Ich bekomme Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), besitze jetzt ein Auto. Welche Kosten werden berücksichtigt?
Als ich BAB beantragt habe, hatte ich noch kein Auto. Als Fahrtkosten habe ich beim Antrag einfach dieTicketpreise für Bahn und Bus angegeben.
Beim Auto ist es etwas komplizierter. Neben Spritkosten gibt es ja auch noch Versicherung und Verschleiß. Werden die beiden letzt genannten Kosten bei BAB auch berücksichtigt?
Als ich den BAB Antrag damals ausgefüllt habe, wurde glaube ich nur nach der Entfernung von Zu Hause nach Arbeit und Berufsschule gefragt. Zahlt BAB nur die Spritkosten?
PS: ich brauche das Auto, weil ich mit dem Auto nur 20 min zur Arbeit und 30 min zur Schule brauche. Ohne Auto brauche ich fast 2 Stunden zur Arbeit weil die Verkehrsbindung so schlecht ist. Zur Schule würde ich ebenfalls 30 min brauchen mit der Bahn.
4 Antworten
Gemäß
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__63.html
in Zusammenhang mit
https://www.gesetze-im-internet.de/brkg_2005/__5.html
20 cent pro Kilometer.
Endlich mal ein qualifizierter Beitrag...
Hey badenglish
gibt es ja auch noch Versicherung und Verschleiß. Werden die beiden letzt genannten Kosten bei BAB auch berücksichtigt?
Nö-der Besitz eines eigenen Autos ist dein Privatvergnügen. Warum soll die Allgemeinheit dir den Unterhalt des Fahrzeuges bezahlen?
Ob es sog. „Spritgeld“ gibt musst du abklären.
Auto ist Luxus-also reines Privatsache. Kläre das in der Familie-der Steuerzahler ist hier raus.
Viele AN können sich kein Fahrzeug leisten und pendeln mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Viele AN können sich kein Fahrzeug leisten und pendeln mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Viele AN sind auch keine Azubis und können deshalb auch kein BAB beanttragen.
Wir sind nicht für dein Auto verantwortlich-fertig.
Kannst du dir das Teil nicht leisten dann fahre mit den Öffentlichen-das ist doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen.
Wir haben 3 Fahrzeuge in der Familie-nur 2 davon können wir wegen unserer Jobs steuerlich geltend machen. Jammer ich rum-nein!
Ein blöder Vergleich,ich weiß-aber der kommt von der Sinnhaftigkeit in etwa hin.
Du bist also Experte in dem Gebiet und kannst das ganz sicher sagen? Übrigens meine Fahrtkosten mit der Bahn sind ziemlich hoch (119 Euro Monaktsticket).
ps: ja das ist ein blöder vergleich.
Außerdem werden die Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle und Berufsschule übernehmen. Das steht bei einem Online-BAB-Rechner (siehe Link).
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=32b9bc-1512383833.png
Ich wollte genau wissen welche Kosten im bezug auf das Auto übernommen werden. Aber das konntest du selbsternannte Experte ja nicht beantworten
Na also-hast du es doch geschafft Google zu aktivieren.
Ja-deine Fahrtkosten kannst du geltend machen-das wurde dir auch mehrfach gesagt. Ich meinte dazu du sollst nachfragen.
Das Auto an sich aber ist und bleibt dein Privatvergnügen! Unterhalt und Reparaturen hast du selber zu zahlen.
Und das:
Neben Spritkosten gibt es ja auch noch Versicherung und Verschleiß
wolltest du wissen.
Vermutlich kannst du 0,30 EUR/km ansetzen. Zumindest ist das der übliche Satz, der in Deutschland vom Finanzamt anerkannt wird.
BAB bekommt man vom Arbeitsamt. Zumindest habe ich dort meinen Antrag gestellt.
Ja, ich weiß.
Vermute aber, dass die anrechenbaren Pauschalen von Behörde zu Behörde vergleichbar sind. Frage doch mal beim Arbeitsamt nach...
Sind wohl 20 cent, wir weiter unten geschrieben...
Ne ganz sicher nicht. Ein Auto ist dein Privatvergnügen nur weil du keine Lust hast zu pendeln
Weil ich ohne Auto meine Ausbildungsstelle schlecht erreichen kann.