Mietvertrag, Mitbewohner ausgezogen, Nebenkosten?
Hallo!
Hab ein großes Problem, und zwar hab ich mich mit meiner Mitbewohnerin gar nicht mehr verstanden, und bin "spontan" ausgezogen. Vorher allerdings noch den Mietvertrag gekündigt (beide), und sie wohnt da jetzt noch die 3 Monate alleine. Seh auch ein, dass ich die Hälfte der Miete noch weiterhin zahle, was ja auch ok ist. Allerdings verlangt die Ex-Mietbewohnerin jetzt, dass ich die Hälfte der Nebenkosten auch noch weiterhin zahle, obwohl ich ja absolut nichts mehr da verbrauche. Kenn mich jetzt mit der Rechtslage nicht aus, aber gibt's da irgendwie eine Möglichkeit rauszukommen? Diplomatisch reden fällt weg, da sie absolut uneinsichtig ist. Bringt das irgendwas, mit dem Vermieter den Strom- und Wasserzähler abzulesen, und sich das schriftlich quitieren lassen, dass ich ab dem Zeitpunkt nichts mehr verbrauche ? Oder läuft das jetzt auf "Pech gehabt" raus?
Bitte, bitte helft mir :(
6 Antworten
Zu Recht verlangt die Mitbewohnerin auch die Hälfte der Nebenkosten von dir - solange der Vertrag läuft, hast auch du deine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Dabei ist es egal, ob du noch da wohnst oder nicht. Erst nach der Abrechnung der Betriebs-/ Nebenkosten im Folgejahr hast du dann einen Anspruch auf anteilige Ausschüttung der Rückzahlung, wenn es denn eine geben sollte. Kommt eine Nachzahlung raus, musst du die Hälfte tragen.
PS: Der Stromzähler sollte sofort auf deine Mitbewohnerin umgemeldet werden, dann das läuft ja nicht über den Vermieter. Da auf jeden Fall den Zählerstand ablesen beim Auszug.
Du solltest die Zählerstände zu Deinem Auszugstag notieren, anhand derer wird dann abgerechnet. Ich nehme an, dass Deine Mitbewohnerin Abschläge für Strom zahlen muss, die dann Anfang des Jahres verrechnet wird, aber sie jetzt die kompletten Kosten , also Vorauszahlung, tragen zu lassen , ist auch nicht korrekt.
Sie würde ja auch die Gutschrift bekommen, falls sie von da an weniger verbraucht
ich würde mir auf jedenfall die Werte aufschreiben und vom Vermieter bestätigen lassen und auch ab jetzt nichts mehr dafür zahlen.
eher auf " Pech Gehabt "
Nach einem Urteil des AG Leipzig vom 12.04.2010, Az. 162 C 6252/09 muss ein Mieter, der aus einem weiter laufenden Mietverhältnis vorzeitig auszieht, bis zum Ende des Mietverhältnisses alle Mietanteile (Nettokaltmiete, Betriebskosten, Heizkosten) bezahlen
Falsch. Hier ist von einer gesamtschuldnerische Haftung aus bestehendem Vertrag heraus dem Vermieter gegenüber die Rede, nicht von einer (anteiligen) Zahlungspflicht im Innenverhältnis der beiden Mieter :-),
da steht dir dann die anteilige Gutschrift zu !
Das sollte man zumindest schriftlich fixieren. Denn sie bekommt es ja auf ihr Konto. Und wer sagt, dass sie die Gutschrift rausrückt? Vielleicht dreht sie die Heizung jetzt auch 2 Grad wärmer^
Der zuständige Energieversorger kann durchaus bei Auszug einer Mietpartei den Anschlag anpassen.
ja kann er ... muss er ?
nun.... wenn 2 im Mietvertrag stehen haften ... solange der Mietvertrag läuft beide ..... die Gutschrift erhalten auch beide... wie die zwei das aufteilen bleibt ihnen überlassen !
Jo wenn sie Friert kann sie die Heizung auch höher stellen .... man kann auch eine Zwischenablesen beauftragen....jedoch dürften da die kosten höher liegen als die man für die 3 Monate gezahlt hätte !
ja kann er ... muss er ?
Der Vertragspartner muss es beantragen. Dann wird er müssen.
Zähler ablesen, eigentlich schon beim Auszug, also spätestens jetzt und den Vertrag entsprechend umschreiben beim Energieversorger
Das ist aber nicht korrekt, weil die bleibende Mieterin ja im nächsten Jahr die Gutschrift des Weniger-Verbrauchs bekommt