Darf das Jugendamt eine noch 16 jährige auf die Straße entlassen?
Eine noch 16 jährige wohnt in einer betreuten WG, nun war sie der Meinung ihre Ausbildung zu kündigen und hat auch keine Lust mehr sich an die Regeln in der WG zu halten und will diese deshalb verlassen und angeblich erstmal bei einer Freundin unterkommen. Zum sorgeberechtigten Elternteil will und kann sie nicht, der andere Elternteil ist nicht mal in der Lage für sich selbst zu sorgen. Darf das Jugendamt sie auf die Straße entlassen und wenn ja, wer trägt dann die Verantwortung für sie?
11 Antworten
Das sind Dinge, die wirklich situationsbedingt zu handhaben sind und das kann hier nicht mal ansatzweise abgehandelt werden. Mti 16 geht man von einer "gewissen Mündigkeit" aus, wenn nicht auf Grund von psychiatrisch relevanten Erkrankungen davon auszugehen ist, dass die Person "nicht weiss was sie tut". Das Jugendamt auf die Strasse. Naja, nein.. Das macht die Einrichtung, nicht das Jugendamt. Das andere mit der Verantwortung nennt sich "Eigenveranwortung" und der Rest kann nur abgehandelt werden, wenn die betreffende Person mit den Ämtern kooperiert, was sie offensichtlich nicht tut
Tja, was erwartet die 16-Jährige denn?
So ohne weiteres wird man nicht aus der Einrichtung geschmissen, aber man muss sich schon an die Regeln halten, das sonst das Zusammenleben für alle Beteiligten unmöglich wird. Da scheint das Einsehen zu fehlen.
Sie wird ja nicht auf die Straße entlassen, es steht ihr frei, zum sorgeberechtigten Elternteil zurück zu kehren.
Der sorgeberechtigte Elternteil ist in der Pflicht und Verantwortung, sie wieder aufzunehmen. Wenn die 16-jährige dermaßene Probleme macht, sollte der sorgeberechtigte Elternteil sich um eine geschlossene Unterbringung für die 16-jähirge bemühen.
Meine Stieftochter ist übrigens auch so ein Exemplar. sie hat die Straße den Regeln in einem gemeinsamen Wohnen (egal, ob Heim, Eltern, Pflegestelle) vorgezogen.
Sie ist heute 20. Der Kontakt ist zur Zeit abgebrochen, da sie einen letzten Besuch bei uns im Sommer erneut zum Diebstahl nutze.
Sie hatte damals einen relativ großen "Bekannten"-kreis wo sie bei Bedarf wohl unterschlüpfte...Menschen, denen sie nahezu hörig war und die sie im Alter von 14 auf diese Bahn brachten. Sie ging nicht mehr zur Schule, mein Freund suchte Hilfe beim Jugendamt. Mit entsprechend angepassten Lügengeschichten hat sie dort ihren Weg durchgesetzt. Im Heim war es dann auch nicht so toll, schließlich bekam sie sogar zeitweise eine eigene Wohnung. Schule oder Ausbildung waren bei ihrem Träger nie auf dem Programm, als das Amt entschied, dass sie nicht mehr förderungswürdig ist, wurde sie fallengelassen wie eine heiße Kartoffel. Unser "Glück" war, dass sie damals gerade 18 war und wir sie nicht mehr aufnehmen mussten. Und sie wollte auch nicht, hatte zum Glück eine Unzumutbarkeitsbescheinigung des Jugendamtes, ihr Weg zur Harzt4-Wohnung mit U25. Da sie aber keine Regeln befolgen kann (somit auch nicht die Regel, Miete zu zahlen) ist sie immer wieder auf der Straße.
Ich komme nicht an sie ran, ich verstehe ihre Denke nicht.
Wie gesagt, mit jetzt 20 und ohne den Verstand, Ausbildung oder Schule zu machen, sind wir aus der Unterhaltspflicht raus. Sie bezieht Harzt4, ob sie momentan eine Wohnung hat, weiß ich nicht.
Sollte das Jugendamt das Sorgerecht übertragen bekommen haben, kann sie nicht einfach ausziehen und zu irgendeiner Freundin. Das Jugendamt ist dann verantwortlich für ihr Wohlergehen und kann sie nicht einfach so gehen lassen. Sie ist gerade mal 16 Jahre alt - mal angenommen, mit der Freundin klappt das nicht oder stimmt evtl. gar nicht ? Soll sie dann unter der Brücke schlafen? Sie kann evtl. nur zu der Freundin ziehen, wenn diese volljährig ist und sie nachgewiesenermaßen dort wohnen kann. Die Freundin muss dann mit ihr gemeinsam zum Jugendamt und dort die Formalitäten klären. lg Lilo
Das Sorgerecht hat die Mutter, diese hatte Antrag auf Hilfe zur Erziehung gestellt, woraufhin das Jugendamt sie erst in eine 24 h Betreuung und weil die 16 jährige dass dann nicht mehr wollte, sie in eine WG mit stundenweiser Betreuung gesteckt hat aus der die 16 jährige nun auch raus will ohne sich sämtlicher Konsequenzen bewusst zu sein.
Hallo,
da kann man mal sehen, wo die Betreuung des Jugendamtes hinführt. Es wäre auch für das Jugendamt - und nicht nur für Eltern, Vater oder Mutter -
gut, den Jugendlichen Grenzen zu setzen. Denn diese Entgleisungen, wie sie hier geschildert sind, kosten Steuergelder und auch andere Abgaben. Na ja, aber sie bringen natürlich auch Arbeitsplätze. Und ich denke, nur das ist gewollt. Die / der Jugendliche würde ich schnellstens anraten, Ihre Lehrstelle im Auge zu behalten. Und da könnte sie eigentlich froh sein (bei ihrem Verhalten), dass das Jugendamt ihr dabei behilflich ist.
Alles Gute für die Zukunft!
Die Prügelstrafe ist abgeschafft,gelle? Was soll oder kann das Jugendamt denn tun ? Elternhaus zerrüttet,die Jugendliche uneinsichtig.Hält sich nirgends an Regeln,einsperren ist Freiheitsberaubung....also bleibt nichts anderes übrig,als die ganz lange Leine.....drauf hoffen,das die junge Dame zur Vernunft kommt,merkt,das Sie nicht alleine klar kommt und ggf.freiwillig wieder in die Wohngruppe geht.Alternative...zu einem Elternteil.Im schlimmsten Falle gleitet die Jugendliche ab,das wird das Jugendamt bis zu einem gewissen Grade abwarten und aushalten müssen,um dann ggf.repressiv reagieren zu können.Liebe Grüße
Hast du denn noch Kontakt zu ihr? Wie kommt sie zurecht? Ist das Jugendamt denn da nicht verpflichtet einzugreifen? Sie gefährdet doch ihre Gesundheit wenn Sie im kalten Winter kein Dach über den Kopf hat bzw. kein Geld hat sich Essen zu besorgen.