Kosten in den Nebenkosten enthalten sind? Ja das ist leider auch nicht jedem klar */sarcasm*
Auf so etwas muss man imho hingewiesen werden, weil es eben nicht "jedem" klar ist.
Wenn die Wohnung ausdrücklich mit "Warmmiete und Warmwasser" vermietet wird, kann man davon ausgehen, dass das in den Nebenkosten ist. Das ginge nur bei Fernwärme, dann als Pauschale.
Wird sie mit Nachtspeicher vermietet (und einem deutlich sichtbaren DLErhitzer) muss man davon ausgehen,d ass man das über die Stromrechnung selber bezahlt. Verbuch es als Lerneffekt. Ab nun weißt Du das.
Hier geht es mir darum, dass die Nebenkosten eben geschätzt werden und im Brutto Mietpreis enthalten sind. Dieser wird auf Vergleichsportalen eben zum Vergleichen genutzt. Hätte ich es vorher gewusst, dass die Heiz- und Warmwasser Kosten über den Strom zu zahlen sind, hätte ich die Wohnung u.U. nicht gemietet.
du bist nicht der erste Mieter, die Abschläge werden dem VM bekannt sein, in entsprechender Höhe
dass eine Elektroheizung und DLH Strom benötigen dürfte selbst DIR bekannt sein.
Für die E-Heizung wird sehr wahrscheinlich ein eigener Zähler laufen, Nachtstrom verbilligt
Bei Durchlauferhitzern und Elektroheizungen wird grundsätzlich davon ausgegangen, das man die Kosten dafür selbst über seinen Stromanbieter zahlt. Genauso auch bei einer Gas-Wohnungsheizung.
In deinen Falle erstrecken sich die Nebenkosten nur über Hausmeistertätigkeiten, Abfallgebühren usw. Die Nebenkosten dürfen aber nicht höher als die tatsächlichen Kosten sein.
Die Nebenkosten müssen ordnungsgemäß abgerechnet und umgelegt werden (Personenzahl oder Wohnungsgröße). Geschätzt werden die immer nur im Voraus und dann abgerechnet (Erstattung oder Nachzahlung). Daher ist der "eigene Stromverbrauch" viel besser nachzuvollziehen und vor allem zu steuern.
Würde das fürs ganze Haus abgelesen unn auf die Wohnungen "verteilt", wäre das sicher weniger gerecht. Ein DLH wird immer vom Stromkunden bezahlt....wie gesagt, das läuft i.d.R. alles über den Stromzähler in der jeweiligen Wohnung.
Leider hat die Heizung und der DLH keinen separaten Stromzähler. Das wurde mir weder bei der Besichtigung gesagt, noch im Mietvertrag erwähnt. Ich musste es selber herausfinden.
Gibts m. W. gar nicht mehr, verbilligten Nachtstrom
Es braucht auch keinen separaten Stromzähler wenn nur Sie in der Wohnung leben. Anders wäre das bei Wohngemeinschaften, wo der Verbrauch jedes Zimmers abgerechnet werden muss.
Kosten für Heizung und Warmwasser sind in dem Fall doch nicht in den Betriebskosten die Du an den Vermieter zahlst enthalten.
Folglich hat er nichts damit zu tun.
Das ist vollkommen in Ordnung und zulässig.
Ich überlege nun, die Miete einzubehalten, bis ich eine Rechnung vom
Stromanbieter erhalten habe und die meiner Meinung nach unzulässige
Umlegung auf die Stromkosten antsprechend abziehen kann.
Toll!
Spätestens nach 2 Monaten nicht gezahlter Mieter bekommst Du die fristlose Kündigung.
Ich habe die Wohnung sowieso schon gekündigt. Mir geht es um den Fakt, ob der Vermieter darauf hinweisen muss, dass die Heiz und WW Kosten in den Strom Kosten enthalten sind.
Du hast die Wohnung doch vorher besichtigt. Nachtspeicheröfen kann man nicht übersehen.
Kann man schon in meinem Fall, denn bisher kannte ich so etwas nicht. Direkt darauf hingewiesen wurde ich auch nicht.
Irgendwie komme ich mir wie in Alien vor, dass in einem Universum gelebt hat, wo man nur Fernwärme kennt...
Irgendwie komme ich mir wie in Alien vor, dass in einem Universum gelebt hat, wo man nur Fernwärme kennt...
Sehr guter Vergleich;-)
Da hast Du Heiz- und Warmwasserkosten an den Vermieter gezahlt, jetzt an den Stromanbieter. Das kommt doch aufs selbe raus.
vom Versorger noch besser, der darf nämlich abschalten wenn die Abschläge nicht bezahlt werden
Wenn du eine Elektroheizung hast, ist die Abrechnung über die Stromrechnung zulässig.
Ein seperater Stromzähler wird nicht benötigt.
Vermutlich wird die Stromrechnung über deinen Vermieter abgerechnet? Dann muss nicht zwischen den einzelnen Verbrauchern aufgeschlüsselt werden.
Nun ja, die Heizkosten werden aber nach einem 70/30 Schlüssel aufgeteilt, da man ja mit seiner Heizung auch noch die Nachbarwohnung heizt.
die Aussage ist Falsch. Die 70/30 Aufteilung hat damit zu tun, das die Messmethoden für Wärme ungenau sind und man daher sagt, ein Teil der Heizkosten wird auf alle gemittelt, um den Messfehler auszumitteln. Strom oder Gas hingegen kann man sehr genau Messen und braucht daher diesen Messfehler auszumitteln.
Die Nachbarwohnung ist ja fast gleichwarm und wird daher nicht mitgeheizt.
du zahlst deinen Strom alleine,
dass eine Elektroheizung auch Strom verbraucht, und bei WW der DLH ebenso Strom benötigt müsste jedem Klar sein.
Strom ist für mich bisher immer (wie bereits geschrieben) das, was ich an die Steckdose anschliese gewesen. Auf das Vorhandensein eines DLEH wurde ich nicht hingewiesen.
sowas kann im Bad/Küche hängen, da laufen Leitungen
man hat einen Mund und kann danach fragen
Ich kenne solche Geräte aus anderen Haushalten, aber dieser steht unter der Spühle oder unter dem Waschbecken. Wurde bei der Besichtigung auch nicht erwähnt.
sooo groß ist der Kasten nicht xD https://www.duschmeister.de/Stiebel-Eltron-Durchlauferhitzer-thermotronic-DHB-21-ST.html?refID=GRSSF1&utm_source=google-shopping&utm_medium=google-shopping&utm_campaign=google-shopping&gclid=Cj0KEQiAxeTFBRCGmIq_7rGt_r8BEiQANdPqUnWQKWT5JvIzM3AnfBAT8IM8LQTDDIaPl1vsZAIHFPQaAiJi8P8HAQ
Wurde bei der Besichtigung auch nicht erwähnt.
Wenn ich das recht verstehe wohnst Du schon einige Zeit in der Wohnung. Da hast dich nie gefragt was das für ein Ding unter der Spüle oder dem Waschbecken ist?
Das ist mir beim Einzug gezeigt wurden... und ja, das Klackern habe ich bemerkt.
und dann beschweren; alles in bester Ordnung
Danke für die ausführliche Antwort.
Dass meine Empfindung nicht Gesetz ist, ist mir klar. Aber es gibt auch Gesetze und auch welche, die Nachtspeicherheizungen betreffen. Der Bundestag hat sogar mal überlegt, diese komplett abzuschaffen, weil sie Stromfresser sind.
Was das warm anziehen betrifft, nun ist schon fast Frühling ;) Im Winter habe ich heizen müssen und die Wohnung war kaum über 20°C warm. Das werde ich nun als Anlass nutzen, um die Miete zu kürzen. So habe ich immerhin etwas.