warum steht den Großeltern kein Unterhalt zu?
Seit Mai 2013 wohnt unser Enkel (2jahre) bei uns. er kam zu uns weil seine Mutter Überfordert war und wir uns dann ans Jugendamt gewand haben. vom Jugendamt aus kam er dann zu uns.
ich war jetzt schon überall beim Jugendamt, Ämter usw. aber keiner war zuständig.
ich sitze heute noch ohne einen Cent Geld, außer das Kindergeld.
das Jugendamt sagt das nur den Eltern Unterhalt zusteht, also wenn der kleine bei einem Elternteil wohnt. ich bitte um Hilfe
11 Antworten
Schau mal auf pflegeelternrecht.de
Wie es bei euch läuft, ist zwar gängige Praxis in den Jugendämtern, aber es entspricht schon viele Jahre nicht mehr der Rechtssprechung. Kläre, ob für deinen Enkel ein Hilfeplan existiert und besorge dir die Pflegelerlaubnis. Dann bist du der Pflegegeldzahlung schion mal ein ganzes Stück näher. Investiere in einen Anwalt der auf Pflegekinder spezialisiert sind. Die gibt es zwar nicht an jeder Ecke, aber es lohnt sich, wenn du die vielen Jahre siehst, die dein Enkelkind nioch bei dir sein wird. Gute Adressen findest du auf www.pflegeeltern.de
Euch steht es zu, von der Mutter und vom Vater, Ihr müßt aber das Sorgerecht beantragen.
Hallo Hommelchen!
Das kann so nicht sein!
Ich würde mal sagen, dem Kind steht Unterhalt zu! Das Jugendamt sollte die Interessen des Kindes vertreten.
Welche Ämter?
Da fällt mir noch der Paragraf soundso ein: Verwandte in gerader Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet.
Ist die Mutter des Kindes Eure Tochter oder ist Euer Sohn der Vater des Kindes? Wer hat denn bisher Unterhalt gezahlt?
Ein Anwalt wüsste mehr!
Gruß - Prudentia
Ihr möchtet also, dass die Eltern des Kindes (also eure Tochter und euer Schwiegerson bzw. euer Sohn und eure Schwiegertochter) den Unterhalt für das Kind an euch auszahlen. Sind sie denn finanziell dazu in der Lage?
Dann habt ihr doch mit der Zustimmung vom Jugendamt die Pflegschaft des Enkels übernommen !!!
Ich würde dann mal aufs Jobcenter gehen und einen Antrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt stellen. Da müsst ihr dann eh alle relevanten Angaben der Eltern angeben und wenn die nicht leistungsfähig sind und ihr den gesamten Bedarf von euch nicht decken könnt,steht euch eine Aufstockung vom Jobcenter zu. Die würden dann eventuell auch Prüfen,ob nicht doch das Jugendamt Unterhaltsvorschuss leisten müsste. Das Kindergeld wird aber voll auf den Bedarf des Kindes angerechnet.
Es würde also Sinn machen,wenn du mal das Einkommen von euch,also Brutto / Nettoeinkommen und die Kosten für Unterkunft und Heizung ( warm Miete ) angeben würdest,dann könnte man dir jetzt schon sagen,ob ein Anspruch bestehen würde.