Darf meine 14 jährige beste Freundin zu mir ziehen?
Sie hat Probleme mit ihrer Mutter und will ausziehen Beide Elternteile sind damit einverstanden Wenn Sie das mit dem Jugendamt klärt darf sie dann zu mir? Und wie ist das mit einem Geld (Unterhalt etc)
4 Antworten
Wenn beide Eltern einverstanden sind, geht dies relativ unkompliziert und muss auch nicht über das Jugendamt laufen. Eine Vollmacht der Sorgeberechtigten für die Dinge der Alltagssorge ist hier ausreichend.
Deine Eltern brauchen dann auch nicht die Anerkennung als Pflegeeltern.
Die Eltern deiner besten Freundin müssten diese natürlich komplett finanzieren. Gelder von öffentlicher Stelle gibt es nicht.
Wird deine Freundin hingegen in ihrer Familie misshandelt, kann sie zum Jugendamt gehen und um eine Inobhutnahme bitten.
Dann läuft es den offiziellen Weg. Wenn eine Famileinberatung nichts bringt, käme Deine Freundin uU in ein Heim. Deine Eltern könnten sie nur aufnehmen, wenn sie überprüft würden und das Jugendamt der Unterbringung zustimmen würde (dann gäbe es für diese Unterbringung Pflegegeld), die leiblichen Eltern würden zu den Kosten für diese Unterbringung herangezogen werden im Rahmen ihrer Leistungsmöglichkeiten
Wenn Deine Eltern eine Pflegeerlaubnis bekommen, dann geht das.
Allerdings - in 95Prozent dieser Konstellation "beste Freundin zieht zu mir" geht das Projekt schief.
Deine Eltern würden dann ca. 820€ Pflegegeld erhalten.
das jugendamt müßte zustimmen was ich bezweifele.. dann müßte das kindergeld an die neue erziehungsberechtigte abgetreten werden... was ja dann deine eltern wären.. also nicht duuu !!
es ist ja nicht so das sie einfach zu haus auszieht , sie ist minderjährig und die verantwortung muß jmd übernehmen...
Nein das darf sie nicht und hier wird sich das Jugendamt einmischen.