Winterdienst auf dem privatgrundstück
Hallo,ich wohne seit kurzem in einem Haus mit Grundstück und Wegerecht für den Nachbar. Er ist zu faul im Winter auch mal den Schnee weg zu machen.Ich habe ihn darauf angesprochen er meinte nur ich muss es ja nicht machen.Ich habe immer den Schnee bis vor sein Haus weggeräumt.Meine Frage lautet nun kann ich den Schnee einfach liegen lassen und mich z.B durch ein Schild,Privat kein Winterdienst betreten auf eigene Gefahr mich davor schützen,falls er hinfällt und mich dafür haftend machen will.
5 Antworten
Ein Schild, wie es die Stadt oder Gemeinde macht, auf dem gewarnt wird, kannst Du zwar aufstellen, es befreit Dich aber leider nicht von der Streu- und Räumpflicht (im Gegensatz zum Öffentlichen Dienst).
Der Grundstückseigentümer ist immer haftbar, wenn jemand wegen Schnee- oder Eisglätte auf den Wegen seines Grundstücks verunglückt.
An Deiner Stelle würde ich nach einer privaten Haftpflichtversicherung suchen und sie abschliessen, wenn sie auch Unfälle wegen solcher Versäumnisse absichert.
Das ist ja 'ne heikle Frage. Seid ihr Hausbesitzer, also Eigentümer, oder Mieter? Der Weg muss auf jeden Fall von Schnee und Eis frei sein, schon allein für Post- und Paketboten. Aber dass Du allein dafür zuständig sein sollst, kann ich mir nicht vorstellen. Ich würde nochmal ein Gespräch mit dem Nachbarn versuchen und, wenn das nicht hilft, diese Sache rechtlich abklären lassen.
Als Bewohner ist man verpflichtet dazu wenn es sowas wie ein Hausmeister nicht gibt, und jeder Bewohner muss es eig. machen?
Ist das gemietet?
Wenn es gekauft ist musst du dein Part machen, bei Miete ist das eine Abwechslung der Mieter eig. die das tun, wenn kein Hausmeister vorhanden ist.
Also wenn das auf Miete ist, dann frag doch mal dein Vermieter, der kann den anderen dazu auffordern bzw. eine Wöchentliche Reihenfolge festlegen, den falls was passiert das du nicht wegen den anderen Mithaften musst.
jeder muss auf seinem grundstück räumen
das wegerecht bedeutet nix
wenn auf seinem grundstück was passiert, haftet er
klar geht das.