Grundstückskauf mit Grundbucheintrag Bauverpflichtung?

3 Antworten

Das hast du falsch verstanden. Die 30 Prozent beziehen sich auf den Geschäftswert bei Notar und Grundbuchamt zur Berechnung der Kosten. Dieser erhöht sich aufgrund der Bauverpflichtung zur Errichtung eines Wohnhauses (20%) und vermutlich noch einer Veräußerungsbeschränkung (10%). Was du also zusätzlich mehr zahlen musst sind je nach Kaufpreis "lediglich" mehrere hundert Euro.

PlanEFH 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 19:56

Vielen Dank für die Antwort! Wenn das so ist wäre ich wirklich erleichtert. Ich konnte es auch kaum glauben als mir die Sekretärin des Notariats dies mitteilte.

30 % mehr für das Land sprengen das Budget

Diese Bauauflage soll verhindern, dass mit dem Grundstück "nur" spekuliert wird, was ja scheinbar schon einmal passiert ist. Löschen lassen kannst du das wiederum nur mit Genehmigung der Gemeinde. (Diese wird natürlich NICHT erteilt)

Natürlich ist das Bauen in einer jetzigen Baulücke aufwändiger. Das beginnt schon mit dem Aushub der Baustelle und der Anlieferung der Baumaterialien.

Wenn du eh vorhast zu bauen dann ist das ganze doch kein Problem, dann musst du das nicht löschen lassen da die bedingung dann ja erfüllt ist und die Gemeinde kein Anrecht mehr auf das Grundstück hat.

PlanEFH 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 17:37

Das Problem ist laut Notar, dass der Verkäufer nicht ohne Einverständnis der Gemeinde verkaufen darf. Der Vertrag erfolgt also zwischen 3 Parteien, Verkäufer, Käufer und Gemeinde. Dies ist alles nicht so schlimm jedoch kann ich nicht verstehen warum das ganze Prozedere dann. 30% vom Kaufpreis zusätzlich kosten soll. Der normale Aufwand wären ca. 1,5 % vom Kaufpreis die in diesem Fall noch obendrauf kommen !?

DerHans  12.06.2018, 17:42
@PlanEFH

Wenn DU das bezahlen sollst, kannst du ja vom Kauf zurück treten.

Der Vorbesitzer hat ja die Auflage nicht erfüllt, also soll er das bezahlen.

PlanEFH 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 17:45
@DerHans

Genau so sehe ich das auch. Die zusätzlichen Kosten neben dem vereinbarten Kaufpreis und den " normalen" Notarkosten müsste er dann übernehmen oder ich werde mich gegen das Grundstück entscheiden.