Mietvertrag, Mitbewohner ausgezogen, Nebenkosten?

6 Antworten

Zu Recht verlangt die Mitbewohnerin auch die Hälfte der Nebenkosten von dir - solange der Vertrag läuft, hast auch du deine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Dabei ist es egal, ob du noch da wohnst oder nicht. Erst nach der Abrechnung der Betriebs-/ Nebenkosten im Folgejahr hast du dann einen Anspruch auf anteilige Ausschüttung der Rückzahlung, wenn es denn eine geben sollte. Kommt eine Nachzahlung raus, musst du die Hälfte tragen.

angy2001  04.12.2013, 09:30

PS: Der Stromzähler sollte sofort auf deine Mitbewohnerin umgemeldet werden, dann das läuft ja nicht über den Vermieter. Da auf jeden Fall den Zählerstand ablesen beim Auszug.

Du solltest die Zählerstände zu Deinem Auszugstag notieren, anhand derer wird dann abgerechnet. Ich nehme an, dass Deine Mitbewohnerin Abschläge für Strom zahlen muss, die dann Anfang des Jahres verrechnet wird, aber sie jetzt die kompletten Kosten , also Vorauszahlung, tragen zu lassen , ist auch nicht korrekt.

adavan  03.12.2013, 23:08

Sie würde ja auch die Gutschrift bekommen, falls sie von da an weniger verbraucht

ich würde mir auf jedenfall die Werte aufschreiben und vom Vermieter bestätigen lassen und auch ab jetzt nichts mehr dafür zahlen.

eher auf " Pech Gehabt "

Nach einem Urteil des AG Leipzig vom 12.04.2010, Az. 162 C 6252/09 muss ein Mieter, der aus einem weiter laufenden Mietverhältnis vorzeitig auszieht, bis zum Ende des Mietverhältnisses alle Mietanteile (Nettokaltmiete, Betriebskosten, Heizkosten) bezahlen

imager761  04.12.2013, 08:49

Falsch. Hier ist von einer gesamtschuldnerische Haftung aus bestehendem Vertrag heraus dem Vermieter gegenüber die Rede, nicht von einer (anteiligen) Zahlungspflicht im Innenverhältnis der beiden Mieter :-),

adavan  03.12.2013, 23:10

Das ist aber nicht korrekt, weil die bleibende Mieterin ja im nächsten Jahr die Gutschrift des Weniger-Verbrauchs bekommt

Lkwfahrer1003  03.12.2013, 23:23
@adavan

da steht dir dann die anteilige Gutschrift zu !

adavan  03.12.2013, 23:27
@Lkwfahrer1003

Das sollte man zumindest schriftlich fixieren. Denn sie bekommt es ja auf ihr Konto. Und wer sagt, dass sie die Gutschrift rausrückt? Vielleicht dreht sie die Heizung jetzt auch 2 Grad wärmer^

adavan  03.12.2013, 23:30
@adavan

Der zuständige Energieversorger kann durchaus bei Auszug einer Mietpartei den Anschlag anpassen.

Lkwfahrer1003  03.12.2013, 23:33
@adavan

ja kann er ... muss er ?

Lkwfahrer1003  03.12.2013, 23:38
@adavan

nun.... wenn 2 im Mietvertrag stehen haften ... solange der Mietvertrag läuft beide ..... die Gutschrift erhalten auch beide... wie die zwei das aufteilen bleibt ihnen überlassen !

Jo wenn sie Friert kann sie die Heizung auch höher stellen .... man kann auch eine Zwischenablesen beauftragen....jedoch dürften da die kosten höher liegen als die man für die 3 Monate gezahlt hätte !

werbon  04.12.2013, 11:32
@Lkwfahrer1003

ja kann er ... muss er ?

Der Vertragspartner muss es beantragen. Dann wird er müssen.

Zähler ablesen, eigentlich schon beim Auszug, also spätestens jetzt und den Vertrag entsprechend umschreiben beim Energieversorger