Winterdienst im Außenbereich (im baurechtlichen Sinne)?

6 Antworten

ich habe ein großes Grundstück in einer Gemeinde in Bayern. Es befindet sich nach Ansicht der Baubehörden in einem sog. "Außenbereich im Innenbereich". Es grenzt an eine voll ausgebaute Gemeindestraße mit einem sehr langen voll ausgebauten Gehweg.

Das kommt vor.

Kann bzw. darf die Gemeinde mir den Winterdienst für diesen Gehweg entlang meines Grundstücks übertragen?

Wenn die entsprechend Ortssatzung rechtskonform eine solche Lastenverteilung vorsieht, ja. Noch viel besser ist, dass das Abräummaterial auf dem eigenen Grundstück zu entsorgen ist. Da kommt Freude auf. Je nach Grundstücksanteil ist in solchen Fällen es ggfs. günstiger, gleich einen Dienstleister damit zu beauftragen (evtl. zusammen mit weiteren Anrainern).

Maxima81 
Beitragsersteller
 22.01.2018, 13:03

Das ist ist ja die Frage, ob es rechtskonform ist, ob die Gemeinde die Räum- und Streupflicht im Außenbereich auf den Anlieger umlegen kann.

Dieser Ratgeber sieht das nämlich nicht so:

https://www.anwalt24.de/lexikon/winterdienst

Ich zitiere:

"Dabei kann die Gemeinde nur die ihr selbst obliegende Pflicht übertragen, so z.B. nicht die Pflicht zur Räumung von Gehwegen im Außenbereich einer Gemeinde. Die Übertragung steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit."

FordPrefect  22.01.2018, 13:09
@Maxima81

Der zitierte Text enthält die Allgemeinfassung. Ob eine bestimmte Verpflichtung im Einzelfall zumutbar ist oder nicht, ist typisches Futter für die Gerichtsmühlen. Und da dein Grundstück im Innenbereich der Gemeinde liegt (auch wenn es dort baurechtlich gemäß FlNP Außenbereich darstellt), stellt sich diese Frage m.E. ohnehin nicht.

Nikkom  22.01.2018, 13:28
@Maxima81

Der Außenbereich hat doch nur im Bauplanungsrecht eine Relevanz. So lange der zu räumende Gehweg innerhalb der Ortschaft liegt, hat der angrenzende Grundstücksinhaber in jedem Fall seiner Räumpflicht nachzukommen. Ich kenne es jedenfalls nicht anders.

Als Grundstückseigentümer obliegt dir die Verkehrssicherungspflicht. Du bist also auf dem Gehweg für die Schneeräumung verantwortlich. Davon kann dich auch niemand entbinden. Wenn du das nicht selbst leisten kannst, musst du eben eine Firma beauftragen.

Kommt dort jemand zu Fall, hilft dir auch eine Haftpflichtversicherung nichts. Der gegenüber musst du natürlich nachweisen, dass du deinen Pflichten nachgekommen bist.

Die Haftpflichtversicherung würde die Kosten für den Verletzten zwar tragen, nimmt dich aber wiederum in Regress.

... eine Gemeinde kann nur das übertragen, was an Pflicht auf ihrem Schreibtisch liegt.

Am Ortsausgangsschild ist meist Schluss, wie jeder an den Streufahrzeugen sehen kann.

Klar, das ist so üblich.

Maxima81 
Beitragsersteller
 22.01.2018, 13:08

Da hätten die Landwirte aber ganz schön zu tun, wenn sie die Räum- und Streupflicht im Außenbereich einer Gemeinde übernehmen müssten. Ich denke im baurechtlichen Außenbereich ist die Übertragung nicht oder schlecht möglich.

Frage ist halt, ob das auch für den baurechtlichen Innenbereich im Außenbereich gilt.

FordPrefect  22.01.2018, 13:11
@Maxima81
Frage ist halt, ob das auch für den baurechtlichen Innenbereich im Außenbereich gilt.

Der liegt nicht vor. Es ist "Außenbereich im Innenbereich". D.h., nach FlNP handelt es sich baurechtlich um eine Außenbereichsfläche, aber im Innenbereich der Gemeinde liegend.

wenn der Bürgersteig an deinem Grundstück verläuft - aber sicher

Maxima81 
Beitragsersteller
 22.01.2018, 13:05

Im baurechtlichen Innenbereich keine Frage, aber wie sieht es mit dem baurechtlichen Außenbereich aus? Bzw. noch spezieller, wie sieht es mit dem baurechtlichen Innenbereich im Außenbereich aus?

Leider kann ich in den einschlägigen Juristen-Datenbank nichts dazu finden.

peterobm  22.01.2018, 13:16
@Maxima81

brauchst auch nicht, zuständig ist die Kommune - üblicherweise ist das so geregelt; wenn auf der gegenüberliegenden Seite kein Fussweg ist, aber bewohnte Häuser stehen, so sind die in ungeraden Jahren in der Pflicht den Gehweg zu räumen - 17 - 19 in den geraden Jahren derjenige wo der Fussweg am Grundstück verläuft.